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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?  (Gelesen 7195 mal)

dreaminthedark

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Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« am: 10. Juli 2010, 15:38:39 »

Es steht im privaten Bereich die Abgabe der EV an,  da es schon zwei Haftbefehle zur Erzwingung der EV gibt. Da ich Angst habe wegen der Haftbefehle möchte ich die EV abgeben. Ich besitze wie gesagt kein eigenes Konto, kein pfändbares Einkommen, bin allerdings Geschäftsführer einer GmbH die ein Firmenkonto besitzt. Auf diesem Konto gehen manachmal Rechnungen der GmbH ein, ich beziehe kein Gehalt aus der Firma. Kann dieses Konto gepfändet werden, bzw bin ich verpflichtet dieses Konto anzugeben bei der EV? Denn es läuft ja auf Namen der GmbH?
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Fallera

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #1 am: 10. Juli 2010, 23:13:07 »

Grundsätzlich erfolgt eine Trennung des Vermögens des Geschäftsführers und der GmbH.

Es gab aber auch schon Urteile, bei denen einer Pfändung auf das Vermögen der GmbH stattgegeben wurde.
Typisches Beispiel ist hier der Einzelunternehmer und der Porsche als GEschäftswagen.

Tantiemen und selbstverständlich das Geschäftsführer Gehalt unterliegen den normalen Pfändungsbestimmungen.
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Inso-was-nun

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #2 am: 11. Juli 2010, 00:28:11 »

Es gab aber auch schon Urteile, bei denen einer Pfändung auf das Vermögen der GmbH stattgegeben wurde.
Typisches Beispiel ist hier der Einzelunternehmer und der Porsche als GEschäftswagen.

Meine GmbH ist vom IV freigegeben aber ich bin mir auch unsicher, ob und wie der IV hier meine Geschäftstätigkeit und vorhandene Sachwerte der GmbH im Insolvenzverfahren (eröffnet Dez. 2009) prüft und nach verwertbaren Gegenständen sucht. Er hat mir meinen PKW gelassen aber nicht erkannt, dass sich da noch ein weiteres Fahrzeug in der GmbH befindet.

War zum Zeitpunkt der IV ein Unfallfahrzeug mit Totalschaden, aber ist jetzt wieder im Neuzustand.

Muss ich damit rechnen dass er da noch reinprüft und sich das Fahrzeug "krallt"?  :Oh_no:
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lucca_m

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #3 am: 13. Juli 2010, 10:22:19 »

"Es gab aber auch schon Urteile, bei denen einer Pfändung auf das Vermögen der GmbH stattgegeben wurde.
Typisches Beispiel ist hier der Einzelunternehmer und der Porsche als GEschäftswagen."

Diesen Zusammenhang müssen Sie mir aber mal näher erklären? Ihre Aussage verstehe ich nicht.
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lucca_m

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 10:43:51 »

Oder verstehe ich sie nicht, weil sie so nicht stimmen kann? Was hat das Beispiel eines Einzelunternehmers mit einer GmbH zu tun und dann auch noch der Porsche dabei???

Müssen die EV wegen privater Verbindlichkeiten abgeben? Das GmbH Konto wird nciht gepfändet. Allerdings wären Ihre Ansprüche gegenüber der GmbH pfändbar (Gewinnauszahlung, o.ä.)
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Insokalle

Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #5 am: 13. Juli 2010, 11:57:31 »

Nicht zu vergessen die GmbH-Anteile, wenn er zugleich auch Gesellschafter sein sollte.
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lucca_m

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #6 am: 13. Juli 2010, 15:00:00 »

Danke für die Ergänzung...
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Fallera

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #7 am: 13. Juli 2010, 18:58:52 »

In dem Urteil ging es um eine sogenannte "ein mann GmbH". Der Unternehmer hatte einen Porsche als Geschäftswagen gemeldet und war gleichzeitig in Privatinsolvenz. Das Gericht gab der Pfändung des Wagens durch den TH statt, da dies Unverhältnismäßig erschien.  Das Gericht entschied damals, dass auch auf Vermögen der GmbH bei Insolvenz des Gesellschafters oder Geschäftsführers zugegriffen werden kann, wenn die Vermögenswerte der GmbH den "üblichen" Rahmen übersteigen.

http://www.juraforum.de/lexikon/einmann-gmbh
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 19:05:32 von Fallera »
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Maurice Garin

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #8 am: 13. Juli 2010, 20:15:36 »

In dem Urteil ging es um eine sogenannte "ein mann GmbH".
Haben Sie dazu ein Aktenzeichen? Das würde mich interessieren.

Auf die Schnelle habe ich z.B. dieses Urteil gefunden: BGH, Urteil vom 16. 10. 2003 - IX ZR 55/02

Und da sagt der BGH ganz klar, dass auch bei der Einmann-GmbH die Vermögenssphären zu trennen sind. Alles andere kann ich mir auch schwerlich vorstellen. Fraglich kann allenfalls (wie in dem Urteil) sein, wer tatsächlich Eigentümer ist.
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Fallera

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #9 am: 13. Juli 2010, 20:24:06 »

Pfändung des Firmenwagens einer Einpersonen-GmbH
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.12.1999,11 U 23/99,GmbHR 2000, 283
Dabei ging es um die Erwirkung eines vollstreckbaren Titels gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafters einer  GmbH.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2010, 20:28:04 von Fallera »
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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #10 am: 13. Juli 2010, 20:34:16 »

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.12.1999,11 U 23/99,GmbHR 2000, 283
Danke.

Das ist allerdings schon ein sehr spezieller Fall, in dem es ähnlich wie in dem von mir zitierten Urteil in erster Linie um die Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB ging. Nur hilfweise argumentiert das Gericht mit der fehlenden Schutzwürdigkeit. Ob der BGH das auch so sähe?
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Fallera

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #11 am: 13. Juli 2010, 20:38:15 »

Das würde mich auch interessieren. Ich denke allerdings, dass grundsätzlich das Vermögen der GmbH und des Gesellschafters zu trennen ist. Alles andere wäre dann sehr speziell!
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dreaminthedark

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #12 am: 13. Juli 2010, 23:49:16 »

So hat es mir der GV heute auch erzählt. Allerdings verfügt meine Gmbh auch nicht über größere Werte, Firmenwagen oder ähnliches.
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Inso-was-nun

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #13 am: 19. Juli 2010, 20:43:37 »

Nochmal bitte die Fragestellung:

Wird die freigegebene GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens regelmäßig überprüft (Bilanzen) oder ist die aussen vor aus eben von Euch angegeben Begründungen (welche ja immer noch offen ist, ob's denn wirklich so wie vermutet ist)

Was sind dazu bitte die Erfahrungen?

Danke schon mal vorab!  :thumbup:
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Inso-was-nun

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Re: Abgabe EV privat, Konto GmbH pfändbar?
« Antwort #14 am: 03. August 2010, 19:34:55 »

Nochmal bitte die Fragestellung:

Wird die freigegebene GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens regelmäßig überprüft (Bilanzen) oder ist die aussen vor aus eben von Euch angegeben Begründungen (welche ja immer noch offen ist, ob's denn wirklich so wie vermutet ist)

Was sind dazu bitte die Erfahrungen?

Danke schon mal vorab!  :thumbup:

Kann keiner was dazu sagen, wäre super wenn noch jemand helfen könnte. Danke!
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