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Autor Thema: Ablauf eines Vergleichs ??  (Gelesen 2373 mal)

PeterPain

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Ablauf eines Vergleichs ??
« am: 02. Oktober 2008, 13:21:45 »

Hallo an Alle.

Ich selbst habe einige fragen zum Ablauf eines Vergleiches.

Ich persönlich habe runde 62.000 euro Schulden.

Einen festen Job, bin ledig und unterhaltspflichtig für ein Kind.

Mein Monatliches Nettoeinkommen beträgt runde 1.700 euro.

1. Frage.
Laut der aktuellen Pfändungstabelle beträgt der pfändbare Anteil rund 200 euro.
Richtig ?



Ich besitze ein eigenes Konto welches aber mit einer Kontenpfändung belegt ist.
Somit war ich gezwungen mein Gehalt auf ein fremdes Konto überweisen zu lassen.
Ausserdem musste ich bereits eine EV abgeben.

Nun war ich bei einer Schuldernerberatungsstelle und der nette Herr klärte mich über meine Möglichkeiten auf.

Es gäbe 3:

1. Schulden in raten abbezahlen.
-> funktioniert bei mir nicht, da so die monatl. Ausgaben zu hoch wären.

2. Privat Insolvenz

3. Vergleich


Nach einigen Überlegungen entschied ich mich für den Versuch des Vergleiches.

Mein Schuldnerberater erleurte mir genau den Ablauf.

1. Es wird ein Vertrag zwischen mir un der Beratungsstelle abgeschlossen
2. Gläubiger werden erfasst und angeschrieben das die Beratungsstelle nun den Kontakt für mich Stellvertretend übenimmt.
3. Gläubiger werden nach den gesammt beträgen (schulden) befragt.
4. Gläubige werden angeschrieben ihnen wird mitgeteilt wiehoch meine Gesammt schulden sind und wo welche beträge offen sind. Ausserdem wird ihnen ein Betrag x (höher als der Pfändbare betrag, welcher ja auch ber der Priv. Insol. gezahlt werden würde) angeboten.

Im meinem Falle (gerundetes Beispiel:)
1700 euro netto lohn
200 euro pfändbar

Angeboten werden 270 euro.  monatlich

5. Die Vermutung liegt nahe das die gläubiger alle nein sagen und und versuchen eigenständig an ihr geld zu kommen und zwar komplett.

Über
->  Kontopfändungen 
und /oder
-> Lohnpfändungen.

Bei Kontopfändungen sowie Lohnpfändungen verhält es sich so das, wer zu erst kommt malt zuerst.
Da ich bereits Konto Pfändungen habe und mein Lohn auf ein drittes Konto geht kommen sie so nicht an ihr Geld.

-> Sprich weitere Zeit zum Verhandeln.

Doch wie verhält es sich bei Lohnpfändungen ?
An sich genauso, er zu erst kommt, malt zu erst.

Sprich nach und nach würden alle ihr Geld bekommen, und zwar alles.
Und ich sitze für 20 - 30 jahre hinter einer Lohnpfändung.

Doch was kann ich dagegen tun ?
-> Privat Insolvenz

Davor scheue ich noch zurück, was kann ich tun um meinen Vergleich durch zubringen ?

Laut unserer Rechnung würde jeder Gläubiger 32 % seiner Forderung bekommen.

Ich kann jedem diesen Vergleich anbieten, doch die meisten werden in den ersten Runden nein sagen.

Daher die Überlegung, das besste wäre es, wenn über einen Gewissen Zeitraum kein Gläubiger geld bekommt, irgendwann würden sie dann ja sagen.

Denn lieber 32% aus dem Vergleich als nichts oder nur 20 % aus der möglichen Insolvenz.

Die Schuldernerratungsstelle meintee man könne eine Abtretungserklärung beim Arbeitgeber einreichen, in der steht das der Pfändbare Anteil des Lohns an die Schulderstelle ginge.
Diese, so stünde es im Vertrag, würden das Geld dann schon sammeln um später die Gläubiger auszuzahlen.

Mein Arbeitgeber hat aber im Arbeitsvertrag ausdrücklich solche Abtretungserklärungen wiederrufen, sprich, er akzeptiert nur Pfändungen.

Und hier setzt nun die Zweite Frage an, was kann ich tun damit mein Lohn nicht gepfändet wird und ich den Vergleich erfolgreich durchbringe.

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ulf1970

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Re: Ablauf eines Vergleichs ??
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2008, 09:49:50 »

Moin, Moin!

Laut Pfändungstabelle sind € 172,05 pfändbar.

Die Idee mit dem Vergleich ist nicht schlecht, allerdings fraglich, ob es klappt. Du sagt zu Recht, dass die Quote gering ist. Ein Versuch ist es allerdings wert, gerade bei der derzeitigen Bankenkrise. Fakt ist nämlich, dass der Treuhänder in der Inso "Honorar" abschöpft und das Gericht auch ein wenig. Mit anderen Worten: In der Inso gibt es noch weniger für die GL. In Anbetracht der derzeitigen Bankenkrise (brauchen alle Liquidität!) klappt es vielleicht sogar mit 32 %. Im Übrigen: Der außergerichtliche Einigungsversuch (Vergleiche etc.) ist ohnehin zwingend, bevor man ins Verbraucherinsoverfahren gehen kann. Also: Versuch macht klug!!!

Ulf
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