Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Kambosa am 26. September 2006, 18:26:04

Titel: Ablauf ????
Beitrag von: Kambosa am 26. September 2006, 18:26:04
Momentan bin ich noch selbständig aber es wird wohl kein Weg an der Insolvenz vorbei führen. Meine Frage ist ganz einfach und zwar was muss ich als erstes tun ?

Gewerbe abmelden ? - damit ich ALGII bekomme ?
Antrag stellen ?
Banken informieren ?
Anwalt suchen ?

Wenn muss ich vorab informieren das ich den \"Bach runter gehe ?\"

Bitte um antworten
Titel: Ablauf ????
Beitrag von: jafern am 27. September 2006, 07:59:32
Hallo Kambosa,

teile uns doch bitte etwas mehr Details mit, z. B.

- die Rechtsform Deines Unternehmens,
- Höhe der Verbindlichkeiten,
- Anzahl Gläubiger, und vor allem:
- bei welchen Gläubigern bestehen Schulden (Finanazamt, SV-Träger?)

Es kommt jetzt auf die richtige Vorgehensweise an, damit Du im Verlauf eines eventuellen Inso-Verfahrens keine Nachteile erleidest.

Gruß
José
[addsig]
Titel: Ablauf ????
Beitrag von: Kambosa am 27. September 2006, 08:14:07
Hallo

Meine Rechtsform ist ein EINZELUNTERNEHMEN
Meine Höhe der Verbindlichkeiten belaufen sich momentan auf ca. 75.000 € (Darlehen und Girokonto)
Variable Gläubiger habe ich noch nicht dazu gezählt.
Somit ist die Anzahl der Gläubiger etwas schwierig auf die Zahl zu bestimmen. Beispiel: Kartenlesegerät läuft auf 5 Jahre, wenn vorab gekündigt wird wird Betrag X fällig somit wird dieses auch wieder zu einem Gläubiger.
Denke so rein aus dem Bauch heraus werden es um die 10 Stück rum sein.

Momentan stehen noch keine Rückstände aus, aber es ist nicht mehr abzuwenden. ( Das alleine zehrt schon an einem , wenn man sein Lebenswerk den Bach runter gehen sieht), aber es ist besser vorab die Bremse zu ziehen um auch mal wieder ein wenig leben zu können, da monatlich ich vielleicht von 300 € lebe...

Nur wie gehe ich nun vor ....
Gestern hatte ich einen Insolvenzanwalt dran, der verlangt erstmal 180 € / Stunde als Erstberatung ---- Schuldnerberatung kommt man nicht durch und \"angeblich\" hat man da 6 Monate Wartezeit.

Solzialleistungen bekommt man auch erst wenn man das Gewerbe abgemeldet hat.

Also erst Gewerbe abmelden ? oder die vorhandenen Termine abarbeiten und gleichzeitig Insolvenzantrag stellen ?
Besser über die Software oder doch einen Anwalt suchen ?
Soll ich gleich alle Verträge kündigen (Telefon ... Strom usw ?), weil dieses braucht ja auch eine ganze Zeit.
Titel: Ablauf ????
Beitrag von: ThoFa am 27. September 2006, 17:14:11
Hallo,

man kann nur anhand konkreter Daten etwas genaues raten. Auf keinen Fall sollten Sie das Gewerbe abmelden, da Sie ansonsten in die Verbraucherinsolvenz \"rutschen\" könnten, die etwas langwieriger ist.

Sozialleistungen erhalten Sie auch ohne das Gewerbe abzumelden, dazu müssen Sie nur etwas hartnäckiger an die Sache rangehen.

Eine Erstberatung sollte aus meiner Sicht immer kostenlos sein, aber jeder Berater macht dies halt anders.

Die durchschnittliche Wartezeit bei öffentlichen SBs beträgt derzeit ca. 9 Monate und deren erster \"Tipp\" ist meist die Abmeldung des Gewerbes, was natürlich vollkommener Blödsinn ist.

MfG

ThoFa
Titel: Ablauf ????
Beitrag von: Kambosa am 27. September 2006, 17:51:04
Hallo ThoFa

Schön wieder was zu lesen von Ihnen :-)
Wir hatten auch schon miteinander telefoniert und Sie wollten vorbeischauen. Haben Sie meine E-Mail bekommen ???

Okay nun versuche ich morgen einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen bzw auch einen Termin bei der Schuldnerberatung.

Versicherungen habe ich heute schon ziemlich zusammengestaucht...

Aber was für Leistungen kann ich beantragen ?
Arbeitsamt meinte nur ich kann mich zwar arbeitssuchend melden, aber um Sozialleistungen zu bekommen muss ich mein Gewerbe abmelden.

Wie sieht es auch mit UNterhaltszahlungen ? Springt da das Jugendamt ein ? Muß ich das beantragen oder meine Ex-Frau ?
Titel: Ablauf ????
Beitrag von: ThoFa am 30. September 2006, 13:03:01
Hallo,

sorry wir sind gerade mitten im Umzug. Ich werde mich nach dem Feiertag bei Ihnen melden.


Sie müssen Ihr Gewerbe nicht abmelden, es reicht wenn Sie es auf \"geringfügige Basis\" setzen.

Sie sollten keinesfalls Insolvenz anmelden, wenn Sie mit Ihrem Einkommen nicht in der Lage sind den laufenden Unterhalt zu zahlen. Unterhalt fällt immer nur bis zur Insolvenzeröffnung unter die Restschuldbefreiung.
Wenn Sie nicht in der Lage sind Unterhalt zu zahlen, muss Ihre Ex-Frau diesem beim Jugendamt beantragen, dies geht m.W. nach nur bis zum 12.Lebensjahr der Kinder. Das JA wird versuchen bei Ihnen das Geld zurück zu holen.

MfG

ThoFa