"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Abtretung eines Schuldanerkenntnisses  (Gelesen 2639 mal)

friesy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Abtretung eines Schuldanerkenntnisses
« am: 06. Dezember 2010, 01:08:55 »

Ich bin ganz neu hier, bitte seht mir nach, wenn ich nicht alles richtig mache...

Die Beziehung zu meinem letzten "Freund" hat mich nun meine Existenz gekostet. Er machte sich selbständig und ich war seine "Privatbank" . Nun ist er pleite, hat die EV abgelegt und ich habe ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis mit sofortiger Vollstreckung. Ich stehe auch direkt nach der Bank in seinem Grundbuch. Die Zwangsversteigerung seines Hauses wurde von mir in die Wege geleitet, aber man sagte mir, das würde so anderthalb bis zwei Jahre dauern. Mir geht in der Zeit die Puste (Geld) aus. Ich kann die gemeinsamen Schulden nicht mehr alleine zahlen und werde wohl in die Insolvenz gehen.
Was ist mir meiner Forderung aus diesem Schuldanerkenntnis? Nehmen wir mal an, es kommt während meiner WVP zu einem warmen Schauer, wär ja schade, wenn das Geld dann "verpufft" . Kann ich dieses Schuldanerkenntnis z. B. an meinen Bruder abtreten, zu dem ich Vertrauen habe? Muss ich das notariell beglaubigen lassen?
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Abtretung eines Schuldanerkenntnisses
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2010, 08:45:59 »

Es ist meiner Meinung nach zu spät, um irgendetwas umschreiben zu lassen.

Deine Rechts aus dem Schuldanerkenntnis wird der Verwalter weiter verfolgen !

Wenn er das Geld während des Insolvenzverfahrens eintreiben kann, geht es komplett in die Masse. Wenn das Geld in der WVP kommt, müsste er dir, meiner Meinung nach, 50% auszahlen.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz