"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Abtretung ungültig ?  (Gelesen 13407 mal)

Gast

  • Gast
Abtretung ungültig ?
« am: 21. September 2004, 13:53:00 »

[font=Verdana:f8287a068d] [/font:f8287a068d][size=12:f8287a068d] [/size:f8287a068d][color=#444444:f8287a068d] [/color:f8287a068d]
Hallo,

mir wurde im Scheidungsverfahren aufgrund außergerichtlicher Einigung eine Summe von 20.000 EUR zugesprochen, die mein EX-Partner in Raten zu 400 EUR monatlich tilgt.

Die Summe aus diesem Vergleich habe ich an meine Eltern abgetreten, die mir vor rund 10 Jahren ein Darlehen in dieser Höhe gewährten.

Das Amtsgericht hat nun die Prozesskostenhilfe abgeändert und fordert rund 10.000 EUR sofort. Damit werde ich zahlungsunfähig. Da weitere Schulden bestehen, bin ich nun gezwungen die Privatinsolvenz zu beantragen.

Meine Frage daher: ist die Abtretungserklärung der Vergleichhssumme aus der Scheidung an meine Eltern rechtskräftig oder darf das Gericht dies für ungültig erklären und die Rückzahlung der PKH aus diesem Vermögen fordern

Vielen Dank für jedes Posting dazu !

:?:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz