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Autor Thema: Abtretungserklärung, was zahlt ein Inkassobüro?  (Gelesen 6107 mal)

tellerrand

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Abtretungserklärung, was zahlt ein Inkassobüro?
« am: 12. Dezember 2007, 09:36:03 »

Hallo, zwecks eines Vergleichsangebots habe ich bei allen meinen Gläubigern (bzw.  deren Inkassobüros) eine Kostenauflistung und eine Vollmacht, bzw.  Abtretungserklärung angefordert.  Die Fragen am Telefon, warum ich denn diese Daten bräuchte, waren doch recht patzig.  Ich habe gesagt, ich bräuchte das für meine Unterlagen, wobei es dann hieß, dass diese Daten ja für mich total sinnlos wären.  Schon komisch diese Inkassotussies.

Naja, nun also zu meiner Frage: Bei zweien habe ich schon rausgehört, dass es eine Abtretungserklärung gibt.  Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet Abtretungserklärung, dass ein Gläubiger meine Schuldsumme für eine geringere Summe X an das Inkassobüro verkauft, damit die sich in Zukunft mit mir rumschlagen.  Das Inkassobüro ist nun berechtigt, die volle Summe für sich zu beanschlagen.  Wieviel zahlt so ein Inkassobüro im Schnitt für eine Schuldsumme? Ich habe mal irgendwo etwas von 10 % gehört.  Wenn ich also 1000 Euro Schulden habe, kauft das Inkasso diese Summe für 100 Euro, schlägt noch eigene Kosten drauf und macht, wenn ich irgendwann bezahlen sollte nen Reihbach.  Kan ndas irgendwer bestätigen, oder die Ablösesumme korrigieren? Wär ganz interessant zu wissen, damit ich einen guten Vergleich aufstellen kann, bevor ich in die Insolvenz gehe.
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Feuerwald

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Re: Abtretungserklärung, was zahlt ein Inkassobüro?
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2007, 09:54:42 »


Dazu eine ganz persönliche Meinungsäußerung:

"Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet Abtretungserklärung, dass ein Gläubiger meine Schuldsumme für eine geringere Summe X an das Inkassobüro verkauft, damit die sich in Zukunft mit mir rumschlagen.  "

-> Das ist ein alter Trick der Branche. Man wird dem Schuldner niemals erklären, wirtschaftlicher Inhaber einer solchen Forderung zu sein. Die Abtretung alleine ist noch kein Beweis für einen Kauf der Forderung. Zu 99,99 % basiert das Inkassowesen auf der Geltungsmachung unberechtigter Inkassogebühren als Verzugsschaden, der dem Gläubiger jedoch nicht entsteht (logisch, so blöde ist kein Gläubiger, derart überteuerte Leistungen auch tatsächlich zu bezahlen).


"Das Inkassobüro ist nun berechtigt, die volle Summe für sich zu beanschlagen. "

-> Ja, auch im Fall eines Forderungskaufs.


"Wieviel zahlt so ein Inkassobüro im Schnitt für eine Schuldsumme? Ich habe mal irgendwo etwas von 10 % gehört.  "

-> Weiss sich nicht.


"Wenn ich also 1000 Euro Schulden habe, kauft das Inkasso diese Summe für 100 Euro, schlägt noch eigene Kosten drauf und macht, wenn ich irgendwann bezahlen sollte nen Reihbach. "

-> Falls man den Kauf nachweisen kann (oder andersherum, man unterstellt den einfach frech), kann das Inkasso als Forderungsinhaber seine eigenen Kosten für den Forderungseinzug (Inkassogebühren) m.E. nicht mehr oben drauf schlagen. Der kluge Inkassowicht verfährt daher wie folgt: Erst werden Inkassogebühren drauf geschlagen, dann wir gekauf. Des wie oben schon geschrieben, wird man deshalb bewusst den Verbraucher versuchen zu täuschen. Man so tun, als ob man einen Auftrag zum Forderungseinzug hat und die Abtretung sich auf den Forderungseinzug beschränkt das berechtigt dann unberechtigte Inkassogebühren oben drauf zu schlagen. Eine wirklich feine Sache und Versuche, sich gegen diese fast schon still und heimlich durch die Lobbyisten legalisierte Unsitte zu wehren, ein mühsames Unterfangen. Juristen stecken wie es cheint  alle unter einer (schwarzen) großen Decke und nichts ist selbst im Jahr 2007 übler, als ein gemeiner Schuldner. Also billigt man das Ausplündern und ich möchte man den Staatsanwalt und Richter sehen, der im Treiben der Inkassowirtschaft etwas anders erkennen mag, als redliches Handeln.  Die sind teils sogar TÜV geprüft, wie ein Blechkasten auf Rädern.  Wer kann da noch Zweifel haben ?



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Feuerwald

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Re: Abtretungserklärung, was zahlt ein Inkassobüro?
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2007, 10:17:11 »

... wobei der Forderungskauf nicht überwiegt.
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Feuerwald

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Re: Abtretungserklärung, was zahlt ein Inkassobüro?
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2007, 10:26:18 »

und ganz nett zu lesen, wenn man Zeit hat, ist folgender Erguss (sicherlich nur eine isolierte Meinung)

http://www.nehemia.de/komplett.html

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