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Autor Thema: Abzocke  (Gelesen 7451 mal)

Inkassomitarbeiterin

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Re: Abzocke
« Antwort #20 am: 11. Mai 2009, 21:52:31 »

Hab ich doch sie sagen sie wollen abwarten :dntknw:

Da haben sie Recht, lass dich nicht verrückt machen. Lass dir mal von einer Mom sagen, ich schmeiss solche Post auch ungelesen in den Müll. Mein Sohn und auch meine Tochter haben solche Schreiben sogar schon mit der Post bekommen.

Aber vielleicht solltest du dieses Thema mal in der Schule anbringen. Da kannst du deinen Mitschülern mal zeigen was alles so auf einen zukommen kann, wenn man Verträge bzw. AGB's nicht liesst.
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Dauerstress

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Re: Abzocke
« Antwort #21 am: 12. Mai 2009, 15:20:06 »

Da werden wahrscheinlich auch noch weitere Mails folgen und der Ton wird immer unfreundlicher und drohender. Nur nicht einschüchtern lassen und immer wenn wieder eine Mail kommt, sagst du deinen Eltern bescheid, damit die auf dem Laufenden bleiben und notfalls etwas unternehmen können.
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Giacomo

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Re: Abzocke
« Antwort #22 am: 16. Mai 2009, 15:24:19 »

Hallo  :hi:

ich kenne solche Fälle :whistle: . Hier liegt die glückliche Besonderheit im Punkte seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit  :respekt: .

§ 19 StGB hat damit (noch) nix zu tun  :coffee: , da es sich hier um zivilrechtliche Angelegenheit handelt  :thumbup: und noch keine strafrechtliche Grundlagen gegeben sind  :juchu: .

Mit den Eltern zu reden ist schon mal das überhaupt Wichtigste gewesen, was gemacht werden konnte  :thumbup: . Damit die Eltern davon Kenntnis erhalten. Dass sie sich aber nicht rühren  :smoke: ist fatal und unverantwortlich zugleich  :nono: . Was wenn die Firma ein MB beantragt  :gruebel: , keine Reaktion VB  :sad: und schwupps ist mal ein Titel in der Welt  :shock: und letztlich ZV  :Oh_no: , also... sich nicht zu rühren ist IMMER falsch  :wink:!

Ich tippe mal stark auf eine Ltd. :? , da ist es relativ einfach aus der Sache zu kommen  :respekt: !

Aber NUR durch die Eltern (gesetzl. Vertreter) und die MÜSSEN handeln  :angry: , sonst kommen sie auch ihrer Aufsichtsplicht nicht nach  :fuchsteufelswild: . "Hilfsweise den Vertrag" widerrufen und kündigen unter Bezugnahme der Vorschriften über die fernmündlichen Widerrufsrechtsbelehrung §§ 312 b ff. BGB  :coffee: Oder auch diesen Schriftsatz durch einen RA oder Verbraucherzentrale aufsetzen lassen, dann merkt die Firma, dass "ihr" euch das nicht gefallen lasst.

Doch nicht zu reagieren...  :lollol: ---> tolle Idee !  :uneinsichtig:

Giacomo
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Abzocke
« Antwort #23 am: 18. Mai 2009, 09:04:19 »

Wer regiert denn bitte auf Mails von irgendwelchen dubiosen Firmen??? Sowas lese ich garnicht. Wenn Post kommt wird sicherlich reagiert werden. Und wenn nicht...   auch nicht schlimm. Beim MB nicht zu reagieren ist nicht schön, aber nicht schlimm. Denn seit wann haben MB oder VB Gültigkeit bei Minderjährigen??? Aber die Eltern werden wissen was sie tun.
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