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Autor Thema: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn  (Gelesen 1700 mal)

Onkel_2000

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abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
« am: 07. Juli 2011, 20:33:28 »

Hallo, mein Vater ist seit ca. einem jahr in der privatinsolvenz, nächsten monat aber beginnge ich meine ausbildung!
und jetzt zu meiner Frage, wrd meinem Vater von seinem Geld was abgezogen, weil ich jetzt mein eigenes Geld verdiene?
Ich lebe noch daheim und bekomm in der ausbildung im 1. Lehrjahr ca 410€

Danke schonmal im Vorraus
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Angestellte80

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Re: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
« Antwort #1 am: 08. Juli 2011, 07:43:32 »

solange dein Vater keinen Beschluss vom Amtsgericht hat, gehörst du weiter zu den Unterhaltspflichtigen Personen und ihm darf nicht mehr gepfändet werden als jetzt. Ich würde den TH allerdings auch nicht unbedingt mit der Nase darein stoßen, dass der Sohn jetzt Geld verdient.

Fraglich wäre sowieso, ob man dich mit 410 Euro Verdienst als Unterhaltspflichtige Person entfernen würde. Eventuell anteilig.

Ich wünsche dir einen guten Start ins Berufsleben!!  :biggrin:
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Viele Grüße

Angestellte80
 
 

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