Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Onkel_2000 am 07. Juli 2011, 20:33:28

Titel: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
Beitrag von: Onkel_2000 am 07. Juli 2011, 20:33:28
Hallo, mein Vater ist seit ca. einem jahr in der privatinsolvenz, nächsten monat aber beginnge ich meine ausbildung!
und jetzt zu meiner Frage, wrd meinem Vater von seinem Geld was abgezogen, weil ich jetzt mein eigenes Geld verdiene?
Ich lebe noch daheim und bekomm in der ausbildung im 1. Lehrjahr ca 410€

Danke schonmal im Vorraus
Titel: Re: abzüge bezüglich ausbildungsbeginn
Beitrag von: Angestellte80 am 08. Juli 2011, 07:43:32
solange dein Vater keinen Beschluss vom Amtsgericht hat, gehörst du weiter zu den Unterhaltspflichtigen Personen und ihm darf nicht mehr gepfändet werden als jetzt. Ich würde den TH allerdings auch nicht unbedingt mit der Nase darein stoßen, dass der Sohn jetzt Geld verdient.

Fraglich wäre sowieso, ob man dich mit 410 Euro Verdienst als Unterhaltspflichtige Person entfernen würde. Eventuell anteilig.

Ich wünsche dir einen guten Start ins Berufsleben!!  :biggrin: