Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: zita am 17. Januar 2010, 12:12:25
-
Was bedeutes das für mich?????
In der Insolvenzverfahren über das Vermögen
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
wird der Schlussverteilung zugestimt.
Die Durchfürung des Schlustermins wird im schriftllichen Verfahren angeordnet....
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu XXXXXX im schriftlichen Verfahren zu folgenende Punkte Stellung zu nehmen:
a
Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
b
Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung;falls deren Versagung beantragt wird,sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen;Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zu Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des AmsgerichtXXXXXXXXXXXXX aus.
-
:hi:
Moin Moin
Sie stehen kurz vor ihrer Wohlverhaltensphase Der Schlusstermin steht bevor
Dann wird ihnen die RSB angekündigt (wenn keine Versagungsgründe vorliegen)
Dann sind sie in der WVP
grüße juergengris