Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: zussel am 10. Januar 2013, 16:39:21
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Ich habe eine blöde Frage, aber ich bin Angestellte verdiene im Monat 1150 brutto, netto habe ich 712 Euro raus. Ich zahle ja somit Steuern.
Frage a) muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen?
Frage b) muss ich auf das verdiente Geld nochmals bei einer möglichen Einkommenssteuer Steuern bezahlen?
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a) nein, erst ab einem Jahreseinkommen von 24.000 € oder beim Vorliegen bestimmter anderer Merklmale wie z.B. Einkünfte aus anderen Quellen ist eine Steuererklärung Pflicht.
b) die Steuererklärung dient dazu, die richtige Höhe der zu zahlenden Steuer festzulegen. Der Arbeitgeber kann bei der Berechnung der abzuführenden Steuer nicht alle Einzelheiten wie z.B. erhöhte Werungskosten, Sonderausgaben und besondere Verpflichtungen berücksichtigen und führt demzufolgen ggf. mehr Steuern ab, als tatsächlich zu zahlen wären.
Andererseits sind auch Zins- und Kapitaleinkünfte und sonstige Vermögenszuwächse ggf. steuerpflichtig, so dass diese dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind.
Bei der Steuerfestsetzung werden die tatsächlich zu zahlenden Einkommensteuern mit den Vorauszahlungen verglichen und entweder die Differenz nacherhoben oder ausbezahlt.
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ist das ab einem Jahreseinkommen von 24.000 brutto oder vom netto Lohn aus gesehen? danke für die ausführliche Auskunft
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brutto
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Welche Steuerklasse?
s. zB § 46 EStG
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STKL 5
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Mit der Steuerklassenkombination III / V sind Sie und Ihr Ehegatte unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens verpflichtet, eine gemeinsame Einkommensteuer abzugeben.
Ob diese Steuerklassenwahl wirklich für Sie geeignet ist, weil unter bestimmten Umständen es zu einer Steuernachzahlung kommen kann, können Sie leicht unter https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2013/?clean=true (http://www.steuerklassenrechner.info) berechnen.
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Haben Sie vielleicht noch einen Tipp für mich, ich bräuchte ein Programm für die Steuererklärung zu machen , wirklich was für DOOFE :shock: für 2 Personen also mein Mann und mich /zusammen verlanlagt STKL 3 und 5 plus Gewerbe für das jahr 2011, ab 2012 nur noch Kleingewerbe. Bekomme ich sowas ohne großes Vorwissen alleine gut hin, für das Jahr 2011 bzw 2012 (mit Kleingewerbe) oder sollte ich das doch besser einen Steuerberater machen lassen, was würden sie sagen.
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angesichts dessen, was Sie bisher insgesamt geschrieben haben, ist ein Stb sinnvoll wenn nicht gar notwendig