Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: seller am 09. Dezember 2010, 01:06:57

Titel: Alte Gläubiger versuchens erneut
Beitrag von: seller am 09. Dezember 2010, 01:06:57
Einige Gläubiger meinen, mit Einstellung des Verfahrens können sie die Vollstreckung wieder aufnehmen. So ist es jetzt in meinen Fall. Eine Berufsgenossenschaft möchte nun eine Zwangsvollstreckung vornehmen. Hierbei handelt es sich um Insolvenzforderungen.

Die Problematik an der Sache ist, das hier kein Mahnbescheid erfolgt gegen den man Einspruch erheben kann. Es erfolgt sofort eine Vollstreckung über den Zoll. Hier wird einfach davon ausgegangen, das dieses seine Richtigkei hat.

Das Finanzamt verhält sich ähnlich. Kommt auch ständig um zu Vollstrecken.

Heute am 8.12.2010 ist meine RSB..warte jetzt nur noch auf den Beschluss

Leider wird man durch die o.g. Gläubiger weiterhin zur Zahlung gezwungen..

Gibt es denn Möglichkeiten, gegen solche Machenschaften vor zu gehen??

ich glaube, das man(n)/Frau auch nach RSB nie von solchen Unternehmen loskommt..es wird mit allen Mittel versucht..das Gesetz muss man sich schon erkämpfen..

Ruhe hat man dann wohl immer noch nicht und der Papierkrieg gegen säumige Zahler geht weiter
Titel: Re: Alte Gläubiger versuchens erneut
Beitrag von: Fallera am 09. Dezember 2010, 08:21:52
Um welche Art von Forderung handelt es sich hierbei?
Titel: Re: Alte Gläubiger versuchens erneut
Beitrag von: seller am 09. Dezember 2010, 09:07:39
Um welche Art von Forderung handelt es sich hierbei?

Berufsgenossenschaft, wie gesagt Insolvenzforderung
und FA KFZ-Steuer, Fahrzeug wurde vom TH verwertet
es liegt auch keine unerlaubte Handlung vor
Titel: Re: Alte Gläubiger versuchens erneut
Beitrag von: seller am 10. Dezember 2010, 08:44:08
Evtl. kann man diese Frage beantworten:
Ich habe einen Gläubiger, der eine Insolvenzforderung wieder mit Zwangsvollstreckung betreibt.
Meine WSP endete am 8.12.d.J. Der TH kann in der Sache nichts mehr für mich tun.
An welcher Stelle oder Amt kann ich hier wirksam gegen diese Massmahme vorgehen?
Um es vorweg zu beantworten, es sind keine Forderungen aus unerlaubter und/oder strafbarer Handlung