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Autor Thema: Alte Schulden, neue Schulden, Selbständig mit Familie  (Gelesen 3009 mal)

MoLa

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Alte Schulden, neue Schulden, Selbständig mit Familie
« am: 21. Oktober 2014, 11:07:08 »

Hallo,
ich habe mich bereits einige Zeit durch das Forum gearbeitet. da aber nunmal jede Situation individuell ist, habe ich bisher auf meine Fragen keine rechten Antwoten gefunden.

Um unsere Situation zu erklären, muss ich ein bisschen ausholen.

In erster Linie geht es um meinen Mann, damit verbunden aber natürlich auch uns als ganzes als Familie mit zwei kleinen Kindern. Da mein Mann einfach nicht die Energie und nicht den Kopf dazu hat, sich um die Buchhaltung zu kümmern, habe ich versucht, mich da durch zu arbeiten. Mein Mann ist bereits seit 2009 selbständig, hat seine Buchhaltung schon immer vernachlässigt, weil es ihm einfach nicht liegt. Ich bin gerade in Elternzeit, geplant war, dass ich die Buchhaltung in Zukunft übernehme und dann bei meinem Mann angestellt bin und mir die Arbeit zeitlich auf die Kinder abgestimmt, selbst einteile. Aus finanziellen Gründen, wird das zwar nicht mehr so weit kommen. Allerdings kümmere ich mich neuerdings um seine Post, da diese auch lange liegen geblieben ist. Deshalb schreibe ich heute hier.

2009 hat mein Mann einen Gastronomiebetrieb übernommen, der auch bis zur Geschäftsuafgabe im April diesen Jahres gut lief. Aufgegeben hat er den Betrieb, da wir umgezogen sind und nicht mehr in Reichweite des alten Betriebes wohnen. Da auch für den alten Betrieb einige Briefe nie geöffnet wurden und mein Mann es versäumt hat an allen nötigen stellen das Gewerbe abzumelden, sind hier bereits Schulden von rund 20.000 Euro entstanden. Den größten Teil machen  Energie-, und Wasserkosten, Finanzamt sowie Kosten für die Nutzung von Sky (Sportsbar) aus. Hinzu kommen einige kleinere Rechnungen, wie Telekom u.ä.
Parallel hat er im März diesen Jahres am neuen Wohnort ein Restaurant übernommen, welches leider nicht ausreichend gut läuft. Die laufenden Kosten können nicht vollständig gedeckt werden, hinzu kommen die bereits vorhandenen Schulden aus dem alten Betrieb.
Dazu haben wir noch einen kleinen Gastronomiebetrieb, der sich bisher selbst trägt.

Jetzt hat das Finanzamt das Konto meines Mannes gepfändet. Da diese ganze "Verschuldungssache" Neuland für uns beide ist, müssen wir uns jetzt irgendwie schlau machen, was für uns der beste Weg ist.
Macht es Sinn, Regelinsolvenz anzumelden? Oder den betrieb abmelden und Privatinsolvenz anmelden? Was genau passiert dann? Wie liefe das in unserem Fall ab? Können wir den kleinen Betrieb behalten? Was passiert mit meinem Bausparvertrag und was ist mit den Sparanlagen unserer Kinder? Geht es dabei dann nur um meinen Mann oder werden wir als  Familie "belangt"? Was passiert mit unseren Angestellten?

Wir würden uns über einen Rat sehr freuen, denn alleine und ohne Ahnung dazustehen ist verdammt schwierig :-(
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eidechse

Re: Alte Schulden, neue Schulden, Selbständig mit Familie
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2014, 16:27:38 »

Zitat
Macht es Sinn, Regelinsolvenz anzumelden? Oder den betrieb abmelden und Privatinsolvenz anmelden?

Zunächsteinmal kennt das Gesetz den Begriff Privatinsolvenz gar nicht. Im Gesetz wird nur zwischen Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren unterschieden. Es gibt nur das eine oder das andere.

Der Begriff der Privatinsolvenz wird gerne mal im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person verwendet. Nur diese haben nämlich die Möglichkeit einen Antrag auf Restschuldbefreiung (RSB) zu stellen. Für Gesellschaften, wie z.B. eine GmbH, gibt es keine RSB. Für diese ist vielmehr in den diversen Gesetzen aufgeführt, dass diese mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren aufgelöst sind und sich demnach in der Abwicklung befinden.

Für Ihren Mann kommt, vermutlich unabhängig davon, ob die selbständige Tätigkeit vorher aufgegeben wird oder nicht, nur ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Diese hat zumindest den Vorteil, das vorher kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan versucht werden muss. Es geht mit der Insolvenzeröffnung daher im Regelfall schneller.

Zitat
Was genau passiert dann? Wie liefe das in unserem Fall ab?

Wenn der Betrieb noch läuft, dann wird nach dem Insolvenzgericht im Regelfall ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der zugleich ein Gutachten erstellen soll, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Der wird sich dann bei Ihrem Mann melden. Im Normalfall wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt. Im Insolvenzeröffnungsverfahren darf dein Mann parktisch nicht mehr ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters etwas machen. Wie das im Einzelnen abläuft, hängt vom jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Im Regelfall spätestens nach drei Monaten, wird dann die Insolvenzeröffnung erfolgen. Da eine natürliche Person immer die Möglichkeit der Stundung hat, dürfte die Insolvenzeröffnung in 99,9 % der Fälle erfolgen.

Zitat
Können wir den kleinen Betrieb behalten?

Nach der Insolvenzeröffnung fällt erstmal alles in die Insolvenzmasse. Wenn es Interessenten für eine Betriebsübernahme gibt, dann wird im Regelfall eine Betriebsveräußerung erfolgen. Wirft der Betrieb wirklich Geld ab, dann wird der Insolvenzverwalter diesen evtl. auch fortführen bis er einen Erwerber findet. Nur wenn er keinen Erwerber findet und der Betrieb unrentabel ist, wird er vermutlich zur Freigabe schreiten, wenn der Schuldner den Betrieb unbedingt fortführen will. Das muss man dann aber genau betrachten. Wertungen im vorhinein sind nicht unbedingt möglich.

Zitat
Was passiert mit meinem Bausparvertrag und was ist mit den Sparanlagen unserer Kinder?

Laufen die Verträge wirklich auf Sie und die Kinder, dann kann mit diesen Vermögenswerten erstmal unmittelbar durch das Insolvenzverfahren nichts passieren. Sie zählen nicht zur Insolvenzmasse.

Zitat
Geht es dabei dann nur um meinen Mann oder werden wir als  Familie "belangt"?

Die Insolvenz betrifft nur das Vermögen des Schuldners. Andere Familienmitglieder können nur belangt werden, wenn Sie für Schulden des Schuldners haften, z.B. weil sie gebürgt haben oder ein Kredit auf beide Eheleute läuft. Dann werden die anderen Familienmitglieder aber von den Gläubigern und nicht vom Insolvenzverwalter "belangt".

Zitat
Was passiert mit unseren Angestellten?

Arbeitsverhältnisse, die der Schuldner als Arbeitgeber begründet hat, enden nicht mit der Insolvenzeröffnung sondern bestehen fort. Ob die Arbeitsverträge nach der Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden, hängt davon ab, ob Betriebe fortgeführt oder evtl. die selbständige Tätigkeit freigegeben wird.
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Insokalle

Re: Alte Schulden, neue Schulden, Selbständig mit Familie
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2014, 18:51:56 »

Was heißt denn, wir haben noch einen Geschäft?

Wie immer bei Arbeitnehmern die Frage, ob die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt sind.

Für den alten Laden muss dringend eine Aufarbeitung erfolgen. Sind vom FA Schätzungen ergangen, müssen diese geprüft werden und ggf. schnell Steuererklärungen eingereicht werden.

Überlegen, ob ein P-Konto Sinn macht.


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MoLa

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Re: Alte Schulden, neue Schulden, Selbständig mit Familie
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2014, 10:12:06 »

Da hab ich mich falsch ausgedrückt. das zweite Geschäft läuft auch nur über meinen Mann.
Für uns gibt es aber kein Du oder ich sondern nur ein Wir, daher ist es mir so rausgerutscht.

Gestern hat er sich den Insolvenzantrag besorgt. Scheint tatsächlich die beste Lösung zu sein, nach allem, was ich bisher im internet an Informaationen gefunden habe. ich hoffe jetzt, dass er ihn zeitnah ausfüllt. Sein Steuerberater will dann noch mal drübergucken.
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