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Autor Thema: Alte Schulden verjährt???  (Gelesen 8031 mal)

Demita

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Alte Schulden verjährt???
« am: 16. März 2009, 22:52:27 »

So, nachdem ich heute stundenlang dieses Forum durchforstest, aber nicht wirklich "meine" Antworten gefunden habe, musste ich mich eben doch anmelden  :whistle:

Ich bringe es auch gleich auf den Punkt: Ich habe durch meine Scheidung und in Folge durch mein Dasein als Arbeitslosengeld II-Empfängerin Schulden "die das Leben machte"!

Der Großteil dieser Forderungen sind 6 bis 7 Jahre alt.
Die Jüngsten aber auch älter als 3 Jahre.
Für einige mit Mahnbescheid.
2004 und 2008 musste ich die Eidesstattliche Versicherung ablegen.
Nach der ersten EV informierte ich alle Gläubiger darüber.
Seit dem ist ziemliche Ruhe eingekehrt. Einige fragen aber immer noch an und ich beantworte immer noch - mit Kopie meines Leistungsbescheides.

Die aktuelle Schufa-Auskunft weist nur einen Eintrag auf, der schlicht und einfach vergessen wurde zu löschen (Konten für den Hauskauf zu Ehezeiten, die mit der Scheidung auf meinen Ex überschrieben wurden).

Wenn ich hier und überall wo ich heute sonst noch war, richtig verstanden habe, dann sind diese Forderungen verjährt???

Seit Jahren brennt mir mein Schuldenberg auf der Seele und kann es sein, dass ich ihn seit Jahren schon gar nicht mehr habe??
Das wäre wirklich zu schön um wahr zu sein!

Trotzdem hoffe ich auf eine positive Antwort!
Vielen Dank!


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Demita
 

Feuerwald

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #1 am: 16. März 2009, 23:07:15 »

Wenn ich hier und überall wo ich heute sonst noch war, richtig verstanden habe, dann sind diese Forderungen verjährt???

- titulierte Forderungen verjähren nicht so schnell. Was in der SCHUFA steht oder nicht spielt dabei absolut keine Rolle.

Also mal nachsehen,

a) welche Forderungen sind tituliert (Vollstreckungsbescheide, Urteile usw.) und
b) welche nicht.

Dann kann man bzgl. b) anfangen über Verjährung nachzusinnen.




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Demita

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #2 am: 16. März 2009, 23:20:26 »

Danke!

Nicht ganz so rosig, wie es den Anschein hatte, aber doch sehr "entlastend"!

Und wieso ist die Schufa doch kein Maßstab? Erwirkte Titel bleiben doch bis 3 Jahre nach der vollen Bezahlung aufgeführt. Aber doch nicht alle?
Muss ich das verstehen?

Mein Frage nun weiter: Wie kann ich das jetzt auf dem schnellsten Weg prüfen lassen, damit ich schwarz auf weiß habe, was ich noch zahlen muss?

Mein nächster Schritt (Privatinsolvenz) wäre die Schuldnerberatung gewesen, bzw. den Kontakt habe ich schon her gestellt. Aber eine Wartezeit von mindestens 4 Moanten?
Ich bin so froh, dass ich es jetzt endlich und mit allen Konsequenzen in die Hand genommen habe und will es jetzt nicht mehr monatelang aus der Hand legen!

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Demita
 

Feuerwald

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #3 am: 16. März 2009, 23:32:26 »

Und wieso ist die Schufa doch kein Maßstab? Erwirkte Titel bleiben doch bis 3 Jahre nach der vollen Bezahlung aufgeführt. Aber doch nicht alle? Muss ich das verstehen?

-> glauben Sie einem alten greisen Mann der seit 150 Jahren nichts anders macht als solche Themen zu behandeln.  Die SCHUFA hat mit der Frage der Verjährung nichts zu tun. Maßgeblich ist u.a. das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch). In diesem Büchlein  kann man §§ 194 ff BGB nachlesen. § 497 BGB und noch einige anderen sollte man auch lesen.


Mein Frage nun weiter: Wie kann ich das jetzt auf dem schnellsten Weg prüfen lassen, damit ich schwarz auf weiß habe, was ich noch zahlen muss?

-> Sie können nur a) prüfen, welche Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden (Mahn-/Vollstreckungsbescheid, Urteile, not. Schuldanerkenntnis), da ist nichts verjährt

 und b) bei allen anderen Forderungen prüfen ob die Verjährung eingetreten sein kann oder eben nicht (bitte beachten Sie dabei auch die Hemmung der Verjährung nach §§ 203 ff BGB und den § 497 BGB bei Verbraucherdarlehen). Das muss in jedem Fall für sich geprüft werden.

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Demita

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #4 am: 16. März 2009, 23:38:31 »

Vielen Dank alter greiser Mann!  :wink:

Dann weiß ich ja, was ich die nächste Zeit zu tun habe, bis ich einen Termin von der Schuldnerberatung erhalte!
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Feuerwald

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #5 am: 16. März 2009, 23:45:48 »

ich weiss ja, alles nicht ganz einfach zu verstehen, selbst nach 150 Jahren lernt man jeden Tag dazu
Wenn man sich mit solchen Themen wie Verjährung beschäftigen will oder muss, hilft alles nichts, man muss ein Selbststudium unternehmen.

Lektion heute: Was in der SCHUFA  steht oder nicht spiel eine untergeordnete Rolle

Also einlesen und fragen!


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Demita

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #6 am: 16. März 2009, 23:53:22 »

Danke! Und gut! Und eine Frage (ohne darauf zu schielen, was ich bisher versaubeutelt habe):

Ein Mahnbescheid - sagen wir vor 4 Jahren - danach Klarlegung von mir, dass ich nicht zahlungsfähig bin und seit dem keine Reaktion mehr von der Gläubigerseite.
Die Forderung besteht nach wie vor?

Dies nur, weil ich las, dass nach einem Mahnbescheid diese Hemmung eintritt und dies eben für 6 Monate. Wenn dieser Mahnbescheid nicht weiter verfolgt wird, setzt dann die Verjährungsfrist ein - wenn ich es richtig verstanden habe?
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Feuerwald

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #7 am: 17. März 2009, 00:30:28 »

Mahnbescheid

-> wurde gegen den MB fristgerecht Widerspruch eingelegt?
-> Falls nicht, wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen? Wurde dagegen Einruch eingelegt?


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Demita

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #8 am: 17. März 2009, 08:40:04 »

-> wurde gegen den MB fristgerecht Widerspruch eingelegt?

Ob immer fristgerecht?  :gruebel: Aber ich teilte immer mit, dass ich nicht zahlungsfähig bin.

Wie kann ich feststellen, ob ein Gläubiger seine Forderungen als "uneinbringlich" ausgebucht hat?
Und kann ein Gläubiger eine ausgebuchte Forderungen wieder geltend machen?

Ich habe folgenden Vordurck gefunden und ist dieser sinnvoll? Macht es Sinn, vorab dieses Schreiben an die Gläubiger zu schicken, oder sollte ich "alles" der Schuldnerberatung überlassen?

Forderungsangelegenheit
Schuldner:
Gläubiger:
Ihr Zeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin aufgrund (Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, gescheiterter Selbstständigkeit) überschuldet. Gegen mich bestehen ca. xx Forderungen bei xx Gläubigern in einer Gesamthöhe von ca. xx,-- Euro.

Ich möchte mir nun einen genauen Überblick über meine Verschuldungssituation verschaffen.In einem zweiten Schritt beabsichtige ich dann, meinen Gläubigern einen Regulierungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser soll einerseits Ihren Interessen Rechnung tragen, aber auch meine finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Um mir einen Überblick verschaffen zu können benötige ich von Ihnen:


- eine Forderungsaufstellung (aufgeschlüsselt nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB).
- die Kopie des Titels
- Benennung geltend gemachter rechtsgültiger Sicherheiten (Art der Sicherung, Kopie der Urkunde, Datum, Höhe der gesicherten Forderung).

Bitte bereinigen Sie Ihre Forderung um ggf. verjährte Ansprüche. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben.

Weiter schlage ich vor, dass Sie zunächst keine weiteren Maßnahmen gegen mich einleiten, insbesondere keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Ich werde Ihnen so zeitnah wie möglich einen Vorschlag unterbreiten. Gfs. könnten Sie dann och immer weitere Schritte einleiten.

Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft. Für Ihre Rückantwort habe ich mir eine Frist bis zum notiert.

Mit freundlichen Grüßen
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Feuerwald

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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #9 am: 17. März 2009, 19:03:50 »

Ob immer fristgerecht?   Aber ich teilte immer mit, dass ich nicht zahlungsfähig bin.

-> eine Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid erfolgt i.d.R. durch dem beiliegenden roten Zettel. Der Widerspruch ist an das Mahngericht zu richten und ist nicht zu begründen. Was Sie an die Gläubiger dirkt schreiben, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Man kann davon ausgehen, wenn ein gerichtlicher mahn bescheid erlassen wurde und kein roter Zettel ans Mahngericht zurück geschickt wurde, dass auch ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und somit Forderung rechtskräftig festgestellt (tituliert) ist. Die Verjährung tritt dann nicht vor Ablauf von 30 Jahren ein.  Im Zweifel kann man sich einen Ausdruck vom zuständigen Mahngericht besorgen.


Wie kann ich feststellen, ob ein Gläubiger seine Forderungen als "uneinbringlich" ausgebucht hat?

-> gar nicht oder Sie müssen den Steuerberater bestechen *g*. 


Und kann ein Gläubiger eine ausgebuchte Forderungen wieder geltend machen?

-> Ja schon. Auch eine Abtretung / Verkauf an einen Dritten ist möglich, bspw. an ein Inkassounternehmen, trotz "Ausbuchung".


Ich habe folgenden Vordurck gefunden und ist dieser sinnvoll? Macht es Sinn, vorab dieses Schreiben an die Gläubiger zu schicken, oder sollte ich "alles" der Schuldnerberatung überlassen?

-> das macht eigentlich keinen Sinn, da die Meute geweckt wird und es bis zum ersten Beratungstermin noch sehr lange dauert.   Ich würde das nur in Absprache mit der Beratungsstelle machen.
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Re: Alte Schulden verjährt???
« Antwort #10 am: 17. März 2009, 19:25:40 »


Und das dauert! Aber ich habe wohl keine Wahl?!

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Demita
 
 

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