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Autor Thema: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????  (Gelesen 3090 mal)

DL_LUNA

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Hallo,

ich frage die für meine Mutti.

Sie hat Schulden ( eine Kredittilung ) reiner Kreditbetrag waren ca 3000 EURO....... monatlich zahlt sie ca 75 euro Raten.

Sie macht von April bis Oktober meistens Sasionarbeit und in dieser zeit kann sie sich die Raten leisten während der wintermonate sieht es schlechter aus da hat sie nur HARZ IV !!!!! Ein Gespräch mit der "Bank" wegen stonierung / Ruhn lassen vom der abzahlung während der wintermonate wurde gleich abgelehnt.....

Hinzu kommt das sie durch Krankheit ( knie OP ) dieses Jahr schon im Juni aufhören musste und es in den Sternen steht ob sie nächstes Jahr wieder Saisionarbeit machen kann  :rougi:

Ich habe ihr schon ein paar mal gesagt sie soll zur Schuldnerberatung gehn......

nun meine FRAGE:

Wo liegt die Grenze an EINKOMMEN ( leider Harz IV ab 09.11.09 ) wo man sagt davon können keine Raten in höhe von 75 euro gezahlt werden ?????? bzw. was darf einen ZUM LEBEN Bleiben ohne davon noch abzahlungen machen zu müssen  :neutral:



Ich hoffe bitttttte einer weis da Rat denn ich weiss nicht weiter für meine mutti :sad:
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ThoFa

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2009, 15:48:23 »

Hallo,

schöne Grüße an die Mutti, erst ab 990,00 EUR ist etwas pfändbar. Insofern eine gute Möglichkeit sich mit der Bank zu einigen. Citibank?

MfG

ThoFa
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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2009, 15:51:02 »

Santanter und die haben einzugsermächtigung :rougi:
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ThoFa

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2009, 16:14:46 »

Hallo,

Mist, hatte 50 % Chancen, eine von beiden ist es immer.

Wie hoch ist denn die Restschuld?

Einzugsermächtigungen kann man zurückziehen.

MfG

ThoFa
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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2009, 16:30:49 »

da muss ich schätzen 2700 euro  :neutral:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2009, 16:42:50 »

Also pfändbar ist nichts. Aber wie solls weitergehen?? Stunden auf unbestimmte Zeit ohne Titel geht nicht. Niedrigere Raten wegen den Zinsen auch nicht.  Ich würde die Raten einstellen bzw. zurückbuchen, Kreditkündigung abwarten und dann verhandeln. Bringt zwar nen neg. Eintrag in der Schufa aber vorher werden Verhandlungen nichts bringen.

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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #6 am: 05. Oktober 2009, 16:45:29 »

 :rougi: danke für den Rat

Das heisst alles auf eigener* Hand machen und nicht zur Schuldner beratung????????
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2009, 16:48:06 von DL_LUNA »
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teute

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2009, 09:21:41 »

hallo

erst mal die kreditkündigung abwarten.

dann mit der bank verhandeln.


wenn dann nichts geht immer noch in die inso.

obwohl wegen 2700 euro ?

kann man privat nichts machen ?

gruss teute
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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2009, 12:55:42 »

 :rougi: ok Danke für die antworten  so werd ich es meine mutti weiter geben nein privat kann man da leider gar nix machen  :rougi:    ich übernehme für meine mutti  schon eine andere Rate in höhe von 35 euro   :rougi: :neutral:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2009, 17:58:01 »

Hallo Luna,

wie hoch sind denn die Verbindlichkeiten deiner Mutter insgesamt, wenn du auch schon eine Rate übernimmst?? Vielleicht sollte das mal zu allererst geklärt werden.
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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #10 am: 06. Oktober 2009, 18:10:49 »

Im Prinzip geht es nur um diese ca 2700 euro von dem Kredit  :sad: die raten die ich zahle das zahl ich schon fertig ab schätze mal so bis 2011  :rougi:

es geht halt nur im die 75 EURO RATE die sie von HARZ IV einfach nicht zahlen kann da es aber am 1. immer abgezogen wird fehlt das natürlich für den Rest des Monats dann in der Haushaltskasse  :rougi:

 :rougi: will ihr halt irgendwie helfen :neutral:
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Scarlett

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #11 am: 06. Oktober 2009, 22:35:46 »

Einzugsermächtigung widerrufen. Ist das Konto auch bei der Santander, ich kenne die nur als Kreditgeber. Wir hatten früher Kunden, die darüber Sicherheitssysteme finanziert haben.

Schuldenberatung ist immer eine gute Idee, die gemeinnützigen haben nur leider oft lange Wartzeiten. Vielleicht einfach schon mal einen Termin vereinbaren.
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DL_LUNA

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Re: An welchen Lebensunterhaltsbetrag darf kein Gläubiger ran??????
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2009, 23:09:08 »

 :rougi: also der Kredit is bei Santanter ihr konto hat meine mama aber woanderes.......
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