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Autor Thema: Änderung der Steuerklasse  (Gelesen 1671 mal)

alina2603

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Änderung der Steuerklasse
« am: 03. Februar 2013, 16:49:56 »

Kann ich ohne weiteres meine Lohnsteuerklasse ändern lassen ?

Folgender Sachverhalt. Ich und meine Ehefrau sind seit 03/2010 in der Inso und haben den gleichen TH. Ich verdiene im Schnitt nach ca. 700.- Euro abzug an Treuhänder 2100.- Euro netto bei Lohnsteuerklasse III. Meine Frau arbeitet seit 2012 halbtags und bekommen ca. 510.- Euro netto in Steuerklasse V. Zuvor arbeitete sie auf 400.- Eurobasis. Bei ihr kann also nichts gepfändet werden.Jedoch musste ich mit entsetzen feststellen das ich nun rund 750.- Euro Einkommensteuer für 2012
nachbezahlen muss, das ja wohl der Treuhänder nicht übernimmt, sondern ja nur Erstattungen einbehält. Um dies für die Zukunft zu vermeiden, wollen wir die Lohnsteuerklassen in 4/4 wechseln.
Dies hätte zufolge das ich weniger verdiene, also auch der Treuhänder weniger von mir bekommt, meine Frau etwas mehr verdient aber dennoch nicht in die Pfändung fällt. Wird der Treuhänder hierbei mitspielen, und wie verfahre ich mit der noch nicht abgegebenen Einkommenssteuererklärung, wie soll ich auf einmal kurzerhand 750.- Euro bezahlen ? Im übrigen ist meine Frau seit 01/2013 in der Wohlverhaltensphase und ich müsste laut Treuhänder kurz davor stehen.

Für Antworten danke ich im vorraus.
alina2603

 
Beiträge: 4
Registriert: So 17. Apr 2011, 12:11
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Der_Alte

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Re: Änderung der Steuerklasse
« Antwort #1 am: 03. Februar 2013, 18:50:48 »

Auch wenn es unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt; meiner MEinung nach kann die Steuerklasse ohne Probleme und ohne Zustimmung des Treuhänders geändert werden. Die Steuerklassenwahl III / V ist eigentlich nur für alleinverdienende Ehemänner gedacht, deren Frau nicht mitverdient. Denn dann kommt der gesamte Steuerfreibetrag der Familie zugute.
Sobald beide steuerpflichtiges Einkommen haben ist ein Wechsel entweder in die Steuerklassen IV / IV oder sogar IV mit Faktor anzuraten.

Ich habe Ihr Einkommen mal überschläglich rückgerechnet und dann die Kombinationen ausrechnen lassen (www.bmf-steuerrechner.de), das Ergebnis spricht für sich:

Lohnsteuervergleich
     
                   Ehemann          Ehefrau     Summe        Diff. zur EkSt
Lohnsteuer nach
Steuerkl. III / V  6.130,00 Euro 878,00 Euro  7.008,00 Euro  -896,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. V / III 14.724,00 Euro   0,00 Euro 14.724,00 Euro 6.820,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. IV / IV
ohne Faktor)       9.987,00 Euro   0,00 Euro  9.987,00 Euro 2.083,00 Euro
Lohnsteuer nach
Steuerkl. IV / IV
(inkl. Faktor)     7.899,00 Euro   0,00 Euro  7.899,00 Euro    -5,00 Euro


In Ihrem Fall lohnt sich wahrscheinlich der Wechsel zu IV mit Faktor, weil Sie dann etw 200 € mehr netto haben und 90 € mehr gepfändet wird als bei Steuerklasse IV ohne Faktor. Und da Ihre Frau keinerlei Steuern mehr bezahlen muss, ergibt das ein monatlichen Mehrwert von etwa 180 €.

Sie können das einfach beim Finanzamt beantragen, die Wahl der Steuerklasse ist Sache des Schuldners. Weder Gericht noch Treuhänder haben dabei ein Mitspracherecht.
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