"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Angebot Hoist AG  (Gelesen 3284 mal)

Yoda

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Angebot Hoist AG
« am: 26. Oktober 2008, 23:59:18 »

Ich habe ein schriftliches Angebot der Hoist AG erhalten in dem Sie mir anbieten bei Zahlung von 1880€ auf die Restschuld von 16242,61€ zu verzichten. Die Forderung resultiert aus einem Kredit zum Kauf eines Autos. Diesen konnte ich seit mitte der 90er Jahre nicht mehr zurückzahlen. Meine Frage, wie seriös ist so ein Angebot?
Mfg Yoda
 
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Angebot Hoist AG
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 06:50:26 »

Guten Morgen Yoda,

ich gehe davon aus, dass Hoist die Forderung gekauft hat - ähnlich wie ein Inkasso Büro (oder es ist sogar eins?) und dass sie nun
versuchen noch irgendwie an Geld zu kommen....

Solange Du nicht in der Insolvenz bist, denke ich kannst Du das Angebot unter der Voraussetzung annehmen, dass Dir schriftlich der Erlass der Restschuld bestätigt wird, wenn Du die Einmalzahlung des angegebenen Betrages bezahlst.

Ohne eine fixe schriftliche Bestätigung würde ich allerdings davon Abstand nehmen.

Theoretisch könntest Du das vorformulieren und an Hoist schicken und unterschrieben zurückfordern.
So würde ich es machen - natürlich per Einschreiben Rückschein  :wink:

lg
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Angebot Hoist AG
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2008, 18:23:41 »

Restschuld aus einem Konsumentenkredit?
Ev schon verjährt oder uneinbringbar?

Man bräuchte etwas mehr Infos, wie und was  seit den 90`ern gelaufen ist.

Ansonsten stimme ich Small zu.
Nur dann zahlen, wenn alles abgeklärt wurde.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz