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Autor Thema: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!  (Gelesen 4232 mal)

kannnichzahlen

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Hallo!
So, nachdem nun die ersten Vergleichsangebote rausgegangen sind und wir auf positive Antworten warte, mach ich mir doch Gedanken, dass alles auf eine Insolvenz hinausläuft. Ich habe nun mein bereinigtes Nettoeinkommen mit 2410€ ermittelt. Dabei habe ich meine Aufwandsentschädigung, Kindergeld und Weihnachtsgeld (A-schäd 230€, W-Geld 60€, K-Geld 324€) abgerechnet. 3 Unterhaltspflichtige sind zu berücksichtigen. Nun zahle ich für Krippe 180€, Kika 116€ und muss 5x Wo. 70 km zur Arbeit fahren. Wenn ich nun einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsgrenze stelle, was kann ich dann erwarten? Kann mir bitte einer schildern, womit ich u.u. rechnen könnte. z.Zt. könnten mir 339€ gepfändet werden.

2. Thema: Im Juni 2008 wurde alle Gläubiger durch RA angeschrieben. Alle Zahlungen habe ich mit diesem Datum eingestellt. 2 Mahnbescheide kamen, unzählige Mahnungen etc. Ein Tilgungsplan wurde erstellt. Im Sep08 wurden 2 Gläubiger angeschrieben, weil diese sich noch nicht gemeldet hatten. Bis heute habe ich noch keine Mahnung oder sonstiges erhalten. Forderung der beiden sind ca. 20.000€. Wie soll ich mich weiter verhalten. Mein RA sagt, ist doch deren Schuld, wenn die nichts anzeigen! mh
Vielen Dank für eine  Antwort, Gruß R.
« Letzte Änderung: 21. März 2009, 17:11:28 von kannnichzahlen »
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foxtra

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #1 am: 21. März 2009, 17:56:34 »

Hallo,

zum 2. Thema: Ihr RA hat völlig recht. Einfach ignorieren. Bei mir war es im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren so, daß etliche Gläubiger nach Erhalt des Zahlungsvorschlages erst richtig massiv werden. Es kamen eine reihe von Mahn- und anschließend Vollstreckungsbescheiden. Dagegen etwas machen kann man nicht. Mein RA sagte mir damals, ich solle dies einfach ignorieren, das habe ich auch getan. Irgendwann hörte es auf.
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kannnichzahlen

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #2 am: 03. April 2009, 21:29:50 »

Hallo zusammen,

ich wollte nochmals höflich fragen, ob mir jemand irgend etwas über Erhöhung der Pfändungsgrenze erzählen kann! Beim googeln hab ich etwas gefunden, wo von 0,20€/km die Rede war. Hat denn hier niemand mal seine Pfändungsgrenze nach §850 raufsetzen lassen???

Danke für eine Antwort

Gruß r
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kannnichzahlen

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #3 am: 06. April 2009, 17:39:36 »

ich sach dann mal tschüss und lass mich bei gericht überraschen. habe ja ein bisschen gehofft, dass irgendjemand mal ein wenig bescheid weiß. also, spart euch nun die antworten (naja, wäre wohl eh keine gekommen...), ich bin wech

wünschen allen das beste und ein sorgenfreies leben.

gruß knz
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Feuerwald

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #4 am: 06. April 2009, 17:46:41 »

"Dabei habe ich meine Aufwandsentschädigung, Kindergeld und Weihnachtsgeld (A-schäd 230€, W-Geld 60€, K-Geld 324€) abgerechnet"

Wo von haben Sie W-Geld und K-Geld abgerechnet?

Wohngeld und Kindergeld ist unpfändbar und nicht dem Arbeitseinkommen hinzuzurechnen.

Wie hoch ist das Nettoarbeitseinkommen?

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kannnichzahlen

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #5 am: 10. April 2009, 00:26:14 »

??? Ich habe nun mein bereinigtes Nettoeinkommen mit 2410€ ermittelt. Dabei habe ich meine Aufwandsentschädigung, Kindergeld und Weihnachtsgeld (A-schäd 230€, W-Geld 60€, K-Geld 324€) abgerechnet!!!
Was ist daran unverständlich??? MEIN NETTO ist 3024€ inkl A,W und K! Ich habe A,W(ist Weihnachtsgeld, Wohngeld krieg ich bei meinem hohen Gehalt nicht) und K abgerechnet, WEIL ES EBEN NICHT PFÄNDBAR ist (W bis 500€ oder so)! Deshalb ist mein BEREINIGTES Netto eben nur 2410€! Ich verstehe nun leider deine Frage nicht, Feuerwald!

Gruß knz
« Letzte Änderung: 10. April 2009, 00:29:35 von kannnichzahlen »
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paps

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #6 am: 13. April 2009, 18:08:35 »

In der Regel ist die Notwendigkeit der Erhöhung der Freigrenzen zu belegen.
Diese wird dann nach billigem Ermessen angepasst oder nicht.
Hängt also davon ab, inwieweit Sie mit mehr als 2.000,- ihre Ausgaben nicht decken können.

Zum anderen wird das Gericht als erstes einen Steuerfreibetrag anregen.
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kannnichzahlen

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #7 am: 13. April 2009, 19:56:28 »

Hallo paps,
Danke für die Antwort. Mein Nettogehalt ist ja so hoch, weil ich einen Freibetrag(6000 Jahr) aufgrund der weiten Entfernung zur Arbeit habe! Naja, und um 2000€ Ausgaben zu belegen hab ich kein Problem. Alleine für Miete, Kika und Krippe gehen mon. 1150 drauf, dann noch Lebensmittel für 800 für 4 P. Telefon, Versich, Gez, Kraftstoff kosten mich rund 270€, Dann noch 2 Kredite mit 270€. Ich hoffe, dass sind genug Gründe für den Richter.
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paps

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Re: Anheben der Pfändungsgrenze durch IG, Gläubiger melden sich nicht!
« Antwort #8 am: 13. April 2009, 20:03:07 »

Davon sollte man ausgehen.
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