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Autor Thema: Anrechnung bei Lohnpfändung  (Gelesen 2271 mal)

Silvy

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Anrechnung bei Lohnpfändung
« am: 04. Dezember 2012, 14:42:25 »

Hallo

von meinem Mann wird vom Lohn gepfändet, dies auszurechnen und abzuführen macht die Firma. Nur denke ich nicht richtig, daher habe ich diese dringlichen Fragen:

 :question: Wird dies hinzugerechnet:?

- Erfolgsbeteiligung (gibts nur 1x im Jah)
- Sonderzahlung Netto, sonstige Zulage (gibt es alle paar monate)
- Tarifliche Einmalzahlung (gibt es alle paar monate)
- AG-Aufwand einm. Netto (gibt es alle paar monate)

Komisch war es bei der AG-Aufwand einm.Netto, da es in einem Monat nicht dazugerechnet worden ist und 4 Monate später dan schon.

Wäre für Antworten sehr dankbar.

silvy
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paps

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Re: Anrechnung bei Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2012, 21:43:26 »

so wie Sie es schreiben zunächst ja.

Allerdings müßte man den begriff Sonderzahlung und AG-Aufwand näher erläutern
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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