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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: uschi812 am 28. Juni 2011, 01:47:23

Titel: Anwältin will mehr Geld pfänden als vom Gericht festgelgt wurde?!
Beitrag von: uschi812 am 28. Juni 2011, 01:47:23
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Ich bin jetzt im 4. Jahr in der Privaten Insolvenz. In dem Schlussverzeichnis vom Gericht wurden 3 verschiedene Summen aufgestellt, einmal der Fibuwert, einmal der angemeldete Wert und einmal der Festgelegte Wert. Ich bin immer von dem höchsten Wert ausgegangen und wäre jetzt bald vorzeitig fertig.

Ich habe meiner Rechtspflegerin geschreiben wieviel genau noch zu Pfänden ist und wie hoch die Gerichtskosten waren.


Sie nannte mir einen viel höheren Betrag als überhaupt festgelegt bzw. angemeldet waren! Wie kann das sein? Desweiteren sagte sie mir es sind keine offenen Gerichtskosten. Brauche ich das doch nicht zahlen?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich hoffe es ist einigermassen verständlich geschrieben.



Titel: Re: Anwältin will mehr Geld pfänden als vom Gericht festgelgt wurde?!
Beitrag von: Angestellte80 am 28. Juni 2011, 07:04:14
die Gerichts- und Anwaltkosten werden von dem pfändbaren als erstes gedeckt. Daher kann es gut möglich sein, dass daher keine Kosten dafür mehr offen sind.
Titel: Re: Anwältin will mehr Geld pfänden als vom Gericht festgelgt wurde?!
Beitrag von: paps am 28. Juni 2011, 20:58:08
Der vom Rechtspfleger genannte Betrag wird die Gerichtskosten, die IV/TH-Kosten und die angemeldeten Forderungen enthalten.