Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lissi805 am 25. Februar 2009, 17:42:20
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hallo,
ich habe einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen. Ich bin mit meinen Anwalt gar nicht zufrieden. Kann man jetzt noch wechseln ?
oder muss man dann alles selbst zahlen ?
Wer kennt einen guten Anwalt in Oberbayern ß
grußlissi805
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Hallo Lissi,
Beratungsschein hast Du für was bekommen ? An was machst Du Deine Unzufriedenheit mit dem Anwalt fest ?
LG
MissTraut
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beratungsschein ist für aussergerichtliche schuldenbereinigung.der anwalt hat selbst kaum zeit und die Gläubiger hat er auch noch nicht angeschrieben , obwohl er alle daten hat.nur die bank hat er schon angeschrieben.
als ich am montag wegen einer Mahnung ihn anrief, wuste er nicht mal welcher gläubiger das ist und was er von mir will.
gruß lissi
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Den Anwalt könnten Sie schon wechseln.
Einen neuen Beratungsschein werden Sie aber nicht bekommen.
Sie könnten nochmal auf das gericht gehen und das Problem mit dem Rechtspfleger besprechen, der ihnen den Berechtigungsschein ausgestellt hat.
Besser wäre es aber, dem Anwalt ihre Unzufriedenheit zu bekunden.