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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: AOK kündigt Gerichtsvollzieher wegen Krankenhauszuzahlung des Sohnes an  (Gelesen 4430 mal)

Roswitha

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Hallo,

es liegt PI vor, WVP, das Verfahren wurde vor dem 01.07.2007, aber nach dem 01.12.2001 eröffnet.

Nun flatterte gestern ein Brief der AOK ins Haus, dass nach einem längeren Krankenhausaufenthalt unseres Sohnes (nach einem Unfall) wegen 300 Euro Zuzahlung in Kürze ein Gerichtsvollzieher geschickt werde.
Ich hatte der AOK die PI ausführlich erklärt und nachgewiesen, 40 Euro angezahlt (das ist schon mehr, als ich mir eigentlich leisten kann), 10 Euro pro Monat als Ratenzahlung angeboten. Das ist der AOK aber zu wenig, trotz der PI wollen sie nun drastisch werden, also den Gerichtsvollzieher schicken.

Es sind zwar die Schulden unseres im Haushalt lebenden Sohnes, trotzdem hätte ich als Hauptversicherte die Schulden sofort zu zahlen, Insolvenz interessiere die AOK nicht, nur das Bruttogehalt, das sei schließlich hoch genug.
Am Nachmittag war ich dann bei der City-Info und habe gefragt, ob es wegen dieser Geschichte sowas wie eine kostenlose Rechtsberatung gebe. Nein, bei diesem Bruttogehalt nicht, die Insolvenz interessiere nicht, Prozesskostenhilfe u. ä. richte sich nur nach dem Bruttogehalt.

Meine Güte, eigentlich sollte es im letzten Jahr doch einfacher werden. Bei mir aber häufen sich die Probleme nun offensichtlich.

Hat jemand vielleicht auch schon Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern in der PI wegen Schulden bei Angehörigen gemacht?

Gruß
Roswitha
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armekirchenmaus

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Hallo Roswitha,
bei Ihnen kommt es im Moment aber wirklich dicke... Aufgrund der anderen Berichte von Ihnen kann ich nur empfehlen noch heute einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zu stellen. Das dauert zwar eine kleine Weile, bis der durch ist, aber so wäre wenigstens in der Zukunft bei solchen Überraschungen vorgebeugt.
Da es sich bei den Schulden der AOK um Neuschulden handelt, haben die leider
die Möglichkeit nun tätig zu werden, was sie ja auch schon angekündigt haben.
Da bei Ihnen aber sowieso nichts mehr zu holen ist, sollten Sie dem Besuch des Gerichtsvollziehers gelassen entgegen sehen. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Nach dem Besuch des Gerichtsvollziehers würde ich nochmal versuchen, der AOK die Ratenzahlung anzubieten. Bevor die gar nichts bekommen, stimmen sie ja vielleicht doch zu.
LG Kirchenmaus
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Roswitha

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Den Antrag habe ich gestellt.

> Da bei Ihnen aber sowieso nichts mehr zu holen ist,
ja, das stimmt. Trotzdem unangenehm. Womöglich nehmen sie noch das TV-Gerät meines Sohnes mit, wer weiß.

Irgendwie kann es doch nicht sein, dass arbeitende Leute, die ja auch bei einer einmaligen Notfallhilfe noch abzahlen würden, nur eben einmal Geld oder Gutscheine bräuchten, damit ein Weiterarbeiten möglich ist, keine Hilfe bekommen.
Im Moment habe ich das Gefühl, dass man als insolvente Person Abschaum ist. Wie kann es sonst sein, dass dies nun mein fünfter Tag ohne Frühstück ist? Das sollte man nicht verheimlichen, dass man Gefahr läuft, mit der Insolvenz so etwas wie der letzte Dreck zu werden. Man sollte alles tun, um entweder ins Ausland zu gehen oder sonstwie Insolvenz in Deutschland zu vermeiden. So wie bei mir muss es nicht laufen, aber es kann so laufen.

Das kann doch nicht sein, dass man seine Arbeit verliert, weil zu viel abgezogen wird, so dass man kein Fahrgeld u. ä. mehr hat. Da geht es den Hartz-IV-Leuten besser, die bekommen sicher schneller Hilfe, wenn keine Lebensmittel mehr da sind??

LG
Roswitha


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armekirchenmaus

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TV-Geräte sind heutzutage so schnell veraltet, dass sie bereits nach kurzer Zeit kaum noch verwertet werden können. Wenn der Fernseher dem volljährigen Sohn gehört (der ja nicht insolvenz ist), müssten sowieso erstmal die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.
Ja... die Bürokratie in Deutschland macht einem das Leben nicht immer leichter. Und dass jemand hungern muss, sollte in einem Sozialstaat nicht vorkommen. Dennoch möchte ich Ihnen Mut machen. Sie haben bereits ein langes Stück Weg bewältigt. Bald haben Sie es geschafft und können einen Neuanfang starten. Verlieren Sie nicht Ihr Ziel aus den Augen.
Alles Gute
Kirchenmaus
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Feuerwald

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- Genauer Status? Verfahren seit wann beendet? Wann?
- Einkommenssteuererstattung vom TH einkassiert für welche Jahre?
- Ihr Nettolohn vor Pfändung?
- Besonderheiten wie bzw. Mehrarbeit/Überstunden?
- Ihr derzeitiger Auszahlungsbetrag nach Pfändung?
- Nettoeinkommen Ehepartner?
- Nettoeinkommen Kind?
- Liegen Beschlüsse gem. § 850c Abs. 4 ZPO dem Arbeitgeber vor?
- Nettomiete + Betriebskosten ohne Warmwasser plus  Heizkosten?
- Einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz?



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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Roswitha

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Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort!

-   Genauer Status? Verfahren seit wann beendet? Wann?

Eröffnung Anfang Mai 2007. Das Verfahren ist seit Ende 2009 beendet.

- Einkommenssteuererstattung vom TH einkassiert für welche Jahre?

Für 2006 bis 2010, 2011 wird demnächst vom TH bearbeitet, ich sammle gerade die Unterlagen zusammen. Ca. 5000 Euro insgesamt von 2006 bis 2010. Sie haben mir einmal gesagt, das wäre wegen meiner Gesundheitsprobleme bzw. wegen der Kosten für die Gesundheit/Krankheit, dass ich bis zum Ende keine Rückerstattung bekomme. In Ausnahmefällen ginge das.

- Ihr Nettolohn vor Pfändung?

Ca. 2300 Euro; bislang gab es noch Kindergeld dazu, ab Mai 2012 ist das weggefallen.

- Besonderheiten wie bzw. Mehrarbeit/Überstunden?

Als Angestellte beim Staat unbezahlte "Überstunden" nach Bedarf, dafür gibt es in anderen Zeiten weniger Arbeit, das gleicht sich aus. Momentan arbeite ich ca. 14 Std. täglich, es gibt viele Teamsitzungen u. ä., viel Arbeit, die man abends zu Hause machen muss.
Ich habe einen Antrag auf eine Nebenbeschäftigung gestellt, ich würde momentan auch am Wochenende oder nachts putzen gehen, damit ich wenigstens Lebensmittel kaufen kann. Der Nebenerwerb wird aber wahrscheinlich wegen der hohen Arbeitsbelastung im Hauptjob, SB und wegen des Alters nicht erlaubt werden. Ich habe die Dringlichkeit betont, so dass ich auf eine Ausnahme hoffe.

- Ihr derzeitiger Auszahlungsbetrag nach Pfändung?

Ca. 2010 Euro, bislang gab es noch ca. 65 Euro mehr, das aber nun zusammen mit dem Kindergeld wegfällt.

- Nettoeinkommen Ehepartner?

0 Euro, ich bin unterhaltspflichtig; es besteht ein hoher Ernährungsaufwand wegen SB (SB wegen Stoffwechselkrankheit; Gehbehinderung ist beantragt, aber noch nicht gewährt). Hoher Aufwand auch für Medikamente, Fahrkosten, Zuzahlung u. ä. Alle Befreiungsanträge wurden von der AOK abgelehnt.

- Nettoeinkommen Kind?

0 Euro, ich bin unterhaltspflichtig; das erwachsene Kind hat einen gewissen Aufwand für Bewerbungen, Fahrkosten zu Schulen und Betrieben, wo es sich bewerben muss, zum Nachweis bei der Arge. Dazu ein gewisser Aufwand für Medikamente, Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten, Krankenwagenzuzahlung u. ä.

- Liegen Beschlüsse gem. § 850c Abs. 4 ZPO dem Arbeitgeber vor?

Ist mir im Moment nicht bekannt, werde ich in Erfahrung bringen. Am Anfang wurde aber ein Mehrbedarf vom RA, der die Insolvenz einleitete, festgestellt, wegen der Arbeitsmittel (ca. 150 Euro monatlich) und  wegen der Gesundheitssituation in der Familie. Der RA sagte dazu, dass ja ein Teil des Weihnachtsgeldes belassen werde und außerdem das Kindergeld für diese Bedürfnisse genommen werden könnte.
Der RA hat für die Insolvenzeinleitung 1400 Euro berechnet, die ich mir von entfernt lebenden Verwandten geliehen habe (seit dieser Zeit ist da auch nichts mehr drin mit Geld leihen oder so), so dass ich dachte, da würde alles gut beantragt sein.

- Nettomiete + Betriebskosten ohne Warmwasser plus  Heizkosten?

Ca. 750 Euro monatlich. Das ist am Anfang der Insolvenz (2007) geprüft und als nicht veränderbar bewilligt worden, wegen ungünstiger Heizungsversorgung. Der Vermieter plant aber für 2013 eine Veränderung der Heizungsanlage, so dass ab 2014 weniger Heizkosten anfallen werden, dann würde es insgesamt ca. 700 Euro ausmachen.

- Einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz?

Ca. 22 km. Wegen meiner Schwerbehinderung und schlechter Versorgung mit den Öffentlichen (mit Auto ca. 15 Min. für eine Strecke, ohne Auto mehr als 100 Min. je Strecke) benötige ich ein Kfz. Am Anfang gab es deswegen Theater. Obwohl der Wagen wegen des Alters nur einen Wert von ca. 300 Euro hatte, sollte er von der TH verkauft werden. Ich habe mich geweigert, weil das Berufsunfähigkeit für mich bedeutet hätte. Anschließend wollte  mich die TH entmündigen lassen! Mit ihr bekannte Ärzte waren schon informiert, ich hatte schon "Zwangstermine" von ihr zur Feststellung einer "Klatsche" zugeteilt bekommen, die Entmündigung war also schon eingeleitet worden. Von einigen Bekannten lieh ich mir dann Geld, nahm sofort einen guten RA, dieser stellte innerhalb weniger Tage klar, dass die Geschichte nicht rechtens/berechtigt war, die Entmündigung und das alte Kfz waren nie wieder Thema. Allerdings sollte ich nur dieses Auto behalten, wegen des geringen Verkaufswertes, ein anderes würde mir nicht zustehen. Die zusammengeborgten 600 Euro für den RA muss ich den Bekannten nach Abschluß der Insolvenz zurückzahlen, ich habe das bis heute nicht geschafft.
Der Wagen ist jetzt fünf Jahre älter, Reparaturen ohne Ende,  Benzin ist auch teurer geworden, das ist ein richtiger Schluckspecht. Ein anderes (insgesamt preiswerteres) Auto wurde ja nicht genehmigt. Ich bin wegen der Entmündigungsgeschichte noch zu traumatisiert, um noch einmal mit dem Kfz anzufangen. Auch hätte ich keine Chance mehr, mir noch einmal irgendwo etwas zu für einen RA zu leihen. Da glaubt keiner mehr dran, dass da mal irgendwann etwas zurückkommt.

Ich hoffe noch sehr, dass aktuell etwas passiert, da ich meine Notlage seit dem 3. Mai als extrem dringend bekannt gemacht habe, beim Arbeitgeber, mehrfach bei der TH, seit gestern nach Ratschlägen hier im Forum auch beim Gericht.
Am kommenden Montag ist der Monat fast halb um. Gestern hatte ich erstmalig Kreislaufprobleme; ich weiß zwar, dass man wochenlang ohne Nahrung auskommt, aber ich schließe nicht aus, dass es – auch wegen der ganzen Aufregung – bei mir doch früher kritisch wird. Alles nicht so toll.

(Wenn ich "die TH" schreibe, meine ich ihre Angestellten. Sie selbst habe ich nie gesehen oder gesprochen. Sie läßt nur über Angestellte mit sich reden.)

Gruß
Roswitha

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Roswitha

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Liebe Kirchenmaus,

> sollte in einem Sozialstaat nicht vorkommen.
sollte nicht. Kommt sicher häufiger vor, als man denkt.

> Bald haben Sie es geschafft und können einen Neuanfang starten.
Das ist eben momentan die Frage. Ich bin dabei, meine Arbeit zu verlieren. Ich nehme an, auch das ist kein Einzelfall. (?)

Gruß
Roswitha
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Roswitha

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Hallo Feuerwald,

> - Liegen Beschlüsse gem. § 850c Abs. 4 ZPO dem Arbeitgeber vor?

also finden konnte ich nichts. Möglicherweise liegt etwas beim Gericht oder bei der TH. Von der TH ist aber wohl nichts zu erfahren (als ich letzte Woche wegen der Änderung der Pfändungsgrenze dort anrief, sagte mir die Dame dort sehr unfreundlich, sie müsse sich meine Probleme nicht anhören und knallte den Hörer auf; die reden momentan nicht mehr mit mir; da hilft es mir auch nicht, dass ich sehr freundlich blieb  :cry:).

Ich werde mal beim Gericht nachfragen und melde mich dann wieder. Die Herrschaften beim Gericht waren eigentlich immer nett, die werden mir das sicher sagen können und wollen.

Gruß
Roswitha
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Roswitha

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Hallo,

bzgl. AOK gibt es schon mal ein Ergebnis: Sie halten es für sinnvoller, bis zum Ende der PI zu warten, d. h. ich darf die anteiligen Krankenhauskosten für meinen Sohn in einem Jahr begleichen, nach Ende der PI.

Eine Sorge weniger.    :cheesy:

LG
Roswitha
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Roswitha

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Hallo Feuerwald,

Zitat
> - Liegen Beschlüsse gem. § 850c Abs. 4 ZPO dem Arbeitgeber vor?

soweit ich inzwischen erfahren konnte, liegen keine besonderen Beschlüsse vor. Es wird nach § 850c Abs. 4 ZPO gepfändet. Der Anwalt, der mich in die Insolvenz brachte (beim Verbraucherschutz hatten die nur Vormittagstermine, ich bekam aber nicht frei; die Vormittagstermine mussten aber an einem anderen Vormittag zunächst ergattert werden, weil die Liste für Monate voll war), hatte den Mehrbedarf anerkannt. Nun weiß ich nicht, ob dieser RA das bei sich irgendwo schriftlich hat. Auf jeden Fall sollte nach diesem RA mein Mehrbedarf durch das Kindergeld und dadurch, dass ich einen Teil des Weihnachtsgeldes für notwendige Arbeitsmittel verwenden darf, gedeckt sein.

Bei diesem RA bekomme ich aber keine Termine mehr, weil ich ihn nicht bezahlen kann. Er hatte zwar die Vertretung übernommen, insgesamt hat er von mir ca. 1800 Euro bekommen (von Verwandten und Freunden zusammengeborgt), das ist aber vor zwei Jahren aufgebraucht gewesen. Ich bekomme seit zwei Jahren nicht einmal mehr Auskünfte von ihm, Briefe werden nicht beantwortet; er will mehr Geld.  :heulen:

Die Situation hat sich mittlerweile so zugespitzt, dass ich sechs Kilo abgenommen habe und wegen meines Zustands vom Arzt striktes Arbeitsverbot bekommen habe. Die Rezepte kann ich auch nicht einlösen.

Weder Gericht noch TH reagieren auf die Notlage. Die wollen viele Bescheinigungen, die aber nicht zu bekommen sind. (Das "Notfall"-Gesetz des Insolvenzrechts greift nicht, wenn man länger nichts zu essen hat. Wozu ist es dann gut? Muss ich erst ins Krankenhaus kommen, damit ich wieder versorgt werde?)

Es grüßt eine fassungslose

Roswitha


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