Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: chrisschi am 19. September 2012, 22:52:35

Titel: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: chrisschi am 19. September 2012, 22:52:35
Hallo Leute, ich habe ein brisante Angelegenheit.

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz, mein Fehler ist, das ich zu meiner Ausbildungsvergütung, Geld vom Arbeitsamt erhalte.

Mein Nebenjob hab ich nicht gemeldet, da ich das Geld dringend brauchte.

Wenn ich den Job nachmelde, kann dann ein Gläubiger im Verfahren die Versagung beantragen, nach §290 inso ?

Ich hoffe ihr habt positive Antworten.

Ich will endlich wieder normal leben, ohne Angst zu haben....


Danke im Vorraus.
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: tomwr am 20. September 2012, 21:56:48
Ja das ist schon ein ernstzunehmendes Problem.
Wie lange läuft das denn schon so ?
Macht eine Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen Sinn ?
Um welche Summen geht es denn ?

Ich meine Geld brauchen - hin oder her das ist halt im Grunde Betrug mit Sozialleistungen.
Der erste der im Verfahren einen Versagungsantrag stellen wird ist mit Sicherheit das Jobcenter.
Lösung habe ich jetzt aber auch nicht parat.

Geheimhalten im Insolvenzverfahren ist schwierig bis unmöglich. Sehe nur die Möglichkeit vor dem Gang in die Insolvenz das mit dem Jobcenter gerade zu stellen. Zumal es sich möglicherweise auch um eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung handelt, für die dann sowieso keine Restschuldbefreiung gilt.
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: chrisschi am 20. September 2012, 22:49:00
Es geht um eine Summe von 1140,00€ es läuft seit 6 Monaten.

Kann man das alles verhindern, wenn bis zur Inso die Summe Bezahlt ist, oder ändert es nichts ?
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: Insokalle am 21. September 2012, 11:24:53
Verhindern kann man mit der Zahlung, dass der betroffene Gläubiger kein Gläubiger mehr ist. Er muss nicht in die Verzeichnisse aufgenommen werden und wenn er keine Forderung zur Tabelle anmeldet, kann er keinen Versagungsantrag stellen.

Versagungsanträge kann aber jeder Gläubiger stellen. Trotz Rückzahlung bleibt der Vorwurf ja bestehen. Nur wird es für einen anderen, nicht direkt betroffenen Gläubiger normalerweise schwieriger, den Versagungsgrund glaubhaft zu machen. Zunächst muss er von dem Vorfall irgendwie Kenntnis erlangen.

Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: tomwr am 21. September 2012, 14:38:45
Es geht um eine Summe von 1140,00€ es läuft seit 6 Monaten.

Kann man das alles verhindern, wenn bis zur Inso die Summe Bezahlt ist, oder ändert es nichts ?

Wenn die Forderung bis Antragstellung beglichen wird (vielleicht nicht unbedingt direkt vom Konto des Schuldners weil das später Fragen bei der Auswertung durch den IV/TH aufwerfen könnte), bestehen gute Chancen dass keiner was davon erfährt. Wer nichts weiß, kann auch keinen Versagungsantrag stellen.  :wink:
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 23. September 2012, 18:19:56
Hallo Leute, ich habe ein brisante Angelegenheit.

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz, mein Fehler ist, das ich zu meiner Ausbildungsvergütung, Geld vom Arbeitsamt erhalte.

Mein Nebenjob hab ich nicht gemeldet, da ich das Geld dringend brauchte.

Wenn ich den Job nachmelde, kann dann ein Gläubiger im Verfahren die Versagung beantragen, nach §290 inso ?

Ich hoffe ihr habt positive Antworten.

Ich will endlich wieder normal leben, ohne Angst zu haben....


Danke im Vorraus.

Hallo

Die Welt ist vernetzt.
Und Finanzämter - Gesetzliche Rentenversicherungsträger/Krankenkassen - Arbeitsargentur - ARGEn sind miteinander vernetzt.

Da kommt man mit trixten nicht weiter. Das rächt sich früher oder später.
Das habe ich auch aus der Not heraus gemacht. 14 Tage später hatte ich Post vom Zoll und der Staatsanwaltschaft.
Ich kann nur sagen "Finger weg" von diesen Ideen. Die sitzen da am länger Hebel.

Ehrlich währt am längsten. Die Probleme schaffen sich nicht ab, werden nur nach hinten verschoben.

Gruß
Nix mit Inkasso

Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: chrisschi am 24. September 2012, 20:04:22
Wenn das nun zur Staatsanwalt kommen sollte, kann ich in den nächsten 36 Monaten keine Inso machen, auch wenn das Geld zurückgezahlt worden ist mit Strafe etc., oder  ?
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: tomwr am 25. September 2012, 14:03:17
Wenn man das selbst meldet und den Betrag zurückzahlt, wird es sicherlich nicht zu einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommen.
Titel: Re: Arbeit nachmelden, Insolvenz gefährdet ?
Beitrag von: chrisschi am 25. September 2012, 15:27:12
Hoffe ich das mal, ich kann erst Montag zum Arbeitsamt gehn, vorher geht das leider nicht da ich nicht...

Werd dann da meine Gehaltsabrechnungen mit hinnehmen und mir eine "Eingangsbestätigung" geben lassen, damit ich bezeugen kann, das ich dort war.

Ich danke euch für eure Hilfe.  :thumbup: