Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Steckruebe am 25. Juni 2009, 20:36:36
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Hallo liebes Forum,
es würde mich freuen, wenn jemand Näheres hierzu wüsste:
Ich habe im Herbst letzten Jahres Restschuldbefreiung beantragt, seit meiner Insolvenzeröffnung bin ich arbeitslos und erhalte derzeit Hartz IV. Ich ziehe in Betracht, entweder nach Dänemark oder in Österreich zu ziehen, um dort zu arbeiten und natürlich dann auch um zu leben. Wie sieht es aus, wenn man im Ausland gemeldet ist, dortige Steuern usw. abführt mit den Beträgen, die zum Pfändungsfreibetrag an den IV abzuführen sind? Bleibt der Pfändungsfreibetrag der selbe wie in Deutschland, obwohl eventuell viel höhere Lebenshaltungskosten entstehen? Vielleicht ziemlich dumme Frage, aber muss dann überhaupt etwas abgeführt werden?
Für Antworten danke ich vielmals im voraus
Steckrübe
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m.E. gelten die Pfändungsregeln im jeweiligen Land.
Besser ist es aber sich mit dem gericht und dem Th auf einen Betrag x zu einigen.