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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Luka2002 am 07. Dezember 2015, 18:55:21

Titel: Arbeitgeber hat trotz Vorzeitiger Beendigung der Inso eine Pfändung ausgef.
Beitrag von: Luka2002 am 07. Dezember 2015, 18:55:21
 :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:

Super, es ist geschafft. Vorzeitige Schuldbefreiung wurde erteilt.

Trotz der riesigen Last und einer menge Geld die ich vorzeitig zurück bezahlt wurde hat mein Arbeitgeber
die Pfändung für den jetzigen Monat noch ausgeführt, meine Treuhänderin reagiert aber weder auf Anrufe noch auf E-Mails.

Es geht um 581,-€ die ich gern zurück möchte.

Ich hatte zudem immer eine eigene Excelliste mit den gepfändeten Beträgen geführt und dann irgendwann
festgestellt das ich bereits 4185,42-€ über der ehemals veranschlagten Summe zurückbezahlt habe. :fuchsteufelswild:
Gut, da werden dann noch ca. 1500,-€ für das Verfahren und die Kosten für Treuhänderin angezogen... aber was nun sprach Zeus??

Dann habe ich mich in einem freundlichen Schreiben an das Amtsgericht gewand,nach 4 Wochen kam die Bestätigung das ich fertig bin.

Bekomme ich jetzt noch eine Auflistung der Posten, wie läut es weiter? Hat jemand damit bereits Erfahrung?
 :gruebel:
Titel: Re: Arbeitgeber hat trotz Vorzeitiger Beendigung der Inso eine Pfändung ausgef.
Beitrag von: eidechse am 08. Dezember 2015, 10:46:02
Den Beschluss zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung haben Sie bereits in Händen?

Liegt der auch bereits bei Ihrem AG? Wenn nein, sollten Sie das schleunigst nachholen. Sonst wird evtl. auch noch in Folgemonaten der pfändbar Anteil an die TH abgeführt.

Wenn es den Beschluss über die Erteilung der RSB bereits gibt, dann gehe ich auch davon aus, dass der "Formalkram" mit Abschlussbericht bereits erledigt ist. Dann stünde nur noch die Verteilung an die Gläubiger, die "Abrechnung" mit dem Gericht und evtl. die Auskehrung eines Guthabens an den Schuldner an.
Titel: Re: Arbeitgeber hat trotz Vorzeitiger Beendigung der Inso eine Pfändung ausgef.
Beitrag von: Luka2002 am 08. Dezember 2015, 12:17:30
Danke für die Rückmeldung.

Ja, das Urteil vom Amtsgericht habe ich in Schriftform erhalten.
Meinen Arbeitgeber habe ich einen tags drauf informiert.
Die Lohnbuchhaltung und auch der Personalchef haben mir immer super weitergeholfen und mich jederzeit gut beraten, soweit ihnen dies möglich war.
Die wissen dass ich mein Geld nicht verhurt oder versoffen habe.
Ich bin starker Asthmatiker mit GdB 60 und musste wegen starken Schimmelbefalls kurzfristig umziehen dann kam 2009 die Rezession mit Kurzarbeit bei mir und meine Frau wurde kurzzeitig Arbeitslos. Aber jetzt gehts mir nach Reha und neuem Arzt wieder super und meine Frau ist glücklich im neuen Job.


Heute habe ich nun endlich jemand bei meiner Treuhänderin den Azubi erreicht, die sind vor ein paar Wochen umgezogen und es läuft noch nicht alles rund.
Ich sollte meine Anfrage nochmals per Email an die Kanzlei der Treuhänderin senden, jetzt hoffe ich auf eine positive Nachricht. :coffee:

Gruß Luka