Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Papatya am 09. Oktober 2010, 16:25:53

Titel: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Papatya am 09. Oktober 2010, 16:25:53
Hallo alle zusammen,
hoffentlich kann mie jemand einen guten Tipp geben. Ich selbst bin im 4 Jahr meiner Insolvenz mein Lebenspartner bezieht Alg 1, von 790 euro.Das Arbeitsamt hat ihm eine Rückforderung von 1300 Euro geschickt.Er hat Wiederspruch eingelegt und heute bekam er ein Schreiben von einer möglichen Aufrechnung und wir sollen jetzt eine Berechnung der Hilfsbedürftigkeit unserer Bedarfsgemeinschaft und sämtliche Einkommen darlegen.
Meine Frage ist? Was habe ich mit seinem Arbeitslosengeld zu tun? Ich habe 4 Kinder und bin denen Unterhaltsverpflichtet und nicht meinem Lebenspartner.Wir führen wirklich eine ganz finanziell getrennte Beziehung. Bin ich Verpflichtet denen mein finanzielles hab und gut zu offenbaren?
Zumal ich und meine Kinder noch Witwen und Halbwaisenrente beziehen. Das dann noch mitgerechnet wird ist der Oberhammer, weil sie das ja eigentlich dafür bekommen das sie ohne Vater aufwachsen.
danke schon mal im vorraus auf eure Antworten. :smoke:
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: horst69 am 09. Oktober 2010, 17:42:42
Hallo !

Da dein Partner ALG1 bezieht, sehe ich hier keinen Grund das dein Gehalt mit angerechnet oder offenbart werden muß. Anders würde es beim ALG2 (Hartz4) aussehen, dort zählt dann dein Einkommen innerhalb eurer Bedarfsgemeinschaft mit, sofern Ihr in einem Haushalt zusammen lebt.

Zumal du in der Inso bist, macht es eigentlich keinen Sinn das das AA das fordert. Wenn du pfändbare Bezüge hast/hättest würdest du die eh deinem TH abführen müssen.
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 09. Oktober 2010, 20:16:04
Hotte, Ihre Beiträge sind einfach ... unglücklich.

Die Rückforderung betrifft nicht die Fragestellerin, sondern den Lebensgefährten und der ist nicht in einem Insolvenzverfahren. Und bei dem Lebensgefährten geht es eben nicht um das, was er bekommt. Es geht um das, was er zurückzahlen soll.
Da liegt es doch nahe, dass das Amt eine Aufrechnung beabsichtigt.

Die Fragestellerin hat aber leider versäumt mitzuteilen, nach welcher Vorschrift gespielt werden soll. Die allgemeiner Aufrechnungsnorm ist § 51 SGB I. Gehen wir einfach davon aus:

§ 51 SGB I
(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.
(2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.


Und siehe da: Die Aufrechnung führt dazu, dass der Lebensgefährte weniger erhält. Wenn ich den letzten Teil richtig verstehe, darf er dadurch aber nicht zu einem Sozialfall werden, was sich wiederum nach den Sozialhilfe- bzw. SGB II-Regeln bestimmt. Insofern kommt es auf die Bedarfsgemeinschaft an. Das würde die Anfrage des Amts erklären.

Was im einzelnen zusammengerechnet wird oder nicht, ist wieder eine andere Frage. Genauso, ob es überhaupt eine Bedarfs- oder eher eine Wohngemeinschaft ist. Es ist insgesamt kein insolvenzrechtliches vielmehr ein sozialrechtliches Problem. Ich müsste mir darüber auch erst Gedanken machen.

Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: horst69 am 10. Oktober 2010, 11:06:36
Hallo Insokalle !

Möchtest du mir sagen, das alle meine Beiträge scheXXe sind??

Ich habe den Fall schon verstanden, da mach dir mal keine Sorgen.
Die Fragestellerin hat gefragt, ob Sie ihr Einkommen auch offenlegen muß und ob Ihr Geld mit angerechnet wird.

Ich bin der Meinung, das Sie weder Ihr Einkommen offen legen muß noch das Sie zahlen muß !
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 10. Oktober 2010, 11:55:41
Da es um eine Bedarfsgemeinschaft geht, könnte die Auskunftspflicht §§ 60 ff SGB II sein.

Aber mal angenommen, sie gibt die Auskünfte nicht. Was wäre die Folge?
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Papatya am 11. Oktober 2010, 19:56:36
Âlso danke erst mal für die Antworten.
Richtig schlau bin ich aber noch nicht.
Was ist mit der Rente von meinen Kinder das ist absolut ungerecht.
Und warum sollte ich für meinen Lebenspartner aufkommen wenn er ärger mit dem Arbeitsamt hat.
Wie schon gesagt wir haben getrennte Ausgaben.
Im moment läuft noch der Wiederspruch, aber wenn der Abgelehnt wird?
Er zahlt die hälfte meiner Miete aber er gibt es mir.
Es wird nicht vom Konto abgebucht.
Dann bezahlt er noch unseren Babysitter mit 280 Euro im Monat.Das wars.
Wenn die dann Entscheiden er wäre nicht hilfebedürtig ziehen sie ihm die Kohle ab, und ich kann einen oder Zwei Monate für ihn aufkommen.Einfach unfair.
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 12. Oktober 2010, 10:58:33
Wenn die dann Entscheiden er wäre nicht hilfebedürtig ziehen sie ihm die Kohle ab, und ich kann einen oder Zwei Monate für ihn aufkommen.

Richtig.
Aber das ist das Schicksal einer Bedarfsgemeinschaft.
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Papatya am 12. Oktober 2010, 18:11:10
Und was ist der Unterschied zwischen einer Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft??
Wie kann man Nachweisen das man z.B nur Wohngemeinschaft ist und keine Bedarfsgemeinschaft.
Die können Ja nicht bis ins Schlafzimmer gucken oder? :rougi:
Vielleicht sollte ich wirklich die Wohnnung irgendwie Aufteilen.Ich miete ein großes Haus und er könnte offiziell z.b. das Dachgeschoß anmieten.
Würde soetwas gehen? Ich habe keine Lust für ihn zu bezahlen.
Titel: Re: Arbeitsamtrückforderungen meines Lebenspartners und meine Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 13. Oktober 2010, 11:35:18
Wie ich schon schrieb: Das ist ein sozialrechtliches Problem. Mögl, dass in einem solchen Forum hilfreiches zu finden ist.

Aber ich meine, es ist so, dass bei einem Zusammenleben die Bedarfsgemeinschaft vermutet wird. Das bedeutet umgekehrt, Sie müssten die Vermutung wiederlegen und beweisen, dass es keine ist.
Ich weiß nicht, ob man auch in diesem Bereich das Schlagwort: Trennung von Tisch, Bett, Geld anführen kann. Vielleicht könnte es klappen, wenn das Dachgeschoss eine eigene abgetrennte und entsprechend ausgestattete Wohnung ist.