Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Jessi am 26. Januar 2008, 17:51:03
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Hallo
ich weis nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach mal.
und zwar folgendes:
ich habe 2005 Arbeitslosengeld 1 bekommen 3 monate lang dann habe ich für 3 monate gearbeitet und mich aber erst knappe 2 monate nach beenden der arbeit mich wieder arbeitslos gemeldet.
Jetzt will das Budesagentur für arbeit Regionaldirektion eine geldbuße für die 2 monate haben weil ich mich zu spät wieder angemeldet habe bei dennen.
dürfen die so einen schwachsinn ( in meinen augen) anforgdern?
danke schon einmal für die auskunft.
MFG
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Hallo,
ich nehme an, dass es sich nicht um eine Geldbuße handelt, sondern dass Ihnen ALG abgezogen werden soll. Und ja dies ist rechtens und ganz und gar nicht schwachsinnig.
MfG
ThoFa
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auf dem schreiben von dennen steht direkt geldbuße drauf.
wäre es der abzug wegen zu viel bekommen würde ich es ja verstehen ist es aber nicht.
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Hallo,
es kommt nicht darauf an, ob Sie zuviel bekommen haben. Sie bekommen etwas abgezogen weil Sie sich zu spät arbeitslos gemeldet haben. Offensichtlich wird dies als Geldbuße bezeichnet... :gruebel:
MfG
ThoFa
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Ich finde das als schweinerei.
1. Könnten die es einem vorher sagen das man sich wieder Arbeitslos melden MUß
2. Können die doch froh sein das sie 2 monate geld sparen konnten.
ich verstehe nur nciht warum die so einen aufstand machen müssen,
wenn ich mich garnicht mehr arbeitslos gemeldet hätte hätte ich noch 3 jahre später für die jahre geldbuße zahlen müssen oder was.
das ist das was mich so ärgert
LG
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Hallo Jessi,
ich befürchte Sie sind mit Ihrer Frage nicht im richtigen Forum gelandet, was auch die Antwort des Moderators widerspiegelt.
Versuche Sie es doch hier einmal ...
http://www.elo-forum.org/
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Feuerwald
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Super danke schön Feuerwald