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Autor Thema: Arbeitsaufnahme  (Gelesen 1871 mal)

Dita79

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Arbeitsaufnahme
« am: 03. Dezember 2010, 10:14:46 »

Hallo.
Ich bin seit vier Jahren in der Privatinsolvenz, habe kurz vor Eröffnung des Verfahrens geheiratet und habe drei Kinder.
Mein Mann (Schuldenfrei) Arbeitet Hauptberuflich als Maurer und ist Nebenerwerbslandwirt.
Nun sieht es so aus, als ob er seinen Job verlieren würde. Wenn ich mir nun anstatt seiner eine volle Arbeitstelle suche, wird dann mein Gehalt gepfändet etc?! Wieviel würde mir im Schnitt bleiben, um die Familie zu ernähren? Wird sein Einkommen aus der Landwirtschaft angerechnet?
Bisher habe ich nicht gearbeitet, wegen der Kinder.
Ab welchem Alter der Kinder muß ich mir nen Job suchen? Die Kinder sind 7, 5 und 3 Jahre alt?!
Das sind viele fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke schon mal.
Dita79
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Fallera

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Re: Arbeitsaufnahme
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2010, 10:18:48 »

Wenn sie in Insolvenz sind, wird natürlich Ihr pfändbarer Anteil des Gehaltes einbehalten! Wie viel das ist, hängt von der Höhe und den Unterhaltsberechtigten Personen ab. (Siehe Pfändungstabelle links)
Das Einkommen Ihres Mannes wird nicht hinzugerechnet! Jedoch könnte der TH beantragen, Ihn als Unterhaltsberechtigte Person bei Ihnen herauszunehmen.
Bei dem Alter Ihrer Kinder wird wohl ein Halbtagsjob zumutbar sein. Es hängt immer vom Betreuungsaufwand ab welchen die Kinder noch benötigen.
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