Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: wooof am 20. Juli 2011, 19:38:29

Titel: Ärger mit der Creditreform
Beitrag von: wooof am 20. Juli 2011, 19:38:29
Hallo,

Die Crefo hat meiner Firma (Ich bin der Inhhaber) als Inkossounternehmen eine offene Forderung zugeschickt. Diese Forderung hatte ich allerdings ca. 1 Woche vorher an den Gläubiger überwiesen. Nun besteht die Crefa auf Ihre Gebühren und droht mit negativen Eintrag in die Auskunftsdatei und bei der Schufa.

Ich weiß, dass ein Inkassounternehmen schlechte Karten hat beim gerichtlichen Eintreiben von Gebühren hat.

Aber kann sie einen Negativeintrag in der Crefo-Eigenen Auskunftsdatei machen weil ich mich weigere die Gebühren zu zahlen?
Kann sie einen negativen Schufaeintrag veranlassen?




Ich habe hier im Forum gelesen, das man der Crefa wohl untersagen kann Bonitätsauskunft an Dritte zu erteilen.
Geht das wirklich?
Wie macht man das? Einfach einen Brief schreiben?


Danke
Titel: Re: Ärger mit der Creditreform
Beitrag von: Insokalle am 22. Juli 2011, 18:58:26
Inkassos sind für derlei Drohungen bekannt.
Wenn Sie die Forderung bestreiten, darf mE nach BDSG kein Eintrag bei Schufa oder Inkasso erfolgen.
Es gibt Gerichtsentscheidungen, die selbst die Androhung der Eintragung für unzulässig erachten.

Meines Wissens können Sie nur die Weitergabe von falschen Daten oder Informationen, die auf falscher Grundlage basieren, untersagen.