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mal unterstellt, das älteste Kind würde nicht bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen sein, da es nicht im Haushalt lebt und auch kein Unterhalt (?) geleistet wird und ohnehin ein eigener Hausstand geplant ist |
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Sie sehen, gepfändet werden kann von diesem Einkommen faktisch nichts. Ausnahme ggf. anteilig ein Urlaubsgeld. |
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PS: Sie könnten ggf. den Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen. |