Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Schnecke26 am 28. April 2009, 14:26:37

Titel: Aufhebungsvertrag in der Verbraucherinsolvenz
Beitrag von: Schnecke26 am 28. April 2009, 14:26:37
Mein Lebensgefährte ist seit 2007 in der Inso. Er hat sich beworben und prombt auch eine Anstellung ab 04.05.09 (mal nicht bei einer Leihbude) bekommen. Er wird bei der neuen FA mehr Geld bekommen als jetzt. Er hat seine jetztige Firma schon letze Woche um einen Aufhebungvertrag gebeten. Seit Montag ist er schon auf Ü-Zeit zu Hause. Nur der Chef hält ihn hin, erst sollte er am 24.04, dann am 27.04. den Vertrag bekommen. Es ist bis heute nichts geschehen. Er fragt immer wieder bei der FA nach, mal ist der Chef im Haus, aber auch schon wieder am gehen. Dann ist er gar nicht im Haus und auch nicht zu erreichen. Er weiß einfach nicht weiter. Jetzt hat er echt die Chance besser zu verdienen, da verbaut man ihm das. Gibt es irgendwie ne Möglichkeit aus dem Vertrag raus zukommen? Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und mit dem Aufhebungsvertrag wollte er es umgehen. Es kann doch nicht sein das man dafür betteln muss.

Titel: Re: Aufhebungsvertrag in der Verbraucherinsolvenz
Beitrag von: paps am 28. April 2009, 17:18:02
Wenn er nachweislich kein Gehör findet, könnte er versuchen, fristlos zu kündigen.
Wurde denn wenigstens zum Begehren auf Aufhebung ersatzweise die fristgerechte Kündigung mit ausgesprochen?

Titel: Re: Aufhebungsvertrag in der Verbraucherinsolvenz
Beitrag von: Schnecke26 am 27. Mai 2009, 20:52:34
Sie hatte es soweit rausgezögert das keine fristgerechte Kündigung ausgestellt werden konnte, jetzt von seiten meines Lebensgefährtin. Mit viel Druck und Geduld hatte er dann seinen Vertrag bekommen.
Titel: Re: Aufhebungsvertrag in der Verbraucherinsolvenz
Beitrag von: Digger651 am 20. November 2009, 09:19:25
Hallo,
kann es bei einem Aufhebungsvertrag Ärger in der Inso geben? Das VErfahren läuft noch. Mein AG will mich loswerden, da in der Firma umstrukturiert wurde, mein Posten wegfiel und ich als "normaler" Mitarbeiter zu teuer bin. Noch ist eine eine einfache Form von Mobbing, kann das als Argument für Aufhebung gelten?
Wäre echt dankbar für Hilfe
Viele Grüße