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Autor Thema: Aufrechnung der Unfallrente  (Gelesen 4608 mal)

Joy007

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Aufrechnung der Unfallrente
« am: 17. Dezember 2007, 16:51:08 »

Hallo!  :cheesy:Ich bin neu hier im Forum und begrüße die Community ersteinmal !

Bei mir stellt sich gerade die Frage, ob während des Insolvenzverfahrens die Unfallrente aufgerechnet werden kann?

Dass die Unfallrente unpfändbar ist, habe ich aus dem Gesetz rausgelesen.   Aber wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, sieht die Sache doch anders aus, oder nicht?
Hat jemand dazu einen Tip?
Oder wohin kann ich mich wenden, um die Sache zu klären?

 :gruebel:
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2007, 16:54:30 von Joy007 »
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paps

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Re: Aufrechnung der Unfallrente
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2007, 21:33:23 »

Auch im Verfahren gelten die Pfändungsgesetze nach ZPO und SGB.

Sollten Probleme auftreten hat zuerst dass Insolvenzgericht zu entscheiden. GgF  mit antwaltlicher Hilfe  gegen eine Pfändung vorgehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Aufrechnung der Unfallrente
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2007, 21:57:31 »

" ... aufgerechnet werden kann?

was meinen Sie mit "aufgerechnet werden kann " ? Pfändbarkeit und Augrechenbarkeit im Insolvenzverfahren sind zweierlei Dinge.

Gruss
Feuerwald

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