Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Fredo am 06. Januar 2010, 23:58:42

Titel: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Fredo am 06. Januar 2010, 23:58:42
Hallo zusammen

Bin vor zwei Jahren aus dem Privaten Insolvenzverfahren geflogen. :cry:
Habe insgesamt ca. 140.000 Euro Schulden. Ist es möglich diesen Betrag mit 20.000 Euro zu Tilgen ?

Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Scarlett am 07. Januar 2010, 00:59:26
Ich gehe mal davon aus, dass die eigentliche Frage ist ob 20.000,00 € für Vergleiche reichen.

Das kommt auf die Kooperationsbereitschaft der Gläubiger an. 20.000,00 € ist nicht wirklich viel im Vergleich zur Schuldensumme
Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Wasnuntun am 07. Januar 2010, 11:45:28

 :shock: Darf ich dich fragen, wie das passiert ist, Fredo?


LG Wasnuntun
Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Feuerwald am 07. Januar 2010, 12:41:54
Bin vor zwei Jahren aus dem Privaten Insolvenzverfahren geflogen.

- Wurde die RSB versagt? Nach welchen §§ ?
Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Fredo am 08. Januar 2010, 01:14:52
Danke für das Interesse

dem Schuldner wird die RSB wegen eines Verstoßes nach § 296 InsO versagt.

Begründung der Schuldner hat offensichtlich nicht sämtliche Vermögen entsprechend seiner Obligenheiten gem. §295 InsO angegeben.

Worum es ging? Ich habe geheiratet meine Frau wollte eine traditionelle Hochzeit da Sie aus einer großen Familie kommt, waren über 200 Gäste da. Von meiner Seite ca. 30 Leute. Insgesamt haben die Gäste 11.500 Euro in Bar an Geschencken mitgebracht. Am nächsten Tag gab mir meine Frau 10.000 Euro in Bar mit der Ich für Sie die Rechnung begleichen sollte, was Ich auch tat. Jetzt wirft man mir vor Ich hätte diese Geld schon vorher besessen. Um das Gegenteil zu beweisen sollte Ich mir von jedem Gast schriftlich bestätigen lassen das Sie von meiner Insolvenz gewußt haben und dies geschenckte Geld ausschließlich für die Braut gedacht war.

Weil Ich das nicht wollte, wurde halt dieser oben genannte Beschluß gefasst. :mad2:






Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Wasnuntun am 08. Januar 2010, 10:03:15
Je mehr ich lese
desto mehr erscheint mir,
dass mit der Entscheidung zur WAS AUCH IMMER INSOLVENZ
all meine Persönlichkeitsrechte und auch die meiner Mitmenschen - sprich Familie aufhören zu existieren.

Wieso glaubt man denn nicht ?
Wieso denkt man, man meldet so mal eben zum Spass eine Insolvenz an?
Und tut vorher nicht alles erdenklich mögliche, dem zu entgehen?


Und nun, Fredo?

Was bedeutet dies nun.

LG WasNunTun   
Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Feuerwald am 08. Januar 2010, 12:37:16
das passt nicht wirklich zusammen. § 295 InsO auf doch klar und deutlich. Da heißt es u.a.


"3. .... keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen ... und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen"

Die Tatsache, dass Sie in der Wohlverhaltensphase Geld / Vermögen erlangt haben, gleich ob 1.0000 oder 100.000, ist an sich kein Versagungsgrund, sofern dieses Vermögen nicht aus einer Erbschaft oder eben aus den pfändbaren (abgetretenen) laufen Bezügen stammt.

Ohne die Hintergründe und den Versagungsbeschluss nun genau zu kennen kann man nur empfehlen, sofern die Frist für eine sofortige Beschwerde noch nicht gänzlich verstrichen ist, mittels fachkundigen Anwalt gegen diesen Beschluss an zu gehen.

Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Fredo am 08. Januar 2010, 22:08:01
Danke dir für deine Info Feuerwald

Schade das Ich nicht schon damals auf diese Seite gestoßen bin!
Doch jetzt ist es zu spät.

Habe auch mit dieser Sache abgeschlossen!   :coffee:

Möchte gerne meine Schulden mit einer Einmalzahlung begleichen.
Wieviel müßte man denn realistisch aufbringen um eine Schuld von 140000,- zu begleichen :question:





Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Fredo am 08. Januar 2010, 22:36:07
Hallo Wasnuntun

Genauso ist das :achtung:

Man will es einfach nicht glauben.

Das ganze ist eh eine Verarsche :Tease:

Wenn Ich schon den Beschluß vom Insolvenzgericht lese weiß Ich das die einen Verarschen wollen.
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen...... Ist nach meiner Meinung nach ein entlarvendes Paradoxon, denn hätte Ich Vermögen, gäbe es kein Verfahren, da Ich sofort bezahlen würde :achtung:
Der Gestzgeber hat das RSB ja sicherlich nicht für Vermögende eingeführt! ODER VIELEICHT DOCH :Baseball:


Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: makro am 08. Januar 2010, 23:13:23
mit Vermögen ist wohl das hier gemeint:


http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gen_%28Wirtschaft%29
Titel: Re: Aus der Insolvenz geflogen was nun?
Beitrag von: Wasnuntun am 09. Januar 2010, 11:27:16
Zitat
Das ganze ist eh eine Verarsche Tease

Wenn Ich schon den Beschluß vom Insolvenzgericht lese weiß Ich das die einen Verarschen wollen.
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen...... Ist nach meiner Meinung nach ein entlarvendes Paradoxon, denn hätte Ich Vermögen, gäbe es kein Verfahren, da Ich sofort bezahlen würde achtung
Der Gestzgeber hat das RSB ja sicherlich nicht für Vermögende eingeführt! ODER VIELEICHT DOCH


Was führt wozu?
Warum macht wer was ?

HHMM , ich bin ja wirklich noch am Überlegen...
tue ich es mir an, die Insolvenz ,...
oder nicht.

Erst bringen mich diverste Institutionen - allesamt staatlich gefördert - in diese Misere . Und dann wollenl genau diese Institituionen  Macht und Wissen über mich erhalten - vielleicht geht es darum ....  bei dem hier angewendeten Kontrollzwang  so???

Erst Leute arm machen und ihnen dann mit Deckmantel des Helfen Wollens über Spendengelder  Gutes tun und daran dann noch per Steuererleichterungen partizipieren.
Sie in die Hilflosigkeit schubsen ...
um dann die Hand zu reichen.........

HHMMM ...
was kannst du jetzt tun?
OK, du sagst , du hast damit abgeschlossen ,
willst via Vergleiche selbst herauskommen.

Wie ist das , wenn ein Schufaeintrag dann dennoch bestehen bleibt ?
Welche rechtlichen Mittel gibt es, sich gegen *ungerechte* - nicht alles , worüber es ein Urteil gibt , ist auch in meinen Augen *gerecht*, löschen zu lassen.

So das wieder Liquidität besteht ......

 :fuchsteufelswild: Ärgere dich nicht
und glaub daran, dass es einen Weg gibt.
Manchmal sieht man ihn nicht gleich.

LG WasNunTun