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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Na Und 123 am 26. September 2010, 19:05:17

Titel: Ausbildungsversicherung Tochter wird ausgezahlt, pfändbar?
Beitrag von: Na Und 123 am 26. September 2010, 19:05:17
Wir, selbständig,überlegen hin und her, ob wir Insolvenz anmelden sollen. Nun soll im Februar 2011 die Ausbildungsversicherung unserer Tochter (Betrag ca. 3.500,00 EUR) ausgezahlt werden. Bei Anruf der Versicherung (Tarif LG 3) bekomme ich immer andere Informationen. Die Beträge hat die Oma 15 Jahre lang bezahlt und würde sich natürlich echt ärgern, wenn das Geld gepfändet wird. Sollen wir sonst alles rechtzeitig kündigen um damit evtl. Lieferanten zu zahlen, um evtl. die Firma zu retten, weil wenn das Geld sowieso weg wäre, könnte man es ja vielleicht lieber anderweitig verwenden. Versicherungsnehmer und Versicherte Person ist mein Mann. Die bei der Versicherung sagen, die müssen Versicherungsnehmerwechsel und bestimmte Beträge immer dem Finanzamt melden und das könnte dann die Inso gefährden.

Hat jemand ERfahrung mit den Ausbildungsversicherungen oder kommt es auf die Höhe an?
Titel: Re: Ausbildungsversicherung Tochter wird ausgezahlt, pfändbar?
Beitrag von: paps am 26. September 2010, 20:47:18
Mal abgesehen  von dem mir gut bekannten Tarif.. :wink:

Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlzeitpunkt.
Da Ihr Mann Versicherungsnehmer war/ist, steht es ihm frei, wie er das ausgezahlte Kapital verwendet.

Da Sie aber ursprünglich die Leistung zur Ausbildung ihrer Tochter verwenden wollten und die Oma unter dieser Prämisse sicherlich auch gezahlt hat, sollte man nach Wegen suchen, ihr es auch zugute  kommen zu lassen.

Ja, jeder Versicherungsnehmerwechsel ist dem FA zu melden, da dadurch Kapitalansprüche übertragen werden. U.U. geht sogar die Steuerfreiheit verloren.
Geschieht dieser Wechsel, um Gläubiger zu schädigen, wären 10 Jahre Anfechtung möglich.

Eine Möglichkeit wäre, die Kapitalleistung abzutreten,
Anfechtung wären es 2 Jahre.