"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Auskunft bei Creditreform über eigene Daten möglich ?  (Gelesen 3576 mal)

Steckruebe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Auskunft bei Creditreform über eigene Daten möglich ?
« am: 02. Dezember 2010, 20:28:23 »

Guten Abend Zusammen,

ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Es geht um meinen Vater, der seit über 30 Jahren Schulden hat. Da wir keinen Überblick über aktuelle Gläubiger und über eine aktuelle Schuldensumme haben, habe ich nun die Amtsgerichte an den Wohnorten angeschrieben, an denen mein Vater in den vergangenen 30 Jahren gelebt hat. Das Amtsgericht am letzten Wohnort hat keine Einträge, die anderen haben noch nciht geantwortet. Bedeutet dies nun, dass mein Vater schuldenfrei ist, oder nichts mehr gepfändet wird und er keine EV mehr abgeben braucht?

Was ist mit Creditreform ? Müssen die einem auch Auskunft über die Daten geben, die sie über seine Person gespeichert haben? Bzw, wer noch Forderungen hat oder hat welche Titel überwacht werden?

Bedeutet es weiterhin, dass wenn keine Einträge im Schuldnerverzeichnis eines Amtsgerichts bestehen, diese Titel stattdessen bei Creditreform weiter bestehen? Oder andersrum: besteht kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, besteht auch kein gültiger Titel bei Creditreform?????

Herzlichen Dank im voraus für die Beantwortung
Steckrübe

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Auskunft bei Creditreform über eigene Daten möglich ?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 21:21:38 »


besteht kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, besteht auch kein gültiger Titel bei Creditreform?????

-> die Einträge im Schuldnerverzeichnis haben nichts damit zu tun, ob und wie viele Forderungen bzw. Titel bestehen.

Die Einträge im Schuldnerverzeichnis (Eidesstattliche Versicherung / Haftbefehl) werden zudem nach Ablauf von 3 Jahren nicht mehr bekannt gegeben und sodann auch gelöscht.

Ihre Frage werden Sie also nicht dadurch klären, von den Amtsgerichten Auskunft über Einträge in den Schuldnerverzeichnis zu erhalten.

Weit interessanter wäre herauszufinden, ob es Vollstreckungsbescheide gibt. Hier bieten sich Anfragen bei den zentralen Mahngerichten an.

Creditreform, SCHUFA und die anderen großen und kleineren Schnüffelnasen der Nation sind verpflichtet, eine Eigenauskunft zu erteilen. Auch hier wird aber nicht lückenlos aufgelistet, wer wo noch überall Schulden hat.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Auskunft bei Creditreform über eigene Daten möglich ?
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2010, 15:11:58 »

Das Amtsgericht am letzten Wohnort hat keine Einträge, die anderen haben noch nciht geantwortet. Bedeutet dies nun, dass mein Vater schuldenfrei ist, oder nichts mehr gepfändet wird und er keine EV mehr abgeben braucht?

Wie bereits von Feuerwald beantwortet, ist die Auskunft über Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte aufgrund der kurzen Löschungsfristen von 3 Jahren alles andere als zuverlässig. Auch über privatewirtschaftliche Auskunftsdienste wie Creditreform & Co. erhält man nur über die angeschlossenen Institute Auskünfte, häufig, Banken und Telekomm. Unternehmen. Das erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es häufig auch private Gläubiger oder andere kleine oder mittelständische Unternehmen gibt, die da nicht organisiert ist. Die Mitgliedschaft bei der Creditreform ist ja zum Glück keine gesetzliche Pflicht.  :uneinsichtig:

Was ist mit Creditreform ? Müssen die einem auch Auskunft über die Daten geben, die sie über seine Person gespeichert haben? Bzw, wer noch Forderungen hat oder hat welche Titel überwacht werden?

Nach dem BSDG (Bundesdatenschutzgesetz) ist JEDER der Daten über Personen oder Firmen speichert (Behörden,Wirschaftsauskunftsdienstleister) zur Auskunft des Betroffenen (das ist der, über den die Daten gespeichert werden) zur Auskunft verpflichtet und zwar einmal im Jahr UNENTGELTLICH.

§34 BDSG
Zitat
§ 34
Auskunft an den Betroffenen

(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
   1.    die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
   2.    den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
   3.    den Zweck der Speicherung.

Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

...

(8) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen. Für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen unmittelbar zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann nicht verlangt werden, wenn
   1.    besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder
   2.    die Auskunft ergibt, dass die Daten nach § 35 Abs. 1 zu berichtigen oder nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

...

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz