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Autor Thema: Ausländische Insolvenz  (Gelesen 1992 mal)

lenys

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Ausländische Insolvenz
« am: 10. November 2011, 11:11:49 »

Guten Tag,

mein Name ist Lenka und arbeite mit weiteren Kollegen in Tschechien für eine österreichische Gesellschaft. Von der Presse haben wir festgestellt, dass unsere Muttergesellschaft in Österreich anfangs Oktober die Insolvenz angemeldet hat. Wegen Schulden mussten wir schon unseres Büro in Tschechien verlassen und Zurzeit versuchen wir unsere Arbeit von zu Hause machen.

Bis jetzt haben wir von unserem Arbeitegeber als auch dem Insolvenzverwalter keine Information über weiteres Vorgehen bekommen. Niemand kommuniziert mit uns, niemand antwortet unsere Emails. Bis jeztz wurde auch die Insolvenz in ausländischen Staaten nicht gemeldet, leider können wir es alleine nicht machen, es ist die Sache des Insolvenzverwalters.

Kann uns jemand helfen, was wir jetzt machen können oder sollen?

Danke vielmals.

Lenka
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Insokalle

Re: Ausländische Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. November 2011, 18:17:37 »

Grenzüberschreitende Insolvenzen sind sehr oft sehr problematisch. Ihre Frage ist schwer zu beantworten, zB. ist in Tschechien nur eine unselbständige Niederlassung oder eine ist es eine selbständige Tochtergesellschaft usw.
In solch einer Situation arbeitet man nicht mehr mit emails, man telefoniert mindestens oder fährt hin, wenn es nicht zu weit ist. Sie müssen selbst aktiv werden, wenn sich nichts regt. Fragen Sie nach: Wer ist Leiter der Niederlassung in Tschechien? Weiß der nichts? Und wenn er nichts weiß, warum nicht? Wer ist Ansprechpartner im Hauptsitz in Österreich? Ist der erreichbar? Gibt es wirklich einen Insolvenzantrag? Wie geht es weiter? Gibt es einen Plan?
Dann weiter: Welches Insolvenzgericht ist in Österreich zuständig? Wie ist der Verfahrensstand? Ich glaube, in Österreich gibt es auch vorläufige Insolvenzverfahren, Sequestration o.ä. Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter o.ä. eingesetzt? Wenn ja, wer ist es, Name und Kontaktdaten? Wenn es einen gibt, dann kann der vielleicht weiterhelfen.
Dann für die Arbeitnehmer: Bestehen Lohnrückstände? In Österreich gibt es meines Wissens auch Insolvenzgeldregeln. Welches Arbeitsamt ist zuständig? Wie sind die Voraussetzungen?

Und es schadet nicht, sich bei einer Krise ggf. schon mal nach einem neuem Job umzusehen.


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