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Autor Thema: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV  (Gelesen 4849 mal)

searcher99

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Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« am: 02. März 2011, 15:19:04 »

Hallo,

habe nun folgendes Problem und bitte um entsprechende Verhaltenhinweise:

Aufgrund dienstlicher Versetzung wohne ich nun seit Januar in England! Bin in D beim EWMA mit dem Hinweis abgemeldet (Umzug nach England). Es wurde nicht nach einer Adresse gefragt.
Unter anderem habe ich auch beim FA nmicht unerhebliche Schulden. Eine Vollstreckung damals noch in D lief ins Leere mangels Masse. Lohn beim AG konnte wgeen vorrangiger Unterhaltspfändung ebenfalls nicht "gesichert" werden.

Nun kam, was zu erwarten war: Es gab eine Vorladung zur Abgabe der EV. Dem FA ist aber meine aktuelle UK-Adresse nicht bekannt. Die Vorladung habe ich über einen Bekannten weitergeleitet bekommen, der für mich netter Weise die Post sammelt. Von meiner alten D-Asdresse gibt es einen postalischen Nachsendeantrag zu besagtem Bekannten. Wie ist nun zu verfahren; was ist das Praktikabelste?

Um hier in die Inso zu gehen benötige ich halt noch 4 Monate. Zwischenzeitlich darf mich in D natürlich niemand von dritter Seite (z.B. FA) in die deutsche Inso drängen. Daher muss ich natürlich noch mit der Hinhaltetaktik arbeiten. Und ich befürchte, wenn cih die EV abgebe, muss ich dort ja meine korrekte Adresse in UK und meinen AG angeben - ebenso wie mein Einkommen.

Das könnte dann aber dazu führen, dass die anderen Gläubiger (Banken) davon Wind bekommen und auch hier versuchen zu vollstrecken. Nun habe ich in D ein P-Konto und eine prepaid-Kreditkarte - mehr nicht. Übrgens gibt es bei mir auch hier in UK nicht viel zu holen, da ich ja Unterhaltszahlungen leiset.

Wenn ich den termin zur Abgabe der EV nicht wahrnehme, werden sie mich per Haftbefehl suchen. Sowohl der Haftbefehl als auch die EV werden der Schufa gemeldet.Was ist schlimmer? Ich habe halt noch einen Kredit, der auch bezahlt wird, da er durch eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern abgesichert ist. Da darf natürlich nichts passieren. MIt meinen Eltern habe ich vereinbart, sie bezahlen den kredit monatlich weiter und ich erstatte ihnen sporadisch die Kosten. Reagiert die Bank obwohl der Kredit weiter pünktlich bezahlt wird?

... ach ja, noch eine Frage zum Thema EV: Im Scheidungsurteil steht - und so wurde es auch vollzogen, das auf mich zugelassenen Auto wird meiner (Ex)-Frau unentgeltlich überlassen; dafür erhalte ich den Hausstand (Mobiliar). Muss ich diese Autoüberschreibung nun auch bei der EV angeben? es Gibt da halt einen Punkt wio speziell anch solchen Übereignungen gefragt wird. Und könnte ggf. ein Gläubiger dann die Überschreibung anfechten und auf Herausgabe des Autos klagen?

... wäre euch für entsprechende Hinweise wirklich dankbar!

P.S.: gerade habe ich von meinem Ex-Arbeitgeber erfahren, dass ein GV dort aufgetaucht war und für eine Bank vollstrecken wollte. Diese hatte zwischenzeitlich einen Titel erwirkt. Gibt es diesbezüglich für mich Handlungsbedarf?      
« Letzte Änderung: 02. März 2011, 15:25:07 von searcher99 »
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tomwr

Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #1 am: 02. März 2011, 19:05:12 »

Den Haftbefehl kann nur der GV vollstrecken, eine Fahndung erfolgt wegen Abgabe der EV nicht. Könnte sein, dass der GV in nächster Zeit mal bei Deinem Kumpel vorbeischaut. Einfach durchhalten die nächsten Monate.

Die Bank prüft die SCHUFA Einträge meines Wissens nicht automatisch. Solange die Raten pünktlich bezahlt werden passiert da gar nichts. Schließlich gibt es ja auch einen Kreditvertrag.
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Feuerwald

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #2 am: 02. März 2011, 19:58:20 »


Von meiner alten D-Asdresse gibt es einen postalischen Nachsendeantrag zu besagtem Bekannten

- Ich denke sowohl der EV Termin wie auch HB muss nicht wirksam werden, da Sie keine ladungsfähig Adresse in der BRD haben. Das Prob ist, dass weiss das aber FA nicht. Genau das könnte nachgeholt werden (bspw. Kopie der Abmeldung an das FA senden - lassen).
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searcher99

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #3 am: 03. März 2011, 16:37:44 »

Erst einmal DANKE für eure Hinweise.

@Feuerwald:
... wenn ich denen aber eine Abmeldekopie schicke, wissen sie ja, dass ich in UK bin. Werden sie dann nicht unverzüglich einen Antrag auf PI von dritter Seite stellen, bzw. meine Reisedokumente einziehen wollen? Soll ja beides eine Vorgehensweise sein, die von denen in bestu8immten Fällen praktiziert wird. Aber genau das kann ich halt nicht brauchen, da ich noch Zeit gewinnen muss, um hier in die PI zu gehen. Daher meine Idee, den Haftbefehl ergehen zu lassen um auf Zeit zu spielen - ind er Hoffnung, dass sie nicht direkt auch einen Antrag auf PI stellen.

@tomwr:
Ok, mag ja sein, dass die Bank die SCHUFA nicht automatisch prüft - dann hätten sie ja auch viel zu tun. Aber was passiert, wenn die SCHUFA einenn Haftbefehl, bzw. EV meldet? Sie bekommen ja trotzdem die Raten wieter bezahlt. Wie reagieren sie dann?

DANKE und Gruss   
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tomwr

Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #4 am: 03. März 2011, 17:18:42 »

@tomwr:
Ok, mag ja sein, dass die Bank die SCHUFA nicht automatisch prüft - dann hätten sie ja auch viel zu tun. Aber was passiert, wenn die SCHUFA einenn Haftbefehl, bzw. EV meldet? Sie bekommen ja trotzdem die Raten wieter bezahlt. Wie reagieren sie dann?

Also es gibt einen Kreditvertrag, da steht alles zur Kündigung drin. Es gibt meistens einen Paragraphen den die Banken anwenden können wenn sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers deutlich verschlechtert (Sonderkündigungsrecht). Nur warum sollten sie davon Gebrauch machen, solange die Raten bezahlt werden ? Eigentlich ist es den Banken egal solange gezahlt wird. Die zicken nur beim Neuabschluss rum, weil sie sich nicht sicher sind ob die Raten dauerhaft gezahlt werden oder nicht. Wenn die ein bestehenden Vertrag kündigen und den offenen Betrag fällig stellen, provozieren sie ja damit dass der Schuldner nicht mehr zahlt bzw. seine Zahlungen einstellt.

Hättest Du Dir vor der Verschuldung nur die gleichen vielen Fragen gestellt ... wäre es ganz sicher nie dazugekommen. Eine Garantie kann Dir hier niemand geben, ein bischen Risiko musst Du schon auch noch selbst gehen. Außerdem habe ich aufgehört mir Gedanken über Dinge zu machen, die ich nicht beeinflussen kann. Was kommt das kommt.
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Feuerwald

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #5 am: 03. März 2011, 17:34:22 »

Werden sie dann nicht unverzüglich einen Antrag auf PI von dritter Seite stellen

- ein Insolvenzantrag durch das FA gegen Sie persönlich ist nicht möglich, da Sie nicht in BRD wohnen (Lebensmittelpunkt). Wie soll das gehen? Der Einzug von Reisedokumenten ist wegen solcher Sachen unüblich.

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robby61

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #6 am: 11. März 2011, 22:37:45 »

Den Haftbefehl kann nur der GV vollstrecken, eine Fahndung erfolgt wegen Abgabe der EV nicht. Könnte sein, dass der GV in nächster Zeit mal bei Deinem Kumpel vorbeischaut. Einfach durchhalten die nächsten Monate.

Die Bank prüft die SCHUFA Einträge meines Wissens nicht automatisch. Solange die Raten pünktlich bezahlt werden passiert da gar nichts. Schließlich gibt es ja auch einen Kreditvertrag.
Da irrst aber gewaltig, die Banken bekommen sehr wohl umgehend eine Mitteilung der Kreditabteilung über Schufa einträge.
Sollte da einer stehen wie EV oder Haftbefehl wir der kreditvertrag umgehend sofort fällig und gekündigt. Denn sonst bekommt der Bank ärger mit Innenrevision und bankenaufsicht.
Das ist teils sogar automatisiert, die Meldung ist zeitgleich in den Banken wie der Eintrag in der Schufa, also da nicht so leichtgäugig denken.
Den Haftbefehl kann der Gerichtsvollzieher auch zur Fahndung an die Polizei zur Aufenthalt festtellung geben.
Heisst bei der nächsten Einreise kann( muss nicht) es dir passieren, das du von Terminal in die Zelle wanderst. Da du keinen festen Wohnsitz in der BRD hast bleibst da auch bis Gerichtsvollzieher antrabt und dir EV abgenommen hat.
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 22:39:21 von robby61 »
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paps

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #7 am: 12. März 2011, 20:19:46 »

Malen Sie mal nicht den Teufel an die Wand.

Jede gängige Schufaklausel verhindert das willkürliche Datenabrufen.
Und nein, es gibt kein automatisches Informationssystem der Schufa über neue Einträge.
Sondern der Partner muß die Daten gegen Entgelt abrufen.

Eine Kreditkündigung wegen Verschlechterung der Schufa ist sittenwidrig.
Zumal die Schufa keine Behörde ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #8 am: 15. März 2011, 00:07:28 »

Da irrst aber gewaltig, die Banken bekommen sehr wohl umgehend eine Mitteilung der Kreditabteilung über Schufa einträge.

Nein bekommen sie nicht. Die SCHUFA ist eine Datenbank, in der die Teilnehmer am SCHUFA System Eintragungen machen können und auch Eintragungen anfordern können. Da gibts aber kein PUSH System. Das wäre aus meiner Sicht auch rechtlich gar nicht zulässig. Das ist ein Ammenmärchen, dass da am nächsten Tag beim Sachbearbeiter ein Popup aufblitzt. Im Übrigen können die Banken auch nicht automatisiert jeden Tag bei der SCHUFA abrufen. Da würde das SCHUFA System zusammenbrechen und auch für die Mitglieder der SCHUFA sind Abfragen nicht kostenlos. Was meinst Du was sowas kosten würde ? Wäre total unwirtschaftlich täglich oder wöchentlich für alle Kunden die News aus der SCHUFA abzurufen.


Sollte da einer stehen wie EV oder Haftbefehl wir der kreditvertrag umgehend sofort fällig und gekündigt. Denn sonst bekommt der Bank ärger mit Innenrevision und bankenaufsicht.

Das wäre total unsinnig, solange die Kreditraten bezahlt werden. Problematisch sind bei Banken grundsätzlich nur Nonperforming Accounts. Also Accounts die keine Umsätze machen. Ganz im Gegenteil erhöhen viele oder hohe Kreditraten die pünktlich bezahlt werden die Kreditwürdigkeit des Kunden signifikant. Grundsätzlich wird die Kreditwürdigkeit nur bei Abschluss eines Kreditvertrages geprüft. Ausnahmen sind Unternehmen und Selbständige weil die Einnahmen dort großen Schwankungen unterworfen sind. Bei privaten Schuldnern erfolgen regelmäßig keine weiteren Prüfungen.

Zwar enthalten viele Kreditverträge Kündigungsmöglichkeiten der Banken bei Verschlechterung der Bonität des Kunden aber auch hier wird bei privaten Kunden so gut wie kein Gebrauch davon gemacht solange die Raten bezahlt werden. Im Übrigen spricht die regelmäßige Ratenzahlung gerade nicht für eine Verschlechterung der Bonität sondern eher das Gegenteil ist der Fall. Bei Unternehmen und Selbständigen werden in aller Regel zunächst nur eingeräumte und nicht ausgenutzte Kreditlinien gekündigt bzw. reduziert. Das Fälligstellen von Krediten erfolgt in aller Regel nur bei Ausbleiben von Ratenzahlungen oder einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens. Und das nicht ohne Grund, schließlich gilt es im Zweifel eben über ein Insolvenzverfahren noch einen Teil der Kreditsumme über das Verfahren zurückzuerhalten bevor am Ende wirklich alles verbraucht ist. Und gerade bei Privatkunden führt das Kündigen der Kreditverträge und Fälligstellen der Kreditsumme eben in der Regel zum Totalausfall.


Den Haftbefehl kann der Gerichtsvollzieher auch zur Fahndung an die Polizei zur Aufenthalt festtellung geben.

Nein das kann er nicht. Er kann sich bei Vollzug seiner Amtshandlung durch die Polizei unterstützen lassen wenn z.B. mit Gegenwehr des Schuldners zu rechnen ist. Im Übrigen wird der Haftbefehl sofort aufgehoben, wenn der Schuldner die EV abgibt. Allein hier wäre es nicht sachgerecht, die Polizei mit einer Fahndung zu beauftragen für Schuldner, deren Haftbefehl mit ein paar Auskünften und einer Unterschrift unwirksam wird. Der Haftbefehl ist in diesem Sinne kein Strafbefehl und dient nur als Zwangsmittel für eine vom Schuldner vorzunehmende Handlung (sog. Erzwingungshaftbefehl). Letztlich hat der interessierte Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit Vollstreckung des Haftbefehls zu beauftragen und seine Inanspruchnahme eben auch zu zahlen.
« Letzte Änderung: 15. März 2011, 00:09:46 von tomwr »
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simon_CH

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Re: Auslandswohnsitz und Termin zur Abgabe der EV
« Antwort #9 am: 15. März 2011, 22:31:16 »

Bin vor 15 Jahren von DE in die Schweiz.
In DE pleite, sogar ne EV abgegeben (würde ich heute nicht mehr machen).
Seitdem ruhe.
Ab und zu mal Androhungen von den Banken auf Zwangsversteigerung, etc.
Hab' meine deutschen Wohnungen immer noch. Nur die Miete ist natürlich weg.
Lebe hier in der Schweiz ein normales Leben.
Girokonten in CH und UK (privat und geschäftlich), Kreditkarte.
Fahre alle zwei Wochen rüber nach Deutschland.
Noch nie was passiert, auch nicht an deutschen Flughäfen.
Keine Ahnung weshalb, ist aber so.

Gruß,
der Simon

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