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Autor Thema: Aussagen gegenüber der Bank  (Gelesen 2845 mal)

Anker

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Aussagen gegenüber der Bank
« am: 30. Oktober 2014, 11:05:42 »

Wir haben die Privatinsolvenz beantragt.Der Beamte ,der uns beim Ausfüllen behilflich war ,sagte uns  ,dass wir nun keine Schulden mehr bezahlen sollen. Wenn  sich  nun ein Gläubiger (Bank) meldet dass keine Deckung mehr auf dem Konto ist ,wie sollen wir uns  da verhalten?
Sollen wir sagen ,dass wir die Privatinsolvenz beantragt  haben ,oder nicht?
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Schuldenreiter

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Re: Aussagen gegenüber der Bank
« Antwort #1 am: 01. November 2014, 14:34:26 »

Prinzipiell müsst ihr nichts sagen. Die werden das schon noch mitbekommen wenn die Inso eröffnet ist.
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Anker

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Re: Aussagen gegenüber der Bank
« Antwort #2 am: 01. November 2014, 15:29:22 »

Können uns Nachteile dadurch enstehen ,wenn wir es sagen.
Reicht die Antwort "Wir können nicht mehr zahlen?"
Sorry  für die vielleicht etwas infantile  FRagestellung ,aber es ist völliges Neuland für uns
Prinzipiell müsst ihr nichts sagen. Die werden das schon noch mitbekommen wenn die Inso eröffnet ist.
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Insokalle

Re: Aussagen gegenüber der Bank
« Antwort #3 am: 01. November 2014, 17:12:16 »

Infantil vielleicht nicht gerade aber sehr informationsarm.
Was ist das für eine Konto? Wird es noch genutzt?
Ist die Bank in der Gläubigerliste aufgeführt?
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Anker

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Re: Aussagen gegenüber der Bank
« Antwort #4 am: 02. November 2014, 10:20:51 »

Das  sind  2 Girokonten ,auf die bisher unser Lohn bzw.Rente eingingen .Beide Banken sind unsere
Hauptgläubiger.Nutzen  tun wir die Konten ab 15.11.nicht mehr.
Wir haben mittlerweile  2  neue  Konten bei  2 anderen Banken eingeräumt ,die wir  in Pfändungsschutzkonten
umwandeln. Ab 1.12. gehen sämtliche  Ein und Ausgänge  über das neue Konto.
Wir bedienen lediglich  die Kredite  unserer Gläubiger nicht mehr.
Wenn sich  nun ab 1.12. unsere Gläubiger (Banken) nach dem Sachverhalt erkundigen ,ist es da ratsam von der bevorstehenden  PV zu antworten
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Insokalle

Re: Aussagen gegenüber der Bank
« Antwort #5 am: 02. November 2014, 11:42:15 »

Gut, dann werden die Banken hoffentlich in den Gläubigerlisten stehen.
Wenn Sie die Antragsunterlagen schon bei Gericht eingereicht haben, sollten die Verfahren normalerweise in den nächsten 4 Wochen eröffnet sein. Sehen Sie zu, dass Ihr Portemonnaie im November immer gut gefüllt ist.

Falls die Eröffnung später kommt und die Banken fragen nach, brauchen Sie zwar nichts zu sagen. Falls Sie aber beispielsweise zu denen immer einen guten Draht hatten, könnte ein kurzer Hinweis fair sein.
Abgesehen davon, wenn die Bank Gläubiger ist, wurde sie nicht im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung angeschrieben?
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