Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Anker am 30. Oktober 2014, 11:05:42
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Wir haben die Privatinsolvenz beantragt.Der Beamte ,der uns beim Ausfüllen behilflich war ,sagte uns ,dass wir nun keine Schulden mehr bezahlen sollen. Wenn sich nun ein Gläubiger (Bank) meldet dass keine Deckung mehr auf dem Konto ist ,wie sollen wir uns da verhalten?
Sollen wir sagen ,dass wir die Privatinsolvenz beantragt haben ,oder nicht?
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Prinzipiell müsst ihr nichts sagen. Die werden das schon noch mitbekommen wenn die Inso eröffnet ist.
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Können uns Nachteile dadurch enstehen ,wenn wir es sagen.
Reicht die Antwort "Wir können nicht mehr zahlen?"
Sorry für die vielleicht etwas infantile FRagestellung ,aber es ist völliges Neuland für unsPrinzipiell müsst ihr nichts sagen. Die werden das schon noch mitbekommen wenn die Inso eröffnet ist.
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Infantil vielleicht nicht gerade aber sehr informationsarm.
Was ist das für eine Konto? Wird es noch genutzt?
Ist die Bank in der Gläubigerliste aufgeführt?
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Das sind 2 Girokonten ,auf die bisher unser Lohn bzw.Rente eingingen .Beide Banken sind unsere
Hauptgläubiger.Nutzen tun wir die Konten ab 15.11.nicht mehr.
Wir haben mittlerweile 2 neue Konten bei 2 anderen Banken eingeräumt ,die wir in Pfändungsschutzkonten
umwandeln. Ab 1.12. gehen sämtliche Ein und Ausgänge über das neue Konto.
Wir bedienen lediglich die Kredite unserer Gläubiger nicht mehr.
Wenn sich nun ab 1.12. unsere Gläubiger (Banken) nach dem Sachverhalt erkundigen ,ist es da ratsam von der bevorstehenden PV zu antworten
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Gut, dann werden die Banken hoffentlich in den Gläubigerlisten stehen.
Wenn Sie die Antragsunterlagen schon bei Gericht eingereicht haben, sollten die Verfahren normalerweise in den nächsten 4 Wochen eröffnet sein. Sehen Sie zu, dass Ihr Portemonnaie im November immer gut gefüllt ist.
Falls die Eröffnung später kommt und die Banken fragen nach, brauchen Sie zwar nichts zu sagen. Falls Sie aber beispielsweise zu denen immer einen guten Draht hatten, könnte ein kurzer Hinweis fair sein.
Abgesehen davon, wenn die Bank Gläubiger ist, wurde sie nicht im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung angeschrieben?