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Autor Thema: Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?  (Gelesen 3208 mal)

Biene72

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Hallo,

unsere Schuldenberaterin meinte letztes Jahr, um eine außergerichtliche Einigung herbeiführen zu können, oder um solche überhaupt anstreben zu können, müssten wir irgendeinen Vorschlag machen wie wir weiter vorgehen wollen...wir können aber nicht MEHR abzahlen an die Banken für das Haus, und auch die Laufzeit lässt sich nicht verlängern da die auch schon auf 30 jahre festgelegt ist...wie geht man dann vor in so einem Fall? wenn man überhaupt keine Einigung vorschlagen kann?[addsig]
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Tomberg2

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #1 am: 05. Januar 2007, 13:05:44 »

Hi there,

schlagen Die Ihrer Schuldenberaterin vor, dass Sie zum Beispiel 10 € monatlich von Ihrem Nettozufluss abzweigen könnten. Diese Summe, die Sie durch aufnotierte Nachweise Ihrer finanzellen Zuflüsse und Abflüsse erstellen, kann als Grundlage für das außergerichtliche Einigungsangebot an Ihre Gläubiger herangezogen werden - das kann Ihre Schuldenberaterin für Sie erledigen. Die Gläubiger werden Ihren - allerdings durch die Schuldenberaterin - mitteilen ob diese das Angebot annehmen oder aber ablehnen. Im Ablehnungsfall wird die Schuldenberaterin, sofern geeignete Stelle nach § 305 InsO, das Scheitern bestätigen. Andernfalls könnte das auch ein Anwalt, Notar oder Steuerberater kostenpflichtig erledigen. Damit könnten Sie (Eigenantrag) das Insolvenzverfahren bei Gericht einleiten.

Für weitere Fragen aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise stehen wir zur Verfügung.

Tomberg2[addsig]
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Biene72

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #2 am: 05. Januar 2007, 13:38:55 »

Hallo,

naja...es gibt ja immer so einen Mindestsatz der einem zum leben bleiben muss....sie sagte uns damals das wir sowieso schon unter diesem Satz liegen und ich versteh das jetzt nicht ganz...ich zahl der Bank jetzt monatlich 500.-EUR und der anderen 350.-EUR, was ich ja aber jetzt nicht mehr so bezahlen kann....wie kann ich dann 10.-EUR mehr bezahlen? oder meinten sie generell nur 10.-EUR im Monat? KEINE Bank geht doch auf sowas ein oder? da zahl ich doch nichts ab damit...:-(...ist schon schlimm wenn man sich so gar nicht auskennt mit der Materie...bin jetzt auch auf der Suche nach einem Anwalt, muss aber erst mal sehen ob wir uns sowas überhaupt leisten kann...ging aber wohl alles ein bisschen schneller...[addsig]
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paps

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #3 am: 05. Januar 2007, 19:08:34 »

gemeint war, dass Sie einen Betrag benennen sollen, den sie sich auf längere Sicht monatlich leisten könnten.

Davon ausgehend werden die Angebote an die Gläubiger gemacht.
Die Gläubiger erhalten also weniger (!) als bisher.
Sie haben mehr zur Verfügung.

In der Regel wird das in der Masse zu Ablehnungen führen.
Dies öffnet dann den Weg in die Inso .[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Biene72

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #4 am: 05. Januar 2007, 19:54:26 »

tja...und da frag ich mich dann wirklich warum sowas die Schuldnerberaterin nicht weis....bzw. dann nicht macht....sagt mir doch ins Gesicht das sie denen ja kein vernünftiges Angebot machen könne bei uns:-(....da bin ich dann wohl doch an der falschen Stelle[addsig]
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Immohelfer

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #5 am: 04. April 2007, 19:35:31 »

Hallo Biene 72,
das ist eben das Problem an den staatlichen oder öffentlichen sogenannten \"Schuldnerberatungsstellen\" das hier das Wissen nicht so (vorsichtig ausgedrückt) reichhaltig vorhanden ist.

Übrigens einem Gläubiger 0 Euro monatlich anzubieten und in ein Schreiben verpackt ist auch ein Angebot für den außergerichtlichen Einigungsversuch..... :-)

mfg
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ThoFa

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Außergerichtliche Einigung!?!Was, wenn man kein Angebot machen kann?
« Antwort #6 am: 04. April 2007, 23:04:45 »

Hallo,

wollen oder können Sie nicht begreifen, dass es nicht notwendig ist ein drei (!) Monate alten Beitrag wieder hochzuholen ?

MfG

ThoFa[addsig]
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