Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: sonne am 06. Januar 2007, 14:15:29

Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: sonne am 06. Januar 2007, 14:15:29
Hallo,
habe die Information vom Justizministerium 14.nov.06 an die Presse gelesen.
Ich54 Jahre alt, habe selbst  so eine außergerichtlichen Einigung mit Banken vor, mit dem Ziel , nach 6 Jahren schuldenfrei zu sein. Schulden ca. 30.000 Netto. Hatte erst einen guten Nebenverdienst, der jetzt nur noch sehr sehr gering ist, was nicht zu erwarten war.

Dazu meine Frage. Hat schon mal jemand negatives (außer 2000 zu hohe Preise) von Dr. Meyers Schuldenverwaltung  GmbH gehört? Freunde warnten mich vor solchen und hätten gehört, dass da welche gibt, die Leute betrügen , die sich in solchen Notlagen befinden.
Habe aber schon eine Beratung von dort bekommen ( die sich dann Treuhänder nennen) und unterschrieben. Habe jetzt noch Rücktrittsrecht von 14 Tagen, also noch 1 Woche Zeit.
Soll aber nun ab Februar  3 Monate 180 € bezaheln, was dann mal mein Vorschlag der freiwilligen Zahlung gegenüber 115 € Pfändung bei Insolvenz werden würde. So nebenbei hörte ich bei der Beratung am Ende, dass das alles erst in drei Monaten losgehen würde. Eine Anwältin hat auch schon ein diktierten handschriftlichen Brief erhalten.
Kann ich denen trauen?[addsig]
Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: Grisu am 07. Januar 2007, 11:39:58
Hallo Sonne,

du solltest auf deine Freunde hören, es gibt schon etliche Gerichte die sich damit beschäftigen mußten. Einfach mal nach dem Thema googeln.

LG
Grisu[addsig]
Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 07. Januar 2007, 16:45:51
Das ganze Thema hatten wir doch vor Weihnachten schon mal.
Meine Meinung: Finger weg. :nein:
Sie müssen erst mal ca. 500,- Zahlen, ehe die überhapt tätig werden.

Wie Grisu schon sagte mal Suchfunktion nutzen[addsig]
Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 07. Januar 2007, 23:24:09
Hallo,

in einen anderen thread schreiben Sie, dass Sie auch selbständig arbeiten. Wozu also bitte der außergerichtliche Vergleich ?

Zu den \"Kollegen\" der Schuldenverwaltung äußere ich mich,kenne ich nicht persönlich.

MfG

ThoFa
[addsig]
Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: sonne am 08. Januar 2007, 08:14:15
Danke ThoFa.
Das Einkommen im Nebenjob ist bei der derzeitigen Wirtschaftslage der meißten Bürger so drastisch zurückgegangen. Aber ich möchte es doch noch nicht aufgeben und wenigsten mit diesem, wenn auch geringen Anteil eine außergerichtlichen Einigung mit den Banken erzielen und eine Insolvenz bei Gericht vermeiden.
Ansonsten beantrage ich die Insolvenz und die Banken bekommen weniger, da ich dann nur noch den pfändbaren Anteil zahlen kann, wenn das Geschäft nicht mehr läuft. Denn ich kann auch aus gesundheitlichen Gründen nicht ewig zwei Jobs machen, wenn so ein Aufwand kaum Ergebnis bringt.
Aber wichtig wäre mir ohne Insolvenz also möglichst ohne Finanzamt.
Herzliche Grüße Sonne
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Titel: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 08. Januar 2007, 13:24:07
Hallo,

es ist doch ganz einfach. Entweder die Gläubiger lassen sich auf eine außergerichtliche Einigung ein, die Sie aber auch leisten können. Oder Sie machen Insolvenz, für die aber aufgrund Ihrer Situation nicht zwingend eine außergerichtliche Einigung notwendig ist.

Mit den Standardschreiben einer Schuldenverwaltung werden Sie jedenfalls i.d.R. keinen Erfolg haben. Zudem sollte zunächst mal geprüft werden, welcher Weg (auch wirtschaftlich) am sinnvollsten ist.

MfG

ThoFa [addsig]
Titel: Re: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: Connan am 31. Oktober 2011, 23:53:29
Gibt es aktuelle Meldungen zum Thema dr. meyers? Mir wurde diese Schuldenverwaltung auch von guten Bekannten empfohlen, jedoch waren sie mit der Abwicklung zufrieden.... Gibt es Personen, die aktuelle Erfahrungen haben?
Titel: Re: außergerichtliche Einigung bevor Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 01. November 2011, 17:40:40
Alles Wichtige können Sie sich mit der Suchfunktion erlesen.
Hätten Sie diese vorher genutzt, müßte dieser alte Beitrag nicht wieder hochgeholt werden (letzter Eintrag 08.01.2007 also über 4 Jahre alt.)