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Autor Thema: außergerichtliche Einigung  (Gelesen 3259 mal)

Magnus

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außergerichtliche Einigung
« am: 28. Juli 2009, 22:23:34 »

Hallo an Alle,

ich schulde einem Inkassodienstleister ca. 8850 Euro (diese Schuld hatte ich ursprünglich bei einer Bank).

Obwohl ich meinen Ratenzahlungen nachkam (der Bank gegenüber), habe ich nach zwei Jahren eingesehen, daß ich aufgrund der Zinsen kaum von den Schulden runterkomme. Ich habe deshalb eine kath. Schuldnerberatung aufgesucht, um einen Weg aus diesem Dilemma zu finden.

1. Angebot der Schuldnerberatung geg. dem Inkassodiestleister waren 2500 € - Angebot wurde abgelehnt!
2. Angebot: 4000 €, wurde ebenfalls abgelehnt, dabei wurde der zuständigen Sachbearbeiterin entlockt, bei mir wäre nach dem Studium letztlich mehr zu holen.

Obwohl ich über kein weiteres Geld verfüge, hätte ich die 4000 € aufgebracht (Freunde haben mir das Geld bereits vorgeschossen, da abgelehnt wurde, habe ich damit eine andere Schuld beglichen).

Fakt ist jedoch, daß ich noch mind. 2 Jahre studieren werde evtl. Aufbaustudiengang oder Promotion danach.

Zu meiner Person, wie schon teilweise o.g.:

- Bin Student, noch mind. 2 Jahre,
- Selbstfinanzierer verdiene ca. 650 € mtl. (schwankt), Ausgaben mtl. 450 €
- verfüge über kein Vermögen, habe demnach keine Rücklagen etc.
- Meine Eltern sind nicht vermögend, leben am Existenzminimum
- Habe ansonsten noch BaföG-Schulden, die jedoch im Moment auf Eis liegen

Da ich mit der Schuldnerberatung sehr unzufrieden war, meine S-Beraterin war oft tagelang nicht zu erreichen. Fazit: Ihre Arbeit war def. nicht die Beste. Ihre Begründung: Nur eine 20 Std. - Stelle und viel Arbeit! Habe auch deshalb den "Sozialbeitrag" von 20 € für die Beratung bis heute nicht bezahlt, die "komischerweise" auch nicht mehr eingefordert wird, was mich in meiner Vermutung bzgl. schlechte Arbeit bestätigt.

Am vergangenen Mittwoch, habe ich ein Brief des Inkasso-Dienstleisters erhalten. Kurze Zusammenfassung:

... leider kam es bis heute zu keiner Einigung bzgl. Schuldentilgung. Wahrscheinlich wäre ich an einer außergerichtl. Einigung nicht interessiert, deshalb im Extremfall: Zwangsvollstreckung, eidesstaatl. Versicherung, bla, bla, bla.

Sie bieten mir nun an, einmaligen Vergleichsbetrag oder eine Festschreibung der Forderung unter Gewährung eines Zinsnachlasses.

Was soll ich nun tun, wenn ich über kein Kapital verfüge? Kennt sich hier jmd. aus bzw. kann mir Ratschläge geben?

Für jede Hilfe danke ich im Voraus





 
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Inkassomitarbeiterin

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Re: außergerichtliche Einigung
« Antwort #1 am: 30. Juli 2009, 17:42:01 »

Hallo,

also sich mit einer Bank über einen Vergl. zu einigen ist faktisch unmöglich. Mit 8000€ hätte es vielleicht funktioniert. Ansonsten kannst du wirklich nur abwarten und die Dinge kommen lassen. MB, VB, GV, EV, ... Oder du nimmst das grosszügige (ist es wirklich!) Angebot der Zinsfestschreibung und Raten an. Banken haben eine Kreditausfallversicherung und somit zahlst du halt irgendwann oder du gehtst in die Inso und dann springt die Vers. ein.
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Magnus

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Re: außergerichtliche Einigung
« Antwort #2 am: 04. August 2009, 01:01:26 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,

danke für deine Rückantwort. Wahrscheinlich habe ich mich schlecht ausgedrückt: Meine ursprüngliche Verbindlichkeit hat die Bank bereits seit ca. zwei Jahren an einen Inkassodienstleister weiterverkauft an ein.

Wenn ich auf den Deal mit der Zinsfestschreibung eingehen würde, heißt das, daß der aktuelle Zinssatz beibehalten wird oder werden die mir einen unterbreiten?

Danke vorab
 
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Inkassomitarbeiterin

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Re: außergerichtliche Einigung
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 17:54:40 »

Das heisst die Forderung wird festgeschrieben auf z.B. 8800€ und du zahlst monatl. x€. Feste Laufzeit keine Zinsen, aber regelmäßige Zahlg. Nachteil Zinsen fallen wieder an sobald du in Rückstand gerätst.

Wer ist das Inkassobüro oder wo sitzt es??
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