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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: außergerichtliche Schuldenbereinigung, Kanzlei äußerst hartnäckig  (Gelesen 3530 mal)

kleineso

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Hallo zusammen,

eine Kanzlei bereitet mir Kopfweh und ich weiß nicht was ich machen soll. Es geht um Hörnlein & Feyler, welche meine Schulden bei der VW Bank übernommen haben / eintreiben. Sie wollen immer höhere Raten von mir, welche ich langsam nicht mehr aufbringen möchte (bitte nicht falsch verstehen).

Seit April 2011 befinde ich mich in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Seinerzeit wurde das über einen Anwalt eingetütet, welcher Vergleiche mit den Gläubigern aushandelte und gab damals an, dass ich ~ 300€ monatlich für die Tilgung aufwenden kann. Zu dieser Zeit hatte ich LSK III. Seit März 2012 lebe in in Scheidung  :neutral: und bin zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet (Tochter & Ex-Frau).
Meine Frau ist ausgezogen und wir 'teilen' uns die gemeinsame Tochter nach dem Wechselmodell  :cheesy: Im September 2012 konnte ich die Rate von 150€ an o.g. Kanzlei nicht bezahlen und bat direkt Anfang September schriftlich um die Aussetzung der monatlichen Rate. Eine schriftliche Antwort habe ich nicht erhalten, jedoch meinte Hörnlein & Feyler mir am 17.9. geantwortet zu haben. In diesem Schreiben soll gestanden haben, dass nur das herabsetzen der Rate möglich sei. Am 28.9.(!) erhielt ich vom meinem Arbeitgeber die Info, dass er eine Gehaltspfändung vorliegen hat - von Kanzlei H&F. Diese Pfändung könnte ich abwenden indem ich mich mit der Kanzlei einigte, nach Pfändungstabelle den bei mir pfändbaren Betrag ab jetzt abführen soll (175€). Okay. die Rate ist um 25€ gestiegen, bin ich eher mit bezahlen durch, dachte ich.

Bis heute hat sich die Kanzlei nicht dazu geäußert, ob der getroffene Vergleich noch besteht oder nicht. Seit 14. Januar 2013 habe ich ein neuen Job und habe keinen Firmenwagen mehr (was bedeutet, dass ich ein höheres mtl Netto habe). Die lieben Leute von der Kanzlei H&F möchten meinen Arbeitsvertrag in Kopie haben und haben angekündigt, dass ich jetzt mehr zahlen müsse, da ich ein höheres Nettoeinkommen auf dem Papier habe.
Ganz ehrlich, ich bin echt gewillt das alles hinter mir zu lassen, aber ich fühle mich von denen derart unter Druck gesetzt und genötigt - ich kann es gar nicht beschreiben. Kein anderer meiner acht anderen Gläubiger penetriert mich in dieser Form.

Was kann ich dafür / dagegen tun? Hab ich als Schuldner gar keine Rechte mehr? Ich habe ganz bewusst den Weg über die außergerichtliche Bereinigung getroffen da die Inso aus verschieden Gründen nicht möchte.

Vielen Dank für's lesen und das beantworten meiner Fragen.


Beste Grüße,
olli

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Neustart2011

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Re: außergerichtliche Schuldenbereinigung, Kanzlei äußerst hartnäckig
« Antwort #1 am: 01. Februar 2013, 15:22:41 »

Das ist das Risiko wenn man einen aussergerichtlichen Vergleich eingeht und dann plötzlich die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen kann. Ich würde sagen der Vergleich ist hinfällig und die Gläubiger können alle wieder den geschuldeten Betrag einfordern.
Wer hat damals und vor allem wie diesen Vergleich geschlossen...Besonders geschickt hat sich derjenige nicht angestellt...sonst würde kein Gläubiger höhere Raten fordern nur weil sie mehr Einkommen haben! Im Gegenzug müssen sie natürlich auch zusehen, auch wenn sich ihr Einkommen verringert die vereinbarte Rate zu zahlen.
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kleineso

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Re: außergerichtliche Schuldenbereinigung, Kanzlei äußerst hartnäckig
« Antwort #2 am: 01. Februar 2013, 15:42:18 »

Hallo,

besten Dank für die Antwort. Die Kanzlei gibt es leider nicht mehr, der Anwalt ist verstorben. Folgender Text wurde mit dem Vergleich versendet und angenommen.

Zitat
1. Ich, Herr xr verpflichte mich, in einem Zeitraum von 72 Monaten eine
monatliche Rate in Höhe von 300,00 € an meine Gläubiger zu zahlen.
2. Die einzelnen Gläubiger erhalten davon einen prozentualen Anteil, der ihrem Anteil
an der Gesamtverschuldung entspricht (Quote). Er bemisst sich nach der folgenden
beigefügten Tabelle (Spalte Quote) "Forderungsaufstellung", die Bestandteil dieser
Regelungen ist.
Ich bin berechtigt, den vereinbarten Gesamtbetrag jederzeit in Form einer einmaligen
Zahlung zu zahlen, um damit die jeweilige Forderung zu erledigen. Dies gilt auch
für entsprechende Restzahlungen bzw. -beträge. Die entsprechende Zahlung und
deren Höhe wird vorher schriftlich von mir angekündigt. Sofern innerhalb einer Frist
von 7 Tagen kein Widerspruch seitens des Gläubigers bzw. dessen Vertreter bei mir
eingeht, erfolgt die Zahlung. Mit Eingang der Zahlung beim Gläubiger bzw. dessen
Rechtsvertreter ist die jeweilige Forderung einschl. aller Kosten, Zinsen und etwaiger
Nebenforderungen endgültig erledigt. Es gelten die Bestimmungen aus Ziffer 6.
dieses Planes.
3. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt im Monat nach der endgültigen Zustimmung
durch alle Gläubiger. Die Raten werden jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig.
4. Sollten sich meine persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse wesentlich
verschlechtern (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit,
Änderungen im familiären Bereich), bin ich berechtigt, die Rate nach
vorheriger Ankündigung entsprechend so zu kürzen, dass mir und meinen
Unterhaltsberechtigten in jedem Fall der pfändungsfreie Betrag nach § 850c ZPO
bzw. 850f Abs. 1 ZPO zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes verbleibt. Zum
Nachweis des Bedarfs nach § 850f ZPO ist eine Bedarfsberechnung des zuständigen
Hilfeträgers, des Vollstreckungsgerichtes oder einer nach § 305 Insolvenzordnung
geeigneten Stelle vorzulegen.
5. Durch die Kürzung des Ratenbetrags verlängert sich die Laufzeit der Ratenzahlung
entsprechend.
6. Nach Zahlung der in Ziffer 1. und 2. genannten Beträge bzw. Raten werden mir
die restlichen Forderungen einschl. aller Zinsen, Kosten und etwaiger weiterer
Nebenforderungen vollständig erlassen. Der Schuldenerlass wird mir jeweils
unverzüglich durch den jeweiligen Gläubiger schriftlich bestätigt und der Schuldtitel
ausgehändigt. Etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden gegenüber
dem jeweiligen Drittschuldner unverzüglich und schriftlich zurückgezogen bzw.
die Erledigung gemeldet. Der Schufa und der Schuldnerkartei des zuständigen
Amtsgerichtes wird die Forderungserledigung gemeldet bzw. die schriftliche Erlaubnis
zur Löschung der Daten bewilligt.
7. Mit wirksamen Abschluss der Vergleichsvereinbarung ruhen sämtliche Zwangsvoll-
streckungsmaßnahmen, soweit sie die in das Verfahren einbezogenen Forderungen
und Ansprüche betreffen. Eine entsprechende Mitteilung ist dem/n Drittschuldnern zu
erteilen.
8. Die Gläubiger haben das Recht, den Vergleich zu kündigen, wenn der Schuldner
mit mindestens zwei vollen Raten im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung
schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die
Restforderung lebt im Falle einer berechtigten Kündigung im vollen Umfang wieder
auf.
9. Der Schuldner/in verpflichtet sich, den Obliegenheiten aus § 295 InsO Abs. 1 Nr. 1
nachzukommen.
10. Die Verwertung dinglicher Sicherheiten sind von diesem Vergleich nicht berührt.

Beste Grüße, olli
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: außergerichtliche Schuldenbereinigung, Kanzlei äußerst hartnäckig
« Antwort #3 am: 01. Februar 2013, 16:32:33 »

OK....sieht soweit ganz gut aus....die Kanzlei wird sich wie schon gesagt, darauf berufen, dass sie ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind. Die waren sogar so schlau darauf hinzuweisen das sie die Rate hätten reduzieren können aber nicht einstelle!.
Es könnte durchaus passieren, dass sich andere Gläubiger der Kanzlei anschließen und auch wieder ihre Forderung eintreiben.
Gespeichert
 
 

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