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Autor Thema: Aussetzung der Lohnpfändung erfolgreich - aber was wenn nun ein anderer pfändet  (Gelesen 3191 mal)

banksenemy

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  • Hohe Schulden ? Wo liegt das Problem ...

Hallo miteinander, 
bin neu hier, wenngleich ich schon seit längerer Zeit eie Lohnpfändung auf meinem Einkommen habe, die ich im Einvernehmen mit der Gläubigerbank auf "ruhend" setzten konnte.
D.H. zur Zeit wird nix gepfändet, weil ich der bank monatlich einen "freiwilligen" Betrag überweise.
Nun stehe ich kurz vor einer Gehaltserhöhung die ich in der Höhe beeinflussen kann, so daß sich die Frage stellt: Was passiert eigentlich wenn nun ein anderer Gläubiger eine "Drittschuldnerverfügung" bei meinem Boss abgibt. Wird der dann bevorzugt bedient, oder tritt die alte Pfändung aus dem Ruhendzustand wieder in Kraft. Wie ist hier der Ablauf ? Werden dann beide Gläubigr bedient, oder nur der Erste und wenn der Abbezahlt ist dann der Zweite, oder gar der Erste nicht (da ruhend) und der Zweite dann Voll (was absolut fatal wäre) !!  Weis das jemand hier ?
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Insokalle


Bei mehreren Pfändungen werden die Gläubiger der Reihe nach bedient, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Normalerweise wird bei einem Ruhen einer Pfändung gleich vereinbart, dass das Ruhen endet, wenn ein weiterer Gläubiger pfändet. Also würde der erste Gläubiger den pfändbaren Lohn bekommen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass der erste Gläubiger, wenn er mit seinen Raten zufrieden ist, wenn sie weiter gezahlt werden, dem zweiten sozusagen den Vortritt lässt. Das müssten die unter sich ausmachen. Ob und wieweit das möglich ist, weiß ich nicht ganz genau.


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banksenemy

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Genau diese Frage stellt sich mir ja:   Soll ich die Gehaltserhöhung umsetzen oder eher nicht ?  Kann denn mein "ruhender Gläubiger" sehen, daß ich ein höheres Gehalt beziehe ?
Verstehe ich das richtig, wenn ein weiterer Gläubiger pfänden möchte, das dieser sich dann mit meinem ersten Gläubiger abstimmt ?  Woher bekommt er denn die Daten ??  mein Arbeitgeben kann doch nur mitteilen, ob es etwas pfändbares gibt oder nicht ?

Fragen über Fragen bevor ich der gehaltserhöhung zustimme...
Wer ist hier Spezialist ??
Kenn jemand einen geeigneten Fachmann ?

Danke,

BanksEnemy No1
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Insokalle


Eine Gehaltserhöhung spielt bei der Fragestellung keine Rolle. Dadurch erhöht sich nur der pfändbare Betrag. Der wird von der Pfändung des ersten Gläubigers erfasst.
Wieso man deswegen eine Lohnerhöhung ablehnen soll, ist mir schleierhaft. Das verstehe ich nicht, ist doch nur positiv.

Sie müssten herausfinden, was der erste Gläubiger an den Arbeitgeber geschrieben hat, d.h. ob dort das beschriebene Wiederaufleben steht.
Der Arbeitgeber wird gegenüber dem zweiten Gläubiger sicherlich eine Drittschuldnererklärung abgeben müssen, das wird von pfändenden Gläubigern regelmäßig verlangt. In dieser Erklärung müssen andere pfändende Gläubiger aufgeführt werden. Dadurch erfährt er von seinen "Konkurrenten".

Bei mehreren Pfändungen werden die Gläubiger der Reihe nach bedient, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Was ist daran unklar?
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banksenemy

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Hallo Insokalle,

natürlich spielt eine (drastische) Lohnerhöhung eine ganz entscheidende Rolle:
ich muß mich deutlicher ausdrücken und mehr Randbedingungen erklären...
Ich habe mit dem Gläubiger 1 vereinbart, die Lohnpfändung auszusetzen und genau denselben Betrag per Überweisung monatlich anzuweisen. Das tue ich seit längerer Zeit. Nun steht eine Lohnerhöhnung an von der der Gläubiger ja nichts mitbekommt. Sollte nun ein weiterer Gläubigr 2 plötzlich eine Pfändung einreichen, dann würde die ursprüngliche Pfändung wiederaufleben und deutlich mehr Geld and Gläubiger 1 fliessen und meine gütliche Vereinbarung wäre damit hinfällig.
Es geht mir darum, daß ich gerne einen höheren Betrag als den nur pfändbaren zur VERFÜGUNG hätte !
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Insokalle


Dann muss halt mit dem zweiten Gläubiger eine Einigung erzielt werden, bevor der pfändet.
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