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Autor Thema: Auto anmelden trotz Insolvenz??  (Gelesen 17397 mal)

oka-kate

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Auto anmelden trotz Insolvenz??
« am: 07. März 2009, 23:41:37 »

Hej zusammen,

wir sind eine kleine Patchworkfamilie, die dank der Ex- Partner, in die Insolvenz gerutscht sind.
So, ich arbeite Vollzeit, und mein Mann passt auf die Kiddis auf.

Nun zu meiner Frage:
Ich hatte bisher mein Auto auf meine Schwiegermutter angemeldet, Versicherung lief aber auf mich.. Doch jetzt ist es am kaputt gehen. Jetzt würde mein Schwager uns ein Auto kaufen, nur müsste ich es auf mich anmelden,

Brauchen tu ich eins, sonst komm ich nicht zur Arbeit!!

Geht das????

Gruß Katja

Sind in der WVP
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Feuerwald

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #1 am: 08. März 2009, 00:25:36 »

"Sind in der WVP"

-> in der WVP nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat man das volle Verwaltungs-/Verfügungsrecht über sein (Neu)Vermögen.  Man  kann auch selbst ein Auto erwerben und anmelden. Der Treuhänder hat keinen Zugriff auf solches Vermögen mehr, da es keinen Insolvenzbeschlag mehr gibt.  Auch vertragesrechtlich ist man völlig frei und kann handeln wie man will. Mana muss lediglich die im § 295 InsO aufgelisteten Obliegenheiten befolgen.




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oka-kate

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #2 am: 08. März 2009, 11:12:03 »

Hej,

dann könnt ich rein theoretisch auch selber eines kaufen??
Sprich ich bin der Käufer, Halter und Versicherungsnehmer, oder??

Kann mir mal jemand das mit dem § 295 InsO auf Hausfrauendeutsch erklären??
Komm mit dem juristen Deutsch nicht so wirklich klar.
Für mich bedeutet es nur, das wenn das Auto ein Erbe wäre, müsste ich die Hälfte davon abgeben, oder doch nicht??

Wäre nett von Euch, wenn mir wieder jemand schnell antworten könnte.

Gruß Katja
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ThoFa

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #3 am: 08. März 2009, 14:28:23 »

Hallo,

die Obliegenheiten des 295 ist eigentlich (bis auf die Selbständigenregelungen) der einzige Paragraph, der gut zu verstehen ist.

Eine Erbe geben müssen Sie zur Hälfte herausgeben. Schenkt Ihnen einer ein Auto, dann können Sie es auch zu 100 % behalten. Kufen Sie sich selber ein Auto dito.

Ich weise aber immer gerne daraufhin, dass bei einer Kostenstundung zu beachten ist, dass man ggf. Vermögen offenlegen muss.

MfG

ThoFa
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oka-kate

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #4 am: 08. März 2009, 17:25:52 »

Danke für die Antwort!! :biggrin:

Nur was ist eine Kostenstundung?? :gruebel:

Wir sind jetzt noch 3 Jahre in der WVP, und 3 Jahre ohne Auto geht definitiv nicht. Komm nicht zur Arbeit, und öffent. Verkehrsmittel?? Fremdwort!! :mad2:

Sprich ich kauf mir jetzt das Auto und melde es auf mich an, und hoffe es passiert nichts!! :smoke:

Grüßle Katja
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paps

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #5 am: 08. März 2009, 17:56:15 »


Nur was ist eine Kostenstundung?? :gruebel:


Das ist die Stundung der Verfahrens- und Treuhänderkosten.
Oder haben Sie die immer vorab bezahlt?
Die Stundung könnte Abschnittsweise gewährt worden sein, dann würde für einen weiteren Abschnitt ein neuer Antrag gestellt werden müssen. In diesem ist Vermögen anzugeben.

Ja in der WVP können Sie das Auto kaufen, wenn die Kostenstundung auch für die WVP gewährt wurde.
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oka-kate

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #6 am: 08. März 2009, 19:04:26 »

Sorry,

ich habe gerade mein Urteil durchgelesen, aber von Stundung hab ich nichts gelesen??

 :?


Versteh jetzt garnichts mehr. :shock:
Gruß Katja

Okay habs gefunden, aber nicht verstanden :mad2:


anders, wie teuer darf das Auto sein??
« Letzte Änderung: 08. März 2009, 19:09:58 von oka-kate »
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paps

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #7 am: 08. März 2009, 23:02:02 »

Die Stundung dürfte der erste Brief vom Insolvenzgericht sein.

In der WVP können Sie einen Daimler oder so kaufen, wenn es das Budget hergibt.
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oka-kate

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Re: Auto anmelden trotz Insolvenz??
« Antwort #8 am: 08. März 2009, 23:19:30 »

Hej,

vielen Dank!! :thumbup:  Aber ein Daimler :shock: wird es wohl nicht werden!
Denke ich zumindest.

Vielen Dank nochmal  :juchu:

Gruß Katja
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