Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Only_Para am 26. August 2011, 16:46:16
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Hello...
Also ich/wir haben folgendes Problem und zwar:
Ich hatte mein auto die letzten 3 Jahre auf meinen Stiefvater angemeldet,letztes Jahr sind wir dann leider in die Insolvenz gerutscht.Das war anfangs auch kein Problem nur nach einigen unstimmigkeiten meinte der Insolvenz verwalter auf einmal, es wäre nun nicht mehr möglich und wollte sogar das auto pfänden.Ging vor gericht und ich durfte das auto behalten...
Nun habe ich vor mir einen neuen wagen zu kaufen und diesen dann auch wieder auf meinen Stiefvater anzumelden zwecks prozenten :)
Jetzt ist nur die frage ob das überhaupt noch geht, und wenn ja unter welchen umständen...
Wollten uns hier nur nochmal absichern falls der Verwalter sich mal wieder quer stellt.
Es geht hierbei quasi um eine Regelinsolvenz die schon seit 6 monaten Eröffnet ist
Hoffe mal einer von euch weiß zufällig bescheid, Danke schonmal :)
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Um bei den Neukauf klare Verhältnisse zu schaffen würde ich den Schwiegervater das Auto kaufen lassen und natürlich sollte es wieder auf seinen Namen angemeldet werden.
Damit ist der Insolvenzverwalter aus dem Spiel.
Wie man sich an den Kosten beteiligt geht den Insolvenzverwalter ohnehin nichts an, dann das tut man aus dem unpfändbaren Einkommen.
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Wenn doch sowieso dein Stiefvater der Halter des Fahrzeuges ist, kann er es ja auch gleich auf seinen Namen kaufen.