"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?  (Gelesen 4403 mal)

DieSchmidts

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4

Hallo zusammen,

ganz frisch müssen meine Frau und ich uns erstmalig mit dem Gedanken auseinandersetzen, daß unsere kleine in harter Arbeit aufgebaute Existenz vielleicht finanziell scheitern könnte.
In den letzen Tagen habe ich mich auf diesem sehr informativen Board ein wenig eingelesen und Infos gesammelt, mit denen ich mich vorher noch nie auseinandersetzen musste.

Kurz zu mir: Mitte 40, selbstständig tätig als "Einzelkämpfer" seit 20 Jahren. Kleine Existenz, verheiratet, 1 Kind, kleines Häuschen was abbezahlt wird, 2 alte rostige Autos, kein aussergewöhnliches Vermögen.
Unseren Lebensunterhalt bestreiten wir durch meine selbstständige Tätigkeit. Zum einen bin ich freiberuflich tätig, vor ein paar Jahren habe ich noch zusätzlich ein Gewerbe in einem anderen Bereich gegründet.
Meine Frau arbeitet gelegentlich auf 400 EUR Basis ist ansonsten aber Hausfrau und Mutter.
Die Haupteinkünfte aus meiner freiberuflichen Tätigkeit sind seit längerer Zeit stetig sinkend. Das Gewerbe wächst dagegen stetig, die Einkünfte können jedoch den Wegfall auf der anderen Seite nicht voll kompensieren.

Es besteht nun aktuell die Gefahr, dass wir durch unvorhergesehenen Wegfall eines eingeplanten größeren Auftrags in naher Zukunft in Zahlungsschwierigkeiten kommen werden bzw. eine Insolvenz droht.

Um noch etwas Kapital flüssig zu machen würden wir uns gerne von einem unserer Fahrzeuge trennen.
Meine Schwester hat Interesse an dem Auto und wir würden es Ihr gerne verkaufen.

Nun habe ich aber hier gelesen, dass bei einer evtl. anstehenden Insolvenz ein Verkauf an eine nahestehende Person angefochten werden kann.
Meine Schwester würde das Fahrzeug zu einem reellen Marktwert kaufen (vielleicht ein paar hundert Euro weniger als auf dem freien Markt - ist ja meine Schwester).
Die Summe über die ich rede ist im Bereich von ca. 4.000 EUR.

Was habe ich zu beachten, damit es später evtl keine Probleme gibt?
Reicht ein Kaufvertrag?
Muss die Geldbewegung nachgewiesen werden?
Muss ich bei Barzahlung, den kompletten Betrag auf mein Konto einzahlen als Nachweis?
Kann man mir Vermögensverschleuderung nachsagen, wenn ich dieses Geld nicht auf mein Konto einzahle, sondern zum Bestreiten des Lebensunterhalts und für die täglichen Barausgaben für mein Gewerbe hernehme?

Vielen Dank
Herr Schmidt

Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #1 am: 04. September 2011, 21:30:26 »


Zitat
Nun habe ich aber hier gelesen, dass bei einer evtl. anstehenden Insolvenz ein Verkauf an eine nahestehende Person angefochten werden kann.

Die "entgeltliche Veräußerung" an nahenstehende Personen als anfechtungsgrund ist in
§ 133 InsO - Vorsätzliche Benachteiligung

geregelt:
Zitat
(2) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.

Bei aufmerksamer Lektüre wird deutlich, dass der Vorsatz der Gl-Benachteiligung eine entscheidende Rolle spielt.
Wenn Sie also aus der Not heraus das Fahrzeug nicht erheblich unter Wert liquidieren, kann der Verkauf auch nicht rückgängig gemacht werden.
Je klarer Sie den Sachverhalt darstellen können, umso besser..
Unkompliziert wäre natürlich ein Verkauf an "Fremde".

_______

Zur Vermögensverschwendung gibt der BGH die folgende  juristische Richtschnur:

Zitat
a) Der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO greift insbesondere ein, wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag die Befriedigung der Gläubiger vorsätzlich oder grob fahrlässig dadurch beeinträchtigt hat, dass er Vermögen verschwendet hat. Eine Verschwendung liegt vor, wenn der Schuldner einen unangemessen luxuriösen Lebensstil führt (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/ 04, ZInsO 2005, 146; BT-Drucks. 12/ 2443 S. 190). Ebenso verhält es sich, wenn Werte außerhalb einer sinnvollen und nachvollziehbaren Verhaltensweise verbraucht werden oder Ausgaben im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen des Schuldners als grob unangemessen und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar erscheinen (BGH, Beschl. v. 21. September 2006 - IX ZB 24/ 06, ZInsO 2006, 1103, 1104 Rn. 9 m. w. N.). Als Verschwendung können ferner Ausgaben von Summen im Rahmen von Glücksspiel (vgl. LG Hagen ZInsO 2007, 387), Wetten oder Differenzgeschäften anzusehen sein (Römermann in Nerlich/ Römermann, InsO § 290 Rn. 82). Auch die schenkweise Hergabe von Vermögensgegenständen ohne nachvollziehbaren Anlass kommt als Verschwendung in Betracht (Römermann in Nerlich/ Römermann, aaO), wenngleich eine nach § 134 InsO anfechtbare Schenkung für sich genommen nicht ohne weiteres den Versagungsgrund ausfüllt (FK-InsO/ Ahrens, 5. Aufl. § 290 Rn. 36). Der Tatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO kann schließlich gegeben sein, wenn der Schuldner ohne zwingenden wirtschaftlichen Grund Waren erheblich unter dem Einkaufs-, Gestehungs- oder Marktpreis veräußert oder Leistungen weit unter Wert erbringt (FK-InsO/ Ahrens, aaO; MünchKomm-InsO/ Stephan, aaO § 290 Rn. 60).
aus BGH, Beschluss vom 5. 3. 2009 - IX ZB 141/ 08
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #2 am: 05. September 2011, 11:43:35 »

"Wenn Sie also aus der Not heraus das Fahrzeug nicht erheblich unter Wert liquidieren, kann der Verkauf auch nicht rückgängig gemacht werden."

Dies halte ich für eine gewagte und gefährliche Aussage. Schließlich kann auch ein Notverkauf Gläubigerbenachteiligungsvorsatz enthalten. Vielmehr kann sogar aus der Handlung in Eile auf eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht geschlossen werden, so jedenfalls einige Ansichten.

Meiner Meinung nach ist die Arguentation sinnvoller, wenn der Verkaufserlös (der Marktpreis) dem Geschäftsbetrieb zur Verfügung stand.
Gespeichert
 

DieSchmidts

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #3 am: 05. September 2011, 12:07:13 »

Vielen Dank für die Antworten.

Verstehe ich das nun richtig:
Ich kann das Fahrzeug an meine Schwester zum gängigen Marktpreis verkaufen, wenn der Kaufpreis bei Barzahlung von mir auf mein Konto eingezahlt wird und von da aus zum begleichen der laufenden Kosten genommen wird.
Dies gibt bei einer evtl. auf uns zukommenden Zahlungsunfähigkeit oder in Folge Insolvenz keine Probleme.

Nehme ich aber das Geld aus dem Verkauf und nutze ich es für laufende, nötige Barausgaben zum Lebensunterhalt bzw. zur Führung meines Gewerbes kann mir dies später Probleme bereiten.

Ist das so korrekt?

Nochmal kurz zum Verständnis unserer Situation:
Momentan wird noch alles von uns Bezahlt, keine offenen Rechnungen, Zahlungsverzüge, Mahnungen oder ähnliches .... aber wir haben halt Bedenken, dass sich dies in naher Zukunft ändern könnte.

Ist es nicht eine verständliche, nachvollziehbare und gängige Handlungsweise von Menschen die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass Sie sich zu allererst von nicht unbedingt benötigten Dingen trennen um einfach weiterleben zu können? Muss ich mich evtl. auch bei kleineren Verkäufen von Dingen z.B. über ebay später an irgendeiner Stelle rechtfertigen was ich mit den Erlösen angestellt habe?

Vielen Dank
Herr Schmidt
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #4 am: 05. September 2011, 12:25:08 »

Zitat
Dies halte ich für eine gewagte und gefährliche Aussage. Schließlich kann auch ein Notverkauf Gläubigerbenachteiligungsvorsatz enthalten.

Aber hier geht es doch gerade nicht um den Benachteiligungsvorsatz, sondern um Überbrückung eines Liquiditätsengpasses.
Die "gefährliche Aussage" muss schon im Zusammenhang betrachtet werden..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #5 am: 06. September 2011, 11:32:43 »

Ach was! (Loriot)
Von solchen und ähnlichen Fällen kann ich ein langes Lied singen. Die Insolvenzanfechtung gehört zu den mit Abstand schwierigsten Bereichen der InsO. Den Schuldnern ist die Materie zumeist unbekannt. Das böse Erwachen kommt erst später, nachdem der Verwalter einen genaueren Blick auf Handlungen des Schuldners wirft, die dieser aus Unwissenheit und/oder Leichtsinnigkeit vorgenommen hat. Ein § 133 InsO beispielsweise lässt sich leichter durchbringen, als es den ersten Anschein hat. Durch die Rechtsprechung werden immer mehr Fälle unter § 133 InsO gepackt. Die Beweislastverteilung bzw. Beweislastumkehr erleichtert zudem die Sache.
Fragen zu Anfechtungsproblemen können m.E. in einem Forum nicht richtig beantwortet werden, dafür sind die Geschichten regelmäßig viel zu unpräzise geschildert. Wenn ein Schuldner Zweifel bei einer Rechtshandlung und deren mögliche Auswirkungen hat, dann sollte er sich beraten lassen. Pauschale Aussagen ohne Hintergrundinformationen/-wissen bergen eben Risiken.

Gespeichert
 

DieSchmidts

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #6 am: 06. September 2011, 11:59:07 »

Hallo,

nochmals danke für die Antworten .... aber (momentan noch) kann ich mit § aus dem Insolvenzgesetz recht wenig Anfangen.

Daher noch mal kurz gefragt:
Ich verkaufe ein privates Fahrzeug an einen nahestehenden Verwandten zum gängigen Marktpreis. Der Verwandte bezahlt bar. Ich nehme das Geld und zahle es auf mein Konto ein.
Der Betrag wird dann ganz normal zur Zahlung der laufenden Kosten genutzt. 6 Monate oder 1 Jahr oder 2 Jahre später (oder vielleicht auch gar nicht ...) muss ich wegen Zahlungsunfähigkeit in die Insolvenz.
Auf die Frage, ob ich in den letzten 2 Jahren etwas an nahestehende Personen veräußert habe antworte ich mit ja. Als Nachweis kann ich den Kaufvertrag darlegen sowie einen Kontoauszug über den Eingang des Kaufpreises auf meinem Konto.
Ich kann an diesem Vorgang mit meinem (hoffentlich gesunden) Verständnis nichts verwerfliches finden. Kann das mir wirklich Probleme bereiten ....??

Danke
Herr Schmidt
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #7 am: 06. September 2011, 15:04:43 »

Also ganz kurz zu den Anfechtungsvorschriften:
Wenn der Verkauf zu dem Marktpreis erfolgt, wohl keine Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO, weil dann eine unmittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger nicht vorliegen dürfte.
Zu § 133 Abs. 1 InsO kann man nichts sagen.
§ 134 InsO entfällt bei Verkauf zu Marktpreis.
§ 132 InsO wohl auch nicht erfüllt wegen fehlender unmittelbarer Benachteiligung. Außerdem Bargeschäft-Argument denkbar.
§§ 130, 131 InsO: Zumindest Bargeschäft-Argument.

Was man auf jeden Fall machen sollte, ist ein schriftlicher Vertrag mit allem drum und dran inkl. Zahlungsmöglichkeiten und Fälligkeiten. Barzahlungen quittieren.
Gespeichert
 

DieSchmidts

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #8 am: 06. September 2011, 15:19:50 »

Danke.

Herr
Schmidt
Gespeichert
 

tomwr

Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #9 am: 08. September 2011, 15:15:55 »

Also ich sehe da grundsätzlich keine Probleme. Man sollte im Antrag den Verkauf auf jeden Fall angeben. Wenn man den Erlös dazu verwendet um seinen Betrieb aufrecht zu erhalten und ihm erforderliche Liquidität zuführt, sehe ich da erstmal nichts Verwerfliches. Und wenn man aus dem Betrieb dann wieder notwendige Mittel zu einer bescheidenen Lebensführung entnimmt, sehe ich auch nichts Verwerfliches.

Insolvenzanfechtung ist prinzipiell immer möglich. Wenn der IV meint, er müsse das tun, dann lass ihn doch einfach. Anfechtung heißt hier im Klartext Rückabwicklung des Vertrages. Dann erhält der IV das Auto im Gegenzug der Rückerstattung des geflossenen Kaufpreises. Wenn der IV eine entsprechende verfügbare Summe noch vorfindet oder locker machen kann UND der Meinung ist, er könne das Auto besser verwerten.

Im Idealfall sollte der Kaufpreis durch Überweisung auf das Konto des Verkäufers erfolgen. Falls der Kaufpreis in Bar gezahlt werden soll oder muss, würde ich auf jeden Fall einen unabhängigen Zeugen für die Übergabe hinzuziehen, auch nicht unbedingt aus der eigenen Familie, eher vielleicht ein Nachbar oder sonstiger "Bekannter", der den Erhalt des Kaufpreises notfalls auch vor Gericht bestätigen kann, wenn der IV so misstrauisch ist, dass er den Eingang und die Verwendung des Geldes bestreitet und irgendwie nicht nachvollziehen kann. Denn das ist wohl im Zweifel der einzige Knackpunkt an der Sache.

Achja, und der Käufer darf auf keinen Fall als Gläubiger auftauchen (auch nicht im Vorfeld der Insolvenz) weil man dann wirklich Gläubigerbegünstigung unterstellen könnte. Zumindest dann, wenn das Auto zu einem günstigeren Kurs abgegeben wurde. Ansonsten reicht es wenn der Kurs einigermaßen marktgerecht ist. Im Moment werden Autoverkäufer sowieso so massiv gedrückt, dass wohl die meisten Fahrzeuge deutlich unterhalb der Schwacke Liste tatsächlich verkauft werden.
« Letzte Änderung: 08. September 2011, 15:21:50 von tomwr »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Autoverkauf an Verwandte - anfechtbare Handlung bei normalem Verkaufpreis?
« Antwort #10 am: 08. September 2011, 19:23:37 »

"Anfechtung heißt hier im Klartext Rückabwicklung des Vertrages. Dann erhält der IV das Auto im Gegenzug der Rückerstattung des geflossenen Kaufpreises."

Nein. Insolvenzanfechtung bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Anfechtungsgegner das zurückgeben muss, was er aus dem Vermögen des Schuldners erhalten hat, vgl. § 143 InsO.
Die Kaufpreisforderung des Vertragspartners lebt wieder auf, die darf er idR nur zur Insolvenztabelle anmelden (§ 144 InsO). Eine Erstattung der Gegenleistung, sprich des Kaufpreises, gibt in solchen Fällen so gut wie nie.

Wenn es nur ein ganz normaler rostiger Wagen von vergleichsweise geringem Wert ist, sollte ein IV allerdings besseres zu tun haben, als solche Dinge anzufechten.
« Letzte Änderung: 08. September 2011, 19:33:11 von Insokalle »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz