Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Steckruebe am 31. März 2013, 13:46:43
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Hallo,
eventuell ist diese Frage zu spezifisch, aber vielleicht weiß jemand dennoch Bescheid.
Fällt eine Ballungsraumzulage (die z.B. in München aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten gewährt werden kann und zum Bruttolohn hinzukommt, die aber separat in der Lohnabrechnung als solche bezeichnet ist)
ganz klar gesetzlich definiert und vollumfänglich unter das pfändbare Einkommen?
Oder ist es mehr oder weniger Ermessenssache des Insolvenzverwalters, diese Ballungsraumzulage vollständig dem Grundlohn anzurechnen?
Für Antworten bin ich sehr dankbar. :cheesy:
LG Steckrübe
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m.E., über das dadurch erhöhte Netto, pfändbar.