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Autor Thema: Bank will Guthaben-Konto sperren  (Gelesen 3970 mal)

nuna

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Bank will Guthaben-Konto sperren
« am: 22. Oktober 2010, 16:34:12 »

Guten Tag zusammen,

sollte das Thema hier nicht richtig sein, bitte verschieben. :cheesy:

Zur Vorgeschichte:
Meine Frau hat bei einer Bank seit 18 Jahren ein Konto von dem ich auch Bevollmächtigter bin. Dort gingen auch über Jahre, zwei Löhne drauf. Nachdem wir beide Arbeitslos geworden sind, sind auch Schulden entstanden und somit ging auch vor ca. 1 Jahr eine Pfändung auf das Konto ein. Aus unseren Girokonto wurde ein Guthabenkonto und können nur Geld am Schalter abholen. Wir beziehen leider zur Zeit Hartz4 und eine Aussetzung der Raten hat der Gläubiger nicht mit gemacht. Ich bin darauf zum Amtsgericht gefahren und dort wurde mir eine Bescheinigung ausgestellt das wir über unser Geld (Sozialleistungen, Kindergeld, Mini Job) verfügen dürfen. So weit so gut, dieses ging jetzt auch eine Zeit lang gut. Bis gestern....

...denn da bekommen wir Post von der Bank, in dem drinne steht das unser Konto wegen § 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 3.11.2010 gekündigt wird. :shock: Ich habe sofort bei der Bank angerufen und gefragt was los sei? Es geht um die noch bestehende Pfändung. Ich solle dieses sofort erledigen oder es kommt die Kündigung wie angedroht.

Nun habe ich mir diesen § 19 mal angeschaut und in diesen steht nichts drinne, wo ich hätte gegen verstossen können? Ich habe darauf beim Gericht (Rechtspfleger) angerufen und nach Rat gefragt. Dort wurde mir gesagt, das ein Guthabenkonto wegen einer Pfändung eigentlich gar nicht gekündigt werden darf. Sie sagte was davon das sich die Banken freiwillig verpflichtet hätten, jedem ein Konto zu ermöglichen. Den genauen Wortlaut weis ich nicht mehr. Machen können sie aber nix!

Nun stehe ich da und weis nicht mehr weiter und ab dem 3.11 habe ich kein Konto mehr...........

Gruß
nuna
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 16:36:11 von nuna »
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Bank will Guthaben-Konto sperren
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2010, 18:38:32 »

Hallo,

die Bank kann natürlich kündigen, schließlich haben die sogar den entsprechenden § genannt. Ich würde besser gestern ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffnen.
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tomwr

Re: Bank will Guthaben-Konto sperren
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2010, 17:08:04 »

Haben sie das Konto gekündigt oder nur angedroht ?
Haben Sie Dir einen Brief geschickt, wenn die Pfändung xy nicht binnen Frist z zurückgenommen wird, dann kündigen sie Dir das Konto ?

Dann hast Du gute Karten.
Am Besten gleich Montag per Einschreiben (!) an die Bank mit folgendem Inhalt.
Klappte bei mir auch ohne Probleme. Du hast nämlich seit 01.07.2010 ein Rechtsanspruch darauf, Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das kannst Du sogar noch nach Eintreffen einer Pfändung und die Bank darf das Konto aus diesem Grund nicht (mehr) kündigen.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage mein bestehendes Konto bei Ihnen mit den nachfolgend genannten Daten als Pfändungsschutzkonto gemäß §850k, Abs.7 Satz 2 ZPO (neue Fassung ab 01.07.2010) mit sofortiger Wirkung umzustellen.

Kontoinhaber Max Mustermann, geb. 01.01.0001
Kontonummer 1234567
Bankleitzahl 98765432

Ich erkläre hiermit, dass ich keine weiteren Bankkonten als Pfändungsschutzkonto führe und auch keine Umstellung bei anderen Banken beantragt habe gemäß §850k Abs.8 ZPO.

Ich darf Sie freundlich darum bitten mich über den Zeitpunkt der Umstellung zeitnah zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsgrundlage §850k ZPO
Zitat
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.

Sollte die Bank sich weigern kannst Du ggf. gegen die Kündigung des Kontos klagen. Normalerweise werden die Banken bei einem Hinweis auf die Rechtslage die Kündigung aber zurücknehmen weil sie eine entsprechende Klage verlieren würden.
« Letzte Änderung: 24. Oktober 2010, 17:11:59 von tomwr »
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