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Autor Thema: Bankschulden abgesichert durch Grundschuld, was passiert bei Insolvenz  (Gelesen 5272 mal)

barbie2424

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Hallo,
ich bin selbstständig (Einzelunternehmerin)  und habe den Kredit für die Übernahme meiner Firma durch eine Grundschuld abgesichert. Das Haus auf dem die Grundschuld liegt, gehört meiner Mutter.
Nun muss ich mein Unternehmen sehr wahrscheinlich schließen und es bleiben rund 50.000 Euro Schulden. Da ich nicht weiß, ob und welches Einkommen ich haben werde, habe ich die Befürchtung, die monatliche Rate bei der Bank nicht mehr zahlen zu können.
Was wären die Konsequenzen, würde es sofort zur Pfändung kommen?
Was passiert, wenn ich Insolvenz anmelden muss? (Privatinsolvenz)
Funktioniert das auch bei Schulden, die durch eine Grundschuld abgesichert sind?
Ich habe Angst, die Altersvorsorge meiner Mutter zu zerstören, weil durch meine Schulden ihr Haus verkauft werden muss...
Vielen Dank für Eure Antworten!
Barbie2424
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Achdujeh

  • Gast

Hallo,

das sieht schlecht aus für die Mutter. Jeder Gläubiger, der sein Darlehen so abgesichert hat, wird sich das Geld über das Haus holen, wenn andere Mittel nicht zum Erfolg führen.

Eine Möglichkeit für die Mutter wäre es, wenn du nicht mehr zahlen kannst, Zins und Tilgung der Darlehen zu übernehmen, so dass kein Grund für den Gläubiger entsteht, an das Haus heranzugehen. Ist das Haus ansonsten schuldenfrei?

Wenn alle Schulden durch die Grundschuld abgesichert sind, macht eine Privatinsolvenz keinen Sinn. Jedenfalls dann nicht, wenn bei der Verwertung des Hauses die Gläubiger befriedigt werden.

50.000 Euro als Hypothek sollten an sich kein Problem sein. Für deine Mutter wäre es natürlich bitter, falls sie die Last allein stemmen müsste. Die Kosten dafür könnten bei 10-jähriger Laufzeit irgendwo zwischen 520,00 bis 600,00 Euro liegen.

FG Achdujeh
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 23:31:58 von Achdujeh »
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Ex-Unternehmer

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Hallo,
bei mir war es ähnlich; Absicherung des Geschäftsdarlehens über einen Grundschuldeintrag, für das Unternehmen musste Insolvenzantrag gestellt werden.
Das schlimme daran war bzw. ist, dass für die Grundschuld, die ja eigentlich eine "Sachschuld" ist, alle Miteigentümer der Immobilie geradestehen müssen.
In meinem Fall ist das meine Lebensgefährtin, der die Hälfte der Immobilie gehört.
Die Folge bei uns: Ich bin bereits im Privatinsolvenzverfahren und meine Gefährtin wird jetzt auch diesen Weg gehen - sie hat übrigens keine anderen Gläubiger.
Das Haus befindet sich derzeit im Zwangsversteigerungsverfahren; auf das Angebot meiner Lebensgefährtin, das Haus freihändig zu verkaufen und noch eine Ablöse für die Entlassung aus den Verbindlichkeiten zu leisten, hat sich die Bank nicht eingelassen.
Meiner Meinung nach wäre es das beste, das Darlehen weiter zu bedienen, damit die Grundschuld nicht fällig gestellt wird. Und wenn Sie in Insolvenz gehen, wird die Bank die Grundschuld ihrer Mutter fällig stellen - kann sie nicht zahlen, erfolgt die Verwertung.
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